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Statement 2004-30
Warum es dieser Staat nicht fertigbringt,
den „Kalifen von Köln“ loszuwerden
Metin Kaplan, dessen schwerkrimineller Charakter und dessen politisch-kulturelle
reaktionäre Unerträglichkeit für die Bevölkerung dieses
Landes einschließlich der meisten Bürger, die aus der Türkei
stammen, außer Frage stehen, kann offenbar immer noch nicht abgeschoben
werden. Dafür muß es eine Erklärung geben. Nicht die,
daß die Behörden sich nicht richtig koordiniert hätten,
geschlampt hätten usf., wie die billigen Kommentare, die man schon
hundert Mal gehört hat, jetzt wieder lauten – nein. Kaplan
und seinesgleichen haben zu viele Gönner im deutschen Staat, im Verfassungsschutz,
der Justiz, der Polizei etc.. Eine solche Figur verschafft sich im Vorfeld
einer Gerichtsentscheidung über ihre Ausweisung ganz locker eine
weitere Aufenthaltsgenehmigung im angeblichen Untergrund und anschließend
gleich noch in der Legalität. Das ist ein Affront dieses Staates
gegen die eigene Bevölkerung und setzt in besonders unverschämter
Weise ihre bisherigen Praktiken fort. Jahr um Jahr waren sie nicht dagegen
vorgegangen, daß diese Figur einen Mini-Scharia-Staat auf deutschem
Boden betrieben hat, in dem der Koran das Gesetz war. Es störte sie
nicht, daß da auf die Verfassung gespuckt wurde, für deren
Bewahrung sie sich doch so gerne öffentlich in Positur werfen.
Jetzt wird Aufhebens um die postwendende Aufhebung eines Haftbefehls gegen
Kaplan durch ein übergeordnetes Gericht gemacht. Angeblich hat die
Ausländerbehörde Kölns dem Gericht, das den Haftbefehl
erlassen hatte, wissentlich verschwiegen, daß Kaplan gegen die grundsätzliche
Ausweisungsentscheidung Revision einlegen darf, d.h., daß sein Aufenthalt
hier von der Justiz bereits bis auf weiteres gesichert worden war. Mit
dieser neuen Absurdität soll wohl davon abgelenkt werden, daß
Kaplan einfach verschwinden konnte, solange Haft drohte. Eine Provokation
der Behörden reiht sich so an die andere.
Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die islamistischen
faschistischen Organisatoren der unterschiedlichsten Richtungen seit langem
in der Bundesrepublik begünstigt werden und ihr Treiben, wenn überhaupt,
nur wenigen Einschränkungen unterliegt. Der Staat braucht sie gegen
die Einwanderer aus islamischen Ländern, um deren Emanzipation zu
unterdrücken. Diese ultrareaktionären Kräfte könnten
in der Kalkulation dieses Staates eines Tages auch gegen Bestrebungen
des Großteils der Bevölkerung eingesetzt werden, wenn sich
Kämpfe gegen das herrschende kapitalistische System stärker
entwickeln.
Solche Machenschaften bilden eine Parallele zu denen in den neonazistischen
Strömungen, die bekanntlich unter weitgehender Kontrolle des Verfassungsschutzes
ihr Unwesen treiben dürfen.
Ein Fernsehkommentator des Mittagsmagazins der ARD/ZDF versuchte gestern,
ein gewisses Verständnis für die offenbar mangelnde Schärfe
der Verfassungsschützer gegenüber Kaplan zu wecken. Er führte
an, daß Kaplan wie auch andere aus der Türkei stammende Fundamentalisten
ja im Gegensatz zu arabischen Terroristen nicht diesen Staat angreife.
Wohl wahr, wenn man unter diesem Staat eine Kumpanei gegen den Fortschritt
versteht. Solche Kommentatoren halten interessanterweise gerade das anscheinend
für selbstverständlich. Daß die islamischen Fundamentalisten
äußerst aggressiv gegen Teile der Bevölkerung sind, die
eigentlich Anspruch darauf hätten, von diesem Staat verteidigt zu
werden, wie die zahllosen Frauen aus islamischen Ländern, auf deren
elementaren Rechten die Islamisten hier mit der größten Selbstverständlichkeit
herumtrampeln, stört den Kommentator charakteristischerweise ebensowenig
wie den Staat, den er hier in Schutz nimmt.
W. Grobe
29.05.04
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