Internet Statement 2011-02

 

Der Volksentscheid über eine Gesetzesvorlage zur vollständigen Offenlegung sämtlicher Absprachen des Berliner Senats mit dem privaten Anbieter für die Wasserwerke ist durch! Das ist ausgezeichnet!

Maria Weiß  13.2.2011   

Der Volksentscheid ist mit einer Mehrheit von 98 Prozent von den mehr als dem erforderlichen Viertel aller Stimmberechtigten, d.h. mit 665.713 Abstimmungsteilnehmern, durchgekommen, welche sich damit für ein Gesetz zur Offenlegung der Privatisierungsverhandlungen aus dem Jahr 1999 entschieden haben, entgegen den wiederholt bekundeten Erwartungen des Senats und der Medien. Das ist gut so und jetzt muß die Sache weiter durchgeboxt werden.

In den letzten Wochen wurde verschiedentlich in den Medien versucht, diesen Entscheid als aussichtslos hinzustellen, er wurde verglichen z.B. mit dem gescheiterten Entscheid zur Weiterbetreibung des Flughafens Tempelhof und noch einem andern, obendrein umstrittenen sog. Pro-Reli-Entscheid. Das ist aber, da in diesem Fall wirklich die breite Mehrheit betroffen ist, insbesondere mit dem zweit Genannten nicht vergleichbar und somit das Ergebnis auch nicht verwunderlich.

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserwerke im Jahr 1999 hat für die Bevölkerung Berlins beträchtliche Wasserpreiserhöhungen (teilweise bis über 30 Prozent!) zur Folge gehabt, die größere Bevölkerungsteile in Berlin nicht wenig in Bedrängnis gebracht haben. Es wurde auch nicht eingesehen, daß der Senat hier in einer solchen wichtigen Frage der für alle lebensnotwendigen und unabdingbaren Versorgung mit Wasser, sich durch eine teilweise Privatisierung bezüglich des eigenen Steuer finanzierten Haushalts Entlastung verschafft und obendrein noch eine zu vermutende beträchtliche Gewinnbeteiligung zuschanzt. Daher ist die Forderung der Offenlegung der damaligen Verträge und zwar auch sämtlicher Abreden zu dem Thema durchaus von Belang . Und es hat sich gezeigt, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung dies ebenso sieht.

Nun gilt es die Gesetzesinitiative durchzusetzen, damit wirklich eine Offenlegung sämtlicher Absprachen stattfindet, und , was vor allem wichtig ist, daraus dann auch die entsprechenden notwendigen Konsequenzen folgen.

 

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