Rambouillet: Die NATO forderte Recht auf militärische Besatzung ganz Jugoslawiens Es ist bisher zu wenig bekannt geworden, daß die NATO-Staaten nicht nur die Besetzung eines Teils von Jugoslawien, der Provinz Kosovo, und die Errichtung ihrer Militärregierung dort gefordert hat. Dies allein war schon eine völlig unmögliche Forderung an einen Staat und rechtfertigt voll und ganz die Ablehnung durch Jugoslawien. Im Anhang B des Vertragsentwurfs von Rambouillet geht die NATO aber noch viel weiter: "Das NATO-Personal soll, zusammen mit seinen Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen und Ausrüstung, freie und ungehinderte Durchfahrt und ungehinderten Zugang überall in der Bundesrepublik Jugoslawien genießen, einschließlich des damit verbundenen Luftraumes und der Territorialgewässer. Dies soll einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein, das Recht zu biwakieren, zu manövrieren, zur Einquartierung und zum Gebrauch jeglicher Gebiete und Einrichtungen, die für die Unterstützung, die Ausbildung und die Operationen erforderlich sind."(S. Appendix B, Status of Multi-National Military Implementation Force, Pkt. 8. Englischer Originaltext: "8. NATO personnel shall enjoy, together with their vehicles, vessels, aircraft, and equipment, free and unrestricted passage and unimpeded access throughout the FRY including associated airspace and territorial waters. This shall include, but not be limited to, the right of bivouac, maneuver, billet, and utilization of any areas or facilities as required for support, training, and operations.")Der Text kann u.a. abgerufen werden unter http://jurist.law.pitt.edu/kosovo.htm oder auch unter http://members.tripod.com/foreignaffairs/armillotta/kos_kla4.html, einer page, die unter "UCK" firmiert. In weiteren Punkten dieses Appendix B wird ungehinderte Ein- und Ausreise des NATO-Personals nach Jugoslawien gefordert. Paß- und Visa-Regeln gelten nicht für sie, sie brauchen an den Ein- und Ausreisepunkten lediglich eine nationale Identity-card vorzuweisen. Das NATO-Personal soll strafrechtliche, zivilrechtliche, administrative und disziplinarische Immunität genießen, d.h. der Staat Jugoslawien hat keine Handhabe gegen sie, auch wenn sie kriminelle Handlungen auf seinem Territorium begehen. Bei dieser Forderung an Jugoslawien, sich insgesamt der NATO- Besatzung zu unterstellen, fehlt jeder Bezug zum Kosovo-Konflikt. Es ist faktisch die Aufforderung an Jugoslawien, die offene Verwandlung des gesamten eigenen Landes in eine besetzte Kolonie zu unterschreiben, und im Weigerungsfall mit dem Bombenkrieg zu rechnen. Besser als hier die NATO selbst konnte niemand beweisen, daß für sie der Kosovo-Konflikt nur einen Vorwand darstellt. Wichtig ist auch: dieser völlig provokatorische Krieg ist für die NATO die Probebühne für ihre out-of-area-Politik, wie sie sie in der Zukunft global zu machen gedenkt. Sofortige und bedingungslose Einstellung des Krieges gegen Jugoslawien!
Walter Grobe (Mitglied der Redaktion Neue Einheit)
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