Internet Statement 2012-34

 

 

„Mißhandlung mit Todesfolge“ oder  faschistischer Mordterror?

 

Maria Weiß, 30.10.2012          
    

Vor etwas mehr als zwei Wochen, in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober, wurde auf dem Alexanderplatz in Berlin einem zwanzigjährigen jungen Mann, weil er seinem Kumpel, der dazu nicht mehr fähig war, gegen einen gewalttätigen Überfall zu Hilfe gekommen ist, von den 6 oder 7 (ebenfalls jugendlichen) Übeltätern eine solche Prügelattacke versetzt, daß er diese nicht überlebt hat. Er wurde faktisch von diesen tot getreten. Dieser unsägliche Vorfall, dieses Verbrechen – allerdings nicht das erste und auch nicht das einzige von ähnlicher Brutalität - hat in der Stadt und  auch darüber hinaus für eine große Welle der Empörung und Solidarisierung mit dem Opfer gesorgt, und zwar völlig zu Recht.

 

Inzwischen hat sich herausgestellt, daß der Hauptangreifer dieser Gruppe ein ausgebildeter Boxer ist, welcher sich bereits in Kreisen seiner türkischen Landsleute einen gewissen Namen gemacht haben soll. Sicherlich kann man davon ausgehen, daß jemand, der eine solche Ausbildung hat und entsprechend „zuhaut“, bewirken kann, daß eben dann u.U. auch da „kein Gras mehr wächst“. Die Frage, die sich hier stellt, ist jedoch: Weshalb haut er denn überhaupt zu? Und weiter, weshalb wird dann noch auf den bereits zu Boden Geboxten auch noch eingetreten, ja er wird regelrecht totgetreten? Das ist schon eine ganz beträchtliche Menschenverachtung und Arroganz bei diesen allesamt noch sehr jungen Gewalttätern, die sich hieran zeigt. Das kann man im Grunde nur als Terror, als faschistischen Mordterror qualifizieren,  schlimmer hätten übrigens auch deutsche  Neonazis das nicht bewerkstelligen können. Inzwischen wurde  auch bekannt, daß der Haupttäter sich nach der Tat obendrein  mit dieser gebrüstet haben soll.

 

Die Frage, die sich hier stellt, und das ist sehr  interessant, sich das mal näher anzusehen, ist die, wo so etwas herkommt und wie das hier von offizieller staatlicher Seite behandelt wird..

 

In der Tat ist ein spezielles Kapitel in derartigen Fällen  die Rolle der Justiz,  namentlich der Berliner Justiz, , und so ist sie auch in diesem Fall  unter die Lupe zu nehmen. Diese steht bereits seit geraumer Zeit unter erheblicher Kritik, solchem Verhalten, solchem Terror von seiten ganz bestimmter Kreise von jugendlichen Gewalttätern, Drogendealern und anderen Delinquenten mit gelinde gesagt kaum zu ertragender Nachlässigkeit zu begegnen, was in seiner Konsequenz dazu geführt hat, daß dieses Unwesen  sich ausbreitet, an Stelle daß es bekämpft und eingedämmt wurde. Auch von polizeilicher Seite gab es immer wieder Kritik, daß dingfest gemachte Täter  alsbald durch Entscheidungen der zuständigen Haftrichter wieder laufen gelassen wurden. Die Richterin Kirsten Heisig, welche derartige Verfahrensweisen von seiten der Justiz massiv kritisiert und Änderungsvorschläge gemacht hatte, ist selbst vor zwei Jahren unter bislang nicht geklärten Umständen zu Tode gekommen, die von offizieller Seite aufgetischte Version eines angeblichen Selbstmordes hat wenig Glaubwürdigkeit. Der jetzt vorliegende Vorfall ist also absolut kein Einzelfall in dieser Hinsicht.

 

Sehr viel Empörung unter der Bevölkerung hat auch der Fakt hervorgerufen, daß zwei der Täter, welche wenige Tage nach dem Vorfall bereits geschnappt worden sind, bzw. sich selbst gestellt haben, sofort von dem zuständigen Haftrichter wieder freigelassen wurden, mit der Argumentation, sie lebten angeblich in „stabilen sozialen Verhältnissen“!

 

Was für soziale Verhältnisse in dieser Stadt rufen  aber so etwas hervor? Diese Frage stellt sich dringlicher denn je, denn dieser Fall ist ja nicht der erste dieser Art, zwar der krasseste aber nicht der erste.

 

Was für eine Kultur – soweit  die Verwendung dieses Begriffes hier überhaupt Sinn macht - spiegelt sich in solch einem Verhalten, in solch einem Terror namentlich gegen vermeintlich Schwächere wider? Es ist eine ganz bestimmte „Kultur“, die sich hier in Jahrzehnten entwickelt hat, auf einem ganz bestimmten gesellschaftlichen Boden, welche mit ganz bestimmten negativen Erscheinungen innerhalb ganz bestimmter türkischer und arabischer Migrantenkreise zusammenhängt, welche auch als sogenannte  Parallelgesellschaften bezeichnet werden, und darunter vor allem in solchen, deren materielle Basis vorwiegend in kriminellen Geschäften der Rauschgiftdealerei und anderem besteht. Diese „Kultur“ hat sich  auch in den Schulen breit gemacht, schon in den unteren Klassen bis hinauf in die letzten Klassen, und die sieht so aus, daß einige Schüler in aller Offenheit andere, vor allem vermeintlich schwächere, vollkommen willkürlich als „Opfer“ bezeichnen (verunglimpfen). Das ging schon früher herum, zu Zeiten als mein Sohn und meine Tochter noch die Schule besucht haben, und wo es nicht selten hieß: „du Opfer“. Und diese angebliche, willkürlich zugewiesene „Opferrolle“ resultiert aus gewissen sozialen Unterschieden, die sich hier entwickelt haben, und zwar namentlich unter deutschstämmigen Schülerinnen und Schülern. Nicht selten wurde (und wird) an diesen der Frust abgelassen, und es wird ihnen angekreidet und an ihnen ausgelassen, was in Wirklichkeit gesellschaftlichen Ursprungs ist. Die Drahtzieher solcher Schikanen sind allerdings nicht selten gerade diejenigen, die sich auf der angeblichen „Gewinnerseite“ innerhalb der Gesellschaft wähnen.

 

In dieser Hinsicht sollte man sich die Argumentation des Haftrichters mit den angeblichen „stabilen sozialen Verhältnissen“, die zunächst zur Freilassung eines der Hauptverdächtigen in dem o.g. Fall geführt haben, einmal durch den Kopf gehen lassen.

Es ist jedenfalls nicht unverständlich, daß von polizeilicher Sicht aus gesehen man sich in derartigen Fällen regelrecht verarscht vorkommt.

 

Noch krasser wird es aber im Zusammenhang mit dem sogenannten Hauptverdächtigen, dem angeblichen türkischstämmigen Amateurboxer.  Und hier schneidet sich die ganze Sache offensichtlich auch mit gewissen politischen Zusammenhängen. Dieser konnte sich offenbar völlig ungehindert  und problemlos kurz nach seiner  Untat auf dem Alexanderplatz, laut eigenem Bekunden zusammen mit seinem Vater in die Türkei absetzen. Wie inzwischen aus journalistischen Kreisen der „Bildzeitung“ ermittelt wurde, handelt es sich hierbei um einen 19-jährigen jungen Mann, welcher nicht gerade den Eindruck erweckt, in minderbemittelten sozialen Verhältnissen aufgewachsen zu sein. Dieser Mensch vermittelt ganz offensichtlich eher den Eindruck, aus Kreisen zu stammen, die „mit Geld kein Problem“ haben. Diesen „traf“ man in Istanbul in einem Café und durfte sich dort seine „Unschuldsstory“ auf der Zunge zergehen lassen – eine ziemlich absurd anmutende Begebenheit angesichts der begangenen Untat.

 

An diesen Umständen wird aber einiges deutlich, was zumindest als problematisch registriert zu werden verdient hat. Der junge Mann besitzt laut offiziellen Auskünften angeblich die sogenannte doppelte Staatsbürgerschaft, was im konkreten Fall dazu führt, daß er von der Türkei auf keinen Fall an Deutschland, an die hiesigen Behörden ausgeliefert wird, egal wie groß das Verbrechen ist,  welches ihm vorgeworfen wird und er u. U. begangen hat.  Deutsche Behörden und vor allem betroffene Angehörige natürlich können also nur darauf hoffen, daß er in der Türkei vor ein Gericht gestellt wird, obwohl er auch einen deutschen Paß besitzt, und - da das vorgeworfene Verbrechen in Deutschland begangen wurde- auch hierzulande vor ein Gericht gestellt zu werden verdient hätte. Solch eine Absurdität  wird mit angeblich „international üblichem Recht“ begründet und gerechtfertigt. Hat also der türkische Staat, oder besser gesagt die gegenwärtige türkische Regierung kein Interesse daran, diesen Mann vor Gericht zu stellen, könnte  der, obwohl dieser auch einen deutschen Paß besitzt und das Verbrechen  in Deutschland verübt wurde, straffrei ausgehen. Die Folgen solch einer Verfahrensweise  sich vorzustellen bedarf es nicht viel Fantasie.

 

Nun will natürlich niemand der gegenwärtigen türkischen Regierung unterstellen, sie habe ein Interesse an der Deckung solcher unsäglicher Vorfälle, wie sie hier passiert sind.,. Es ist aber zweifellos nicht von der Hand zu weisen, daß einem in diesem Zusammenhang gewisse Dinge einfallen, die in der Vergangenheit zu berechtigtem Widerspruch innerhalb der nicht migrantischen Bevölkerungsteile in Deutschland geführt haben. So beispielsweise Bemerkungen des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan, daß Assimilation von türkischstämmigen Menschen innerhalb von Deutschland angeblich ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sei, als auch, daß türkischstämmige Bürger in Deutschland zunächst einmal die türkische Sprache zu erlernen hätten. Diese Äußerungen zeigen zumindest, daß an einem Maximum an Integration türkischer Einwanderer und ihrer Nachkommen in Deutschland  von seiten der gegenwärtigen türkischen Regierung aus was für Gründen auch immer kein Interesse besteht.

 

Noch bemerkenswerter in dieser Hinsicht sind gewisse Äußerungen des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan vom April dieses Jahres, wo dieser sich dafür einsetzte, die türkische „Diaspora“ – was immer damit auch gemeint sein mag, da Diaspora sich im allgemeinen auf die Zugehörigkeit zu einer Religion, nicht aber zu einer Nation oder Nationalität bezieht –  zu stärken. Man wolle das „kämpferische Potential“ und den türkischen Nationalismus  derartiger  Gruppierungen in den verschiedenen Staaten stärken. Man kann wirklich nur hoffen, daß Vorfälle wie der vom Alexanderplatz in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober dieses Jahres damit nicht gemeint sind!

 

 

 

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