Internet -Statement 2017-24

 

 

 

Freiheit für Erdogans Wahlkampf? Absurder geht’s nimmer!

 

Zu dem Erdoganschen Nazivergleich

 

 

Maria Weiß  07.03.2017   

Worin soll denn ein solcher Vergleich überhaupt bestehen? Ist es denn die Pflicht eines Staates, Repräsentanten eines anderen Staates innerhalb seiner eigenen Grenzen auftreten zu lassen, damit diese dort Werbung für ihr Anliegen machen? Ich glaube nicht. Das kann geduldet werden, muß es aber nicht. Insofern trifft ein solcher Vergleich überhaupt gar nicht zu.

So argumentiert aber niemand von unseren Politikern. Diese schreien alle nur „Iiih“, wie kann Erdogan nur so etwas behaupten. So etwas dagegen zu sagen ist aber keine Widerlegung, sondern es ist im Gegenteil ein Zeichen von Schwäche, und dieser wird es weidlich ausnutzen, wie man ihn kennt.

Manchmal haben gewisse Dinge, die hier geäußert werden, wirklich überhaupt kein Niveau. Niveau besteht darin, daß man seine Äußerungen begründet. Das geschieht hier aber nicht. Der eine sagt: „Iiih, Nazi“. Der andere sagt „abwegig“. Man fragt sich, wo ist denn hier überhaupt der Inhalt geblieben? Das ist das, was hier momentan abgeht. Das ist an Niveaulosigkeit überhaupt nicht mehr zu überbieten.

Es gibt auf der ganzen Welt in den verschiedensten Staaten nationale Minderheiten. Aber ob es jetzt ein berechtigtes Prinzip ist, daß wenn ein Herkunftsstaat oder die Regierung eines Herkunftsstaates einer solchen nationalen Minderheit herkommen würde und einen Anspruch darauf bekunden würde, daß dieser in dem Land, indem diese Landsleute leben, Wahlkampf für sich machen können muß, ich weiß nicht, ob das überhaupt einer Verpflichtung des Zulassens unterliegt.

Ähnlich ist es hier. Es gibt in Deutschland noch nicht einmal so etwas wie eine offiziell anerkannte nationale Minderheit von Türken, sondern das sind Menschen, welche zum großen Teil eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, nämlich die türkische und die deutsche, oder eine von beiden. Und jetzt frage ich mich echt, ob es von daher eine Verpflichtung unseres Landes gibt, zuzulassen, daß das Herkunftsland Türkei, bzw. dessen Regierung vor diesen Menschen mit der doppelten Staatsbürgerschaft Werbung machten kann für Veränderungen in deren Herkunftsland. Das kann man zulassen, aber das muß man nicht. Und wenn man es nicht zulassen will, sich damit den Vorwurf des Nazitums einzuhandeln, das dürfte wohl einmalig sein.

Das würde sich überhaupt kein einziges Land auf der Welt gefallen lassen. Nehmen wir nur mal das Beispiel Ukraine. Was würde man wohl sagen, wenn der zu Rußland neigende Teil der Ukraine Herrn Putin einladen würde, um für sich bei ihnen Wahlkampf zu machen? Das wäre auch nicht normal und das müßte die Ukraine auch nicht zulassen. Gibt es so etwas wie eine staatliche Souveränität oder gibt es diese nicht? Und wenn man diese Souveränität schützen will, muß man sich dann den Vorwurf des Nazitums gefallen lassen? Ich denke nicht.

Aber eine solche konkrete Widerlegung des Ansinnens des Herrn Erdogan vermißt man bei unseren deutschen Politikern leider, bis hin zur obersten Staatsspitze. Auch Frau Merkel widerlegt das nicht konkret. Sie redet lediglich von abwegig, das reicht aber nicht aus. Aber klare Worte findet man bei unseren politischen Exponenten sowieso selten. Sie konfrontieren sich nicht gern, im Gegenteil, sie winden sich nicht selten wie ein Aal um das Problem herum, und dabei brauchen sie sich auch nicht zu wundern, wenn die Gegenseite so etwas ausnutzt. Und nebenbei: worin soll denn eigentlich ein solcher Vergleich bestehen, das sagt weder Herr Erdogan noch unsere eigenen politischen Exponenten. Nein, denen reicht es aus, zu sagen „Iiih, wir doch nicht“.

Warum sie sich winden wie ein Aal liegt aber daran, daß tatsächlich in dieser Frage ein ganz bestimmtes Problem steckt, was sie natürlich nicht so gern behandeln möchten. Und dieses besteht darin, daß hier tatsächlich eine Art nationale Minderheit eines anderen Staates existiert, nicht mal eines Nachbarstaates, und daß man dieses Problem lieber beiseite fegen möchte. Da haben sie aber Pech gehabt. Wo gibt es denn eigentlich sonst eine solche Gepflogenheit? Die gibt es ja nicht einmal innerhalb der Staaten der Europäischen Union. Die Türkei gehört aber bekanntlich nicht zu den Staaten der Europäischen Union. Was wäre denn, wenn zum Beispiel ein Politiker aus Deutschland nach Frankreich käme und dort Wahlkampf machen wollte unter den Menschen in Frankreich, die deutscher Herkunft sind? Das würde sich Frankreich niemals gefallen lassen. Und auch nicht Polen zum Beispiel oder irgendein anderer Staat, der der EU angehört. Die Türkei gehört aber noch nicht einmal der EU an, und trotzdem geschieht so etwas. Das ist wirklich Anlaß zu Überlegungen.

Ein weiterer Fall ist der Fall Yücel. Was dem „Welt“-Korrespondenten Yücel vorgeworfen wird, ist u. a. daß dieser sich dort für die kurdische Minderheit eingesetzt hat. Kann man ihm das eigentlich wirklich vorwerfen oder kann man das nicht? Man muß vielleicht jemand nicht gleich einsperren deswegen, aber daß man so etwas duldet, das finde ich nicht unbedingt, daß man das tun muß. Das scheint aber die Blauäugigkeit unserer Politiker ebenfalls nicht zu berühren. Es ist übrigens gar nicht so ein Riesenunterschied, ob von uns jemand in die Türkei reist und dort eine Minderheit unterstützt oder ob aus der Türkei hier türkische Politiker einreisen, um ebenfalls eine Minderheit zu unterstützen, rsp. sich von denen Unterstützung zu holen. Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, und zwar auf beiden Seiten. Das Niveau, oder besser gesagt die Niveaulosigkeit entspricht sich auf beiden Seiten. Die eine Seite sagt „Nazi“, die andere „Iiih, wir doch nicht“, und auf der anderen Seite läuft es ebenso. Irgendwie kann ich mich dessen nicht erwehren, mich an den Kindergarten zu erinnern.

Das Geschrei übrigens von gewissen Kräften hierzulande, wenn zum Beispiel die russische Minderheit hier Herrn Putin einladen würde, um vor ihnen für sich Wahlkampf zu machen, das möchte ich mal hören. Es wäre ohrenbetäubend. Aber man muß natürlich berücksichtigen, daß Frau Merkel sich mit ihrer Flüchtlingspolitik an Herrn Erdogan ausgeliefert hat. Insofern gibt es auch einen Grund für ihre jetzige auffällige Zurückhaltung.

Es gibt auch arabische Minderheiten in unserem Land. Was wäre denn, wenn ein Vertreter aus deren Land, zum Beispiel aus Libanon, aus Iran, aus Irak oder aus Syrien hier offiziell Wahlkampf machen würde, offiziell? Ob dann auch alle Welt schreien würde „Nazi“, wenn das jemand kritisieren würde.

Es ist wirklich absurd, was hier abgeht. Selbst die USA machen hier keinen Wahlkampf, obwohl diese ebenfalls Nato-Mitglied sind, wie die Türkei. Das kann es nicht sein. Es ist einfach ein absurdes Theater, was hier läuft. Aber in diesem Land braucht man sich über gar nichts mehr zu wundern. Man hat ja hier auch jahrelang Salafisten geduldet, welche kräftig „Wahlkampf“ für den „IS“ gemach haben.


Gleiches Recht für Alle? Dann kann ja zum Beispiel demnächst auch etwa Marine Le Pen hier Wahlkampf machen? Es gibt hier sicher auch eine französische Minderheit, die auch irgendwo existiert. Zum Beispiel hier in Berlin, oder auch woanders. Von wegen. Absurder geht’s nimmer.


Man fragt sich auch schon länger, was sich Erdogan eigentlich alles herausnehmen kann, und was allem man von deutscher Seite bereits stattgegeben hat. Man erinnere sich bloß an Äußerungen desselben wie zum Beispiel, daß Assimilation angeblich „ein Verbrechen“ sei. Oder an das Dulden sogenannter „Ehrenmorde“ hierzulande, bzw. deren geringe oder gänzlich weggefallene Verfolgung von seiten der Justiz. (siehe den Fall Kristina Hani - IS2007-53) Oder auch anderer Verbrechen, wo die Täter sich problemlos in ihr Herkunftsland Türkei haben absetzen können. Im Gegenteil, Justizangehörige, welche dieses ändern wollten, waren und sind sich ihres Lebens nicht sicher, wurden sogar selbst umgebracht. (Siehe: "Wie ein mafiotischer Codex - Der abrupte Tod der Berliner Richterin Kirsten Heisig ist keineswegs aufgeklärt! Die These vom angeblichen Selbstmord ist unglaubwürdig" IS 2010-28" ) Zum Beispiel die völlig willkürlichen und brutalen Morde auf dem Alexanderplatz, deren Täter bis heute in ihrem Herkunftsland Türkei straflos leben können. (Siehe: „Mißhandlung mit Todesfolge“ oder faschistischer Mordterror? IS2012-34) Oder auch an ganz konkrete und durchaus an Naziterror erinnernde Praktiken in gewissen so genannten „No-Go-Areas“ sogenannter Parallelgesellschaften, nicht nur in Berlin sondern auch in einigen Städten oder Stadtteilen des Ruhrgebiets oder von Frankfurt / M. als auch in anderen Teilen dieses Landes.

 

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