Internet Statement 2002-06

 

Der Fanatismus der SPD kommt nicht von ungefähr

25.3.2002

Am 22. März wurde die Abstimmung im Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz manipuliert. Jetzt kommen solche sogenannten Argumente wie, daß die CDU ihre Empörung schon vorher besprochen hatte, oder Schönbohm in Absprache mit Stoiber oder unter dessen Druck gehandelt habe. Ein weiterer Vorwurf lautet, die Parteien wollten sich hier profilieren.


Die Abstimmung im Bundesrat

Was ändert denn dies an der Tatsache der Manipulation der Abstimmung an einem wesentlichen Punkt? Diese jetzt sich häufenden Titelzeilen in den Medien lenken nur von der Hauptsache, dem Inhalt des Gesetzes und der Manipulation, ab. Und da dieses Gesetz die Fragen der überwiegenden Mehrheit der arbeitenden Menschen in diesem Land betrifft, da mit diesem Gesetz die Politik der Erpressung und Unterdrucksetzung der Bevölkerung in ihrer überwiegenden Mehrheit fortgesetzt werden soll, ist die Frage des Gesetzes keineswegs nur eine Frage der Auseinandersetzung der Parteien des Bundesrates, sondern ist eine Angelegenheit, die sämtliche Organisationen, die die Fragen der Arbeiter und Angestellten wie auch die Fragen der internationalen Entwicklung zu ihrer vorwiegenden Angelegenheit gemacht haben, angehen.

Bei der Abstimmung fragte der amtierende Bundesratsvorsitzende Wowereit die Delegierten Ziel und Schönbohm von Brandenburg, ob sie dem Gesetz zustimmen, darauf antwortete ersterer mit Ja, der zweite mit Nein, nachdem er dies in einer langen Rede schon vorher dargelegt hatte. Die gleiche Frage von Wowereit beantwortete der Ministerpräsident von Brandenburg, Stolpe, mit Ja. Damit war ein unterschiedliches Votum gegeben, und da unterschiedliche Voten im Bundesrat nicht zugelassen sind nach dem Grundgesetz, das für diese Parteien absolut verbindlich ist, war klar, daß die Stimmen des Landes Brandenburg ungültig waren. Der Regierende Bürgermeister Berlins Wowereit aber fragte nochmals Stolpe mit ausdrücklicher Betonung als Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, darauf zielend, daß er auschlaggebend sei. Schönbohm erwiderte dagegen, seine Auffassung sei bekannt. (s. Auszug aus dem Bundesratsprotokoll)

Die Schlußfolgerung Wowereits, Brandenburg stimme mit Ja, zielt in voller Kenntnis des Gegensatzes darauf, trotzdem ein einheitliches Votum des Landes Brandenburg zu unterstellen, obwohl das Gegenteil schon ausgesprochen ist. Selbst wenn in extremen Formalismus die Worte "meine Auffassung" als ein ungültiges Votum von Schönbohm ausgelegt würden, wäre damit immer noch keine Einheitlichkeit der Abstimmung vorhanden, denn ein "Ja" war es mit Sicherheit nicht. (s. dazu auch den Vermerk des Bundesrats-Verwaltungs-Direktors Georg-Berndt Oschatz)

Und wann vorher in den letzten fünfzig Jahren wurde davon gesprochen, daß die Stimme des Ministerpräsidenten entscheidend ist? Das ist eine neue Erfindung, die bei vielen Ereignissen im Bundesrat vorher niemals erwähnt worden ist. Und was den einen Fall von 1949 angeht, so stellt sich die Frage, ob das damals überhaupt korrekt war. Jedenfalls kann man nicht die Regeln, die seit fünfzig Jahren gelten, kurzerhand umstoßen. Deshalb liegt die Sache ganz eindeutig. Alle Parteien kannten die Zuspitzung vorher, die Abstimmungssituation war bekannt, deswegen muß hier von einem vorsätzlichen Handeln ausgegangen werden.


Warum ist dies der SPD so wichtig?

Die Beflissenheit der sog. rot-grünen Koalition kommt allerdings nicht von ungefähr, denn dieser Bevölkerungstransfer, den sie vorhaben, dient keineswegs nur dazu, irgendwelche Arbeitskräftelücken zuzudecken, sondern um die Ausspielung innerhalb der Bevölkerung weiter voranzutreiben, sie ist ein Wesenselement ihrer ganzen Politik. Und sie stehen nicht alleine. Die Unternehmerverbände, der Zentralverband des Handwerks, der die Asylsuchenden als Billigarbeitskräfte braucht, die Kirchen, die Gewerkschaftsführer und viele andere schreien lauthals nach diesem Gesetz.
Die UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR, die unter Einfluß der Richtung von Kofi Annan steht, übte für dieses Gesetz eigens Druck aus. Dies beweist - am Rande bemerkt -, wie sehr die "Flüchtlingsfrage" mit der Beschaffung von Arbeitskräften in den entwickelten Ländern, jedenfalls für bestimmte Richtungen verknüpft ist. Namhafte Zeitungen aus den USA oder Großbritannien machen keinen Hehl daraus, wo sie stehen und was sie fordern. Andere Organe berichten über diese Auseinandersetzung, die für dieses Land durchaus symptomatisch ist, nichts.


Wie stark die Absicht der SPD gedeckt wird, wird nun an der folgenden Medienreaktion deutlich. In tausend Varianten wird das Thema zerredet. Jetzt wird von dem "Schauspiel" der Empörung gesprochen, das abgespielt worden sei, als wenn das irgendeine Rolle spielte. Es wußte sowieso jeder vorher schon, was dort ist, und wenn eine Gruppierung sich absprechen sollte, ihrer Empörung Ausdruck zu verleihen, so wäre das absolut nicht verwunderlich. Vor allem ist es nebensächlich.

Die Fragen, die mit diesem Gesetz verknüpft sind, müssen von der gesamten Bevölkerung diskutiert werden. Das ist die Forderung Nr. 1, die steht, und genau entgegengesetzt zu dem, was die Leute wollen, die fordern, das dürfe im Wahlkampf nicht diskutiert werden. Diejenigen, die so etwas überhaupt bekunden oder unterstützen, sind automatisch Antidemokraten im wahrsten Sinne des Wortes.

Migration ist nicht gleich Migration. Sie ist immer im sozialen Zusammenhang zu sehen, welche Auswirkungen sie sowohl in den Ländern, von denen die Migration ausgeht, als auch in den Zielländern, in die sie strebt, hat. Austausch von Menschen, Austausch von Arbeitskräften, gegenseitiges Kennenlernen sind unbedingt progressiv, aber es ist keineswegs progressiv, wenn das Kapital sich abgefeimte Spaltungsmethoden, Zersetzungsmethoden und Abdeckung seiner vorsätzlichen Freisetzung von Arbeitskräften im großen Stile organisiert. Daß die CDU/CSU jetzt gegen das Gesetz ist, zeigt, daß es innerhalb des Unternehmertums bestimmte Kreise gibt, die auch aus langfristigen Überlegungen heraus diese Politik der SPD nicht teilen, die die radikalste in pcto. sog. Dienstleistungs-Gesellschaft ist.

Wir gehen in unserer Kritik an diesem sog. Zuwanderungsgesetz viel weiter. Wir brauchen derzeit überhaupt gar kein Zuwanderungsgesetz. Wir brauchen Gesetze, die endgültig die negative Entwicklung auf dem eigenen Arbeitsmarkt, die vorsätzliche Freisetzung eines erheblichen Teils der Bevölkerung in den letzten drei Jahrzehnten beenden, die endlich ganz andere Bedingungen für das Großziehen von Kindern schaffen, die auch nicht allein in materiellen Zuwendungen oder in versprochenen Kindertagesstätten liegen, sondern in einer ganzen grundsätzlichen Änderung des Klimas und der allgemeinen Beseitigung des materiellen Drucks in der Gesellschaft in dieser Hinsicht. In dieser Frage kann und darf sich auch niemand drücken, sie lastet nun einmal auf dem Land und erreicht einen gewissen Zuspitzungspunkt, der gewissermaßen auch einen Höhepunkt der ganzen Auseinandersetzung mit der sog. rot-grünen Koalition und ihrer Betrugspolitik auf allen Gebieten bedeutet. Daß sie dieses Gesetz schlußendlich nun mit einer Manipulation durchbekommen wollen, muß jetzt alle auf den Plan rufen, das muß unbedingt verhindert werden.

Redaktion Neue Einheit
25.3.2002

 



Auszüge aus dem stenografischen Protokoll des Bundesrates über die Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz am 22.3.2002


Präsident Wowereit: "(...) Ich bitte den Schriftführer, die Länder aufzurufen."

Schriftführer Weiß: "(.) Brandenburg."

Minister Alwin Ziel: "Ja."

Jörg Schönbohm: "Nein."

Wowereit: "Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt hat. Ich verweise auf Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Danach können Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Ich frage Herrn Ministerpräsidenten Stolpe, wie das Land Brandenburg abstimmt."

Manfred Stolpe: "Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich hiermit Ja."

Schönbohm: "Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident!"

Wowereit: "Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat."

Peter Müller: "Das ist unmöglich!"

Roland Koch: "Das geht wohl gar nicht!" (Weitere Zurufe: Verfassungsbruch!)

Wowereit: "Herr Ministerpräsident Stolpe hat für Brandenburg erklärt, dass er, dass das Land Brandenburg mit Ja abstimmt. (.) Damit geht es weiter in der Abstimmung."

Müller: "Nein!"

Koch: "Nein, Herr Präsident! Sie brechen das Recht!"

Wowereit: "Nein! Ich habe bei der zweiten Frage gefragt, ob Herr Ministerpräsident Stolpe für Brandenburg eine Erklärung abgibt. Das hat er gemacht. (.)"

Koch: "Wenn Herr Schönbohm eben geschwiegen hätte, mag das sein. Aber er hat gesagt: Ich nicht! (.) Es sind vier Stimmen! Sie sind unterschiedlich abgegeben, und das haben Sie zur Kenntnis zu nehmen!"

Wowereit: "(.) Ich kann auch Herrn Ministerpräsidenten Stolpe noch mal fragen, ob das Land noch Klärungsbedarf hat."

Koch: "Das Land hat keinen Klärungsbedarf! Sie manipulieren eine Entscheidung des Bundesrates! Was fällt Ihnen ein! (.)"

Wowereit: "Herr Ministerpräsident Stolpe."

Stolpe: "Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich hiermit Ja."

Koch: "So! Und was sagt Herr Schönbohm?"

(Schönbohm schweigt)

Wowereit: "So, dann ist das so festgestellt. Ich bitte fortzufahren in der Abstimmung. (.)"

Koch: "Eiskalter Rechtsbruch! Eiskalt!"

Edmund Stoiber: "Das hat Konsequenzen!"

Quelle:  Berliner Zeitung online

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Vermerk des Bundesrats-Verwaltungs-Direktors Georg-Berndt Oschatz für Bundesratspräsident Klaus Wowereit für die zu erwartende problematische Abstimmung im Bundesrat


Die entscheidenden Passagen aus diesem Vermerk lauten:

"1. Gemäß Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz können im Bundesrat die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Landesrechtliche Regelungen gleich welcher Art lassen diese Regel unberührt.

Rechtsprechung zur Frage, welche Folgen ein Verstoß gegen das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe hat, liegt nicht vor. Dagegen hat sich die Rechtslehre mit der Frage befasst. Nach einer vereinzelt vertretenen Ansicht im etwas jüngeren Schrifttum soll bei widersprüchlichem Abstimmungsverhalten die Stimme des Regierungschefs maßgeblich sein. Diese Auffassung ist mit dem klaren Wortlaut des Grundgesetzes nicht vereinbar und verkennt den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichwertigkeit der Stimmen der Mitglieder des Bundesrates.

Die ganz herrschende Lehre hält deshalb mit Recht alle Stimmen des betreffenden Landes für ungültig, wenn sie nicht einheitlich abgegeben werden.

2. Für den Fall, dass bei der Abstimmung durch Aufruf nach Ländern die Stimmen eines Landes nicht einheitlich abgegeben würden, sollte Herrn Präsidenten vorgeschlagen werden, die Vertreter des betreffenden Landes auf das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe wie folgt hinzuweisen:

"Gemäß Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes können die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Ich bitte deshalb um einheitliche Beantwortung der Abstimmungsfrage, anderenfalls die Stimmabgabe als ungültig gewertet wird."

Bliebe es bei der uneinheitlichen Stimmabgabe, sollte er die Feststellung treffen, dass das betreffende Land ungültig gestimmt hat und mit der Abstimmung fortfahren."

Quelle: Berliner Zeitung online

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