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Statement 2012-33
"Nicht
zu hart bestrafen"? - Zustände wie unter der Selbstherrschaft
Heute ging durch die Nachrichten, daß die beiden jungen Frauen
von Pussy Riot ihr Urteil anzutreten hätten, obwohl es sich bei ihnen
um Mütter von Kleinkindern handelt, weshab eine Aussetzung der Strafe
beantragt worden war. Nun, dem ist das Gericht wohl nicht gefolgt Beide
wurden heute in zwei verschiedene Straflager abtransportiert, welche sich
obendrein noch Hunderte von Kilometer vom Wohnsitz der jeweiligen familien
entfernt befinden, abtransportiert.!
Bravo! Das ist wirklich überzeugend, Herr Putin! Besser hätte
es der von Ihnen geschätzte Zar Peter I. auch nicht machen können,
geschweige denn die ehrenwerte Reihe all seiner Nachfolger. Offensichtlich
möchte man hier wieder einmal ein Exempel statuieren, um den aufmüpfigen
Bestrebungen im Land einen Schlag zu versetzen, und ganz offensichtlich
hat man das auch nötig. Ebenso wie man es offenbar auch nötig
hat, in Rußland die Orthodoxe Kirche, welche bereits dem Zarismus
bei der Unterdrückung des Volkes unschätzbare Dienste geleistet
hat, wieder hoch zu päppeln (Gelder für solche Zwecke fließen
übrigens gelegentlich auch ganz üppig aus unserem Land dorthin
(siehe z.B. die Affaire Andrej Bykow -EnBW aus dem Jahr 2008, nachzulesen
in "Der
Spiegel" Ausgabe 2012-38).
Die russische Revolution, die Bolschewiki hatten mit diesen Praktiken
abgerechnet, sodaß schlußendlich auch der sogenannte Tatbestand
der Blasphemie (Gotteslästerung)nur mit einer geringen Geldstrafe
-25 Euro umgerechnet- geahndet worden ist, in Russland.Das jetzt verhängte
Strafmaß deutet daraufhin( wenngleich es sich hier eher um eine
Despotenlästerung handelt), daß diese als weitaus schwerwiegender
und als entsprechend drakonisch bestraft gehörend betrachtet wird.
22.Okober 2012 MW
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