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„Wir protestieren gegen das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Bochum, das in erster Instanz die Klage unseres Kollegen Richard auf Rücknahme aller gegen ihn ausgesprochenen Kündigungen abgewiesen hat.Mit der Begründung, Richard habe Kollegen zur Beteiligung an der Arbeitsniederlegung im Oktober 2004 aufgefordert, soll seine Kündigung durch Opel gerechtfertigt werden. Während es also legal ist, wenn Konzerne Tausende Arbeitsplätze vernichten, werden Arbeiter wie Kriminelle behandelt, wenn sie sich dagegen wehren. Wir lehnen dieses Skandalurteil ab und fordern die Wiedereinstellung von Richard und seine volle Unterstützung durch Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft. Wir brauchen ein volles Recht auf Streik!“ Einstimmig beschlossen am 19. Juli 2005, Abteilung 3773 (B-Schicht) in der Wagenendmontage bei Opel Bochum, i.A. Steffen Reichelt, IGM Vertrauensmann Quelle: http://www.labournet.de/news/2005/mittwoch2007.html
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