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Statement 2016-30
Die
Ahmadiyya-Sekte verfassungskonform? Maria Weiß 18.05.2016 Die bürgerlich-konservative Zeitung „Die Welt“ schreibt in einem Artikel: „Eine muslimische Gemeinschaft in Thüringen wünscht sich eine Moschee“. Das klingt ja total unschuldig, wer will schon dagegen etwas einwenden, abgesehen von den seit kurzem sich hierzulande wieder breit machenden rechtskonservativen Kräften der sog. AfD? Von wegen. So einfach liegen hier die Dinge aber nicht. Man sollte zum Beispiel mal dahinter schauen, was für eine muslimische Gemeinschaft das ist. Es handelt sich dabei um eine ganz bestimmte muslimische Sekte, die sogenannte Ahmadiyya-Sekte, und diese hat Praktiken zu ihrem Inhalt gemacht, welche absolut nicht auch nur in irgendeiner Form mit demokratischen, geschweige denn menschenrechtlichen Vorstellungen einer Gesellschaft vereinbar sind. Das wird aber offensichtlich von niemandem hinterfragt, obwohl es mit dieser Sekte durchaus bereits praktische Erfahrungen, zum Beispiele in Berlin, gegeben hat. Nein, es wird so hingestellt, als würde hier, wenn man deren Verlangen nicht stattgibt, die sogenannte Religionsfreiheit eingeschränkt, was natürlich „gar nicht geht“. Man muß das aber hinterfragen. Was wäre denn, wenn der so genannte IS hier auf einmal eine Gemeinde gründen wollte und eine Moschee bauen? Alle Welt würde schreien „Terroristen“! Aber warum eigentlich? Wegen deren religiösem Inhalt? Wegen ihrer Religion? Oder deswegen, weil sie diese ihre Religion offen mit Gewalt auszubreiten trachten? Da ist doch wohl eher Letzteres der Grund. Das hat aber mit dem brutalen Inhalt dieser Ausformung des Islams wenig zu tun, der kann genauso gewalttätig und reaktionär und menschenfeindlich sein wie die Praktiken, selbst wenn diese sich nicht in aller Offenheit kundtun. Und eben Letzteres ist im Fall der Ahmadiyya-Sekte der Fall. Mal abgesehen davon, dass die Scharia dort voll integriert ist, haben diese, so zeigt jedenfalls die Erfahrung, auch keine Bedenken, deren „Recht“ notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen. Man sollte die Bedenken der Bevölkerung in Thüringen daher lieber ernst nehmen, bevor diese in der Praxis dort entsprechende Auswirkungen zeigen, anstatt sie anzupöbeln, sie wolle angeblich den verfassungsmäßig garantierten Grundsatz der Religionsfreiheit außer Kraft setzen. Es kommt ganz drauf an, was für eine Religion das ist, und es gibt durchaus Religionen oder Sekten, deren Freiheit man einschränken muß, will man auch nur irgendwie einer demokratischen Gesellschaft gerecht werden.
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IS
2007-27 |