Internet Statement 2017-70

 

 

 

Gegen die Zerstörung der Jugend und des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Was ist mit  dem Jugendschutz in diesem Land?

 

 

Wassili Gerhard   29.06.2017     

Im Zusammenhang mit der Aufhebung von Urteilen nach dem §175 in der Bundesrepublik bis 1994 kam die Frage des Jugendschutzes auf. So machten Abgeordnete der CDU/CSU ihre Zustimmung davon abhängig, daß Fälle, in denen einer der Beteiligten unter 16 Jahre alt war, ausgenommen werden. Abgesehen davon, daß schon das ganze Gesetzesvorhaben fragwürdig ist, kam hier wenigstens noch ein gewisses Maß an Skrupeln zum Tragen und das Festhalten am Jugendschutz. Soll denn z.B., wenn wir einen Fall nehmen, der bis heute immer wieder vorkommt, das Vorgehen eines auf Jungen versessenen Homosexuellen, der sich geschickt an vernachlässigte, sich nach Fürsorge und Aufmerksamkeit sehnende Jugendliche heranmacht und sie verführt, allmählich die Grenze zur Sexualität überschreitet, für in Ordnung erklärt werden? Solche Fälle kommen bis in jüngste Zeit immer wieder ans Licht. Auch machen sich solche Elemente neuerdings an unbegleitete jugendliche Flüchtlinge heran, und niemand ist da, der ernsthaft etwas dagegen unternimmt.

 

Gegen die Berücksichtigung des Jugendschutzes wurde nicht nur von Homosexuellenverbänden protestiert, die sich beklagten, durch ein höheres Schutzalter würde eine Diskriminierung stattfinden. Vielfach hieß es, das allgemeine Schutzalter sei doch 14 Jahre. Wie bitte? Hierin steckt offensichtlich eine Auffassung, daß es einen Jugendschutz gar nicht bräuchte. Also in der Konsequenz überhaupt die Negierung des Jugendschutzes, denn unter 14 Jahren geht es explizit um Kinder. Bei welchem Grad an Verkommenheit ist man denn in diesem Land angekommen?

 

Daß das überhaupt in dieser Breite vertreten wird und kaum Gegenstimmen zu vernehmen sind, ist schon für sich ein Riesenskandal! Unter 14 Jahren spricht man eindeutig von Kindern, schon ein über 14-Jähriger Jugendlicher, der sich an einem Kind vergreift, macht sich des Kindesmißbrauchs strafbar. Bei älteren Tätern ist das entsprechend schwerwiegender, mit zunehmender Reife muß auch eine höhere Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Handeln erwartet werden. Und direkt mit dem 14. Geburtstag, dem offiziellen Eintritt in das Jugendalter, soll dann mit einem Schlag jegliche Schutzbedürftigkeit aufhören? Findet so viel Entwicklung an einem Tag statt, oder darf man ab diesem Alter eben die Jugendlichen für ihr Leben schädigen? Hier zeigt sich eine Tendenz in der herrschenden Auffassung zum Thema Jugendschutz, die parallel geht mit der zunehmenden Sexualisierung von Kindern, mit ihrer Bombardierung mit jeglicher sexueller Abwegigkeit schon in einem früheren Alter, wie sie auf verschiedenste Arten stattfindet, wie sie auch von Behörden mit dem Ziel der „Akzeptanz“ jeder Abwegigkeit vorangetrieben wird, beispielsweise im Zusammenhang mit der sogenannten „gendergerechten Erziehung“ und „vorurteilsfreien Sexualaufklärung“, wie sich das nennt. Der Widerstand dagegen ist berechtigt und notwendig.

 

Das geht alles auch in Richtung Aufweichung des Kinderschutzes. Denn wenn die Phase der Entwicklung, die ursprünglich mit dem 14. Lebensjahr beginnen sollte, wo Jugendliche noch Schutz brauchen und allmählich in das Erwachsensein hineinwachsen sollen, negiert wird, dann fragt man sich doch, wann eine solche Entwicklungsphase angesetzt wird. In die Zeit davor? Wann kommen denn die ersten und argumentieren so, um den Kinderschutz aufzuweichen? Aber da müssen wir gar nicht warten, denn bei den Grünen und Organisationen wie der AL in Berlin, in ökologistischen, esoterischen und ähnlichen Kreisen allemal, sind solche Tendenzen schon längst seit Jahrzehnten immer wieder zutage getreten, unter der Parole einer angeblichen „Befreiung kindlicher Sexualität“Anmerkung 1. Oder man nehme den Fall, daß Kinder zu bekannten Päderasten in Pflege gegeben wurden, wie das in Berlin der Fall war. Auch bekannte Politiker und angebliche Experten der Pädagogik sind in diesem Zusammenhang auffällig geworden.

 

An sich ist in unserem Recht ein Hinweis auf den Jugendschutz noch zu finden, ein besonderer Schutz für Jugendliche unter 16 Jahren und sogar unter 18 Jahren (Z.B. Paragraphen 180 und 182 StGB), Altersstufen in denen auch die Aufsicht von Erziehungsberechtigten noch für nötig gehalten wird. Leider ist die Ahndung solcher Übergriffe dort nur auf besonderen Antrag der Eltern vorgesehen, und die Praxis der Rechtsprechung setzt die Hürden für die Eltern dabei immer höher. Da zeigt sich eine der Konsequenzen davon, daß die grüne Ideologie in allen Institutionen Fuß gefaßt hat. Eine der Auswirkungen ist auch die Abschaffung des Begriffs SittlichkeitAnmerkung 2 in unserem Recht, was ebenfalls in Richtung des Genderismus geht.

 

Ein höheres Schutzalter ist gerade im Fall der Homosexualität gerechtfertigt. Homosexualität ist nun einmal nicht das Gleiche wie die Sexualität, die im eigentlichen Sinne - wie es das Wort schon ausdrückt - Geschlechtlichkeit bedeutet, und Geschlechtlichkeit gibt es nur bei Verschiedenheit der Geschlechter, wie eben auch zum Zeugen von Kindern zwei Geschlechter gebraucht werden. Nur aus der geschlechtlichen Vereinigung von Mann und Frau entsteht neues Leben, wird die lange Kette der Generationen in die Zukunft fortgesetzt. Eine Ehe ohne das als Grundlage ist eben keine Ehe im ursprünglichen Sinne mehr. Auch wenn die Sexualität sich nicht allein auf das Zeugen beschränkt, sondern beim Menschen eine darüber hinaus gehende Bedeutung in der Gesellschaft hat, bleibt das ihr eigentlicher Sinn, warum sie sich überhaupt entwickelt hat. Ohne die Sexualität und die daraus sich entwickelnden Beziehungen der Geschlechter und der Generationen zueinander hätte sich keine menschliche Gesellschaft entwickelt, wären die ersten Gemeinschaftsformen nicht entstanden, aus denen heraus die Gesellschaften sich entwickeln konnten, sich entwickelt haben.

 

Darum ist ein Angriff auf die Sexualität im eigentlichen Sinne, auf die Beziehung zwischen männlichem und weiblichem Geschlecht, was ihre Gleichstellung mit jeder Art von ähnlicher Betätigung im Kern bedeutet, ein Angriff auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt überhaupt, und darum sollte die wenig gefestigte Sexualität von Jugendlichen von einer Beeinflussung in dieser davon wegführenden Richtung besonders geschützt werden. Gleichstellung und Tolerierung als Ausnahmefall ist nicht das Gleiche. Die heutige dem zuwider laufende Praxis auf diesem Gebiet ist abzulehnen. Der ganze Unfug, daß man Kinder ja auch im Labor zeugen könne, und die dann eben zwei Väter oder zwei Mütter haben, führt doch die Sexualität ad Absurdum, sie haben nach wie vor eine Mutter und einen Vater und sollten nach Möglichkeit auch mit beiden Kontakt haben. Sexualität wird zum Genußmittel, Kinder werden zum Lifestyle-Accessoire von ausreichend Begüterten. Normale Paare mit Kindern fallen dagegen zu einem immer größeren Teil in besondere Armut.

 

Das entspricht mit Sicherheit nicht zufällig den Bestrebungen des Kapitals, alle nicht-kommerziellen Bindungen aufzulösen, die der freien Verwertbarkeit des Menschen für das Kapital entgegenstehen, auf sie folglich auch keine Rücksicht zu nehmen. Das egoistische Individualinteresse des Kapitalisten auf Profitmaximierung steht in der Praxis über dem Gemeininteresse. Früher bremste da noch das nationale Interesse, z.B. das Interesse an wehrfähigem und gesundem Nachwuchs, aber inzwischen setzt sich immer mehr die Tendenz durch, fertiges „Menschenmaterial“ einkaufen oder anders hereinholen zu wollen: Fachkräfte per „Greencard“, Arbeitskräfte, bald vielleicht auch Söldner für die Armee, die Söldnerarmee haben wir ja schon, und dafür hat sich die grüne Richtung auch eingesetzt. Und der gleiche Herr Maas, der solche Gesetze vertritt, obwohl die Regierenden von einem immer kleineren Teil der Bevölkerung das Votum haben, vertritt auch solche, daß eine solche Meinung wie diese hier geäußerte im Netz möglichst gleich gelöscht werden soll. Das richtet sich keineswegs nur gegen Rechts. Wenn man sich den NSU-Prozeß ansieht, kann man sehen, wie ernst es diesem Staat in Wahrheit damit ist. Damit soll, unter anderem, auch das in der Gesellschaft noch vorhandene Empfinden für Sittlichkeit unterdrückt werden, jede Äußerung davon unterdrückt werden.

 

Tatsächlich geht die ganze Praxis in diesem Land bereits in die Richtung, Kinder dem Einfluß der Eltern wie ihrem Schutz zu entziehen, während die Bande der Gender- und Homosexualitätspropagandisten auf sie losgelassen werden soll, um sie auf ein abseitiges Gleis zu bringen, ihre noch ungefestigte Sexualität auf Abwege zu bringen. Das Modell Vater-Mutter-Kind(er) soll dazu aus den Schulbüchern getilgt werden. Daß dabei weiterhin solche Elemente mitwirken, die auch das Schutzalter 14 Jahre abschaffen wollen, davon ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auszugehen. Das Alter von 14 Jahren wird dabei immer öfter in abwegiger Weise mit angeblicher „sexueller Mündigkeit“ gleichgesetztAnmerkung 3. Der Begriff im Zusammenhang mit Frau v. der Leyen, als ehemalige Familienministerin, man müsse die Hoheit über den Kinderbetten erringen, bekommt so eine starke Bedrohlichkeit. Ich möchte fast darauf wetten, daß sie ihre eigenen Kinder nicht einer solchen Erziehung ausgesetzt hat, aber für die breite Bevölkerung gibt es ja andere Maßstäbe.

 

Auf allen Ebenen wird heute grüne Politik gemacht, das ist längst nicht mehr auf die Partei der Grünen beschränkt. Früher ist man als CDU-Anhänger beschimpft worden, wenn man als Linker solche üblen Tendenzen angegriffen hat, heute setzen die gleichen Leute zusammen mit Merkel solche Vorstellungen um. In der grünen Partei, wie auch z.B. in der früheren AL in Berlin, hatten in der Vergangenheit immer wieder Propagandisten einen Platz, die die Abschaffung des Kinderschutzes forderten und die Legalisierung von Kindesmißbrauch forderten, wenn er angeblich „einvernehmlich“ wäre, was schon ein Widerspruch in sich ist. Das war gepaart mit einer tatsächlichen Praxis des Kinder- und Jugendmißbrauchs in bestimmten Kreisen dort. Im letzten Bundestagswahlkampf ist da einiges hochgekommen, aber man muß sich fragen, warum das nicht vorher schon entsprechend thematisiert wurde, denn vieles war ja schon lange bekannt und wurde bloß mehr oder minder unter der Decke gehalten. Solche Dinge gab es schließlich von Anfang an. Und ist es denn ein Zufall, daß auch in anderen Ländern immer wieder bekannt wird, daß in höheren Kreisen systematischer Kindesmißbrauch getrieben wurde, über einen längeren Zeitraum, und alle weggesehen haben? In jüngerer Zeit gab es das z.B. in Großbritannien. Und immer wieder kommen sie in der Maske von „Kinderfreunden“. Auch bei uns findet man das.

 

Wenn Propagandisten für die Aufhebung des Schutzalters so kommen, daß sie sogenannte Kinderrechte auf Sexualität vorschieben, dann ist das der Gipfel der perversen Verdrehung. Kinder und Jugendliche müssen vor allem einen Schutz vor störenden Übergriffen auf ihre eigene Entwicklung genießen, dazu gibt es eigentlich den Jugendschutz. Er dient dem gedeihlichen Heranwachsen der Jugend, daß sie sich altersgemäß an das Thema herantasten kann. Das ist auch nach wie vor vielfach ein Bedürfnis in dieser Altersgruppe. Das wird schon durch die allgegenwärtige Überschwemmung mit Pornographischem empfindlich gestört. Den Jugendschutz zu beseitigen ist ein Verbrechen an den Jugendlichen und an der Zukunft dieses Landes. Eine Gesellschaftsform, die das nicht mehr gewährleistet, hat das Urteil über sich selbst gesprochen.

 

 

 

 

Anmerkungen

Anmerkung 1 -[zurück]  Es hieß im ausführlichen Wahlprogramm der Alternativen Liste (Berlin) von 1985:

“Sexualität als solche darf nicht strafbar sein. Der derzeitige Abschnitt 13 des StGB über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kommt diesem Anspruch nicht nach, sondern wird mißbraucht, um die überkommene Sexualmoral Unbeteiligter zu schützen - eine Sexualmoral von Eltern, Erziehern, Lehrern, die Kindern und Jugendlichen noch immer das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper vorenthalten.“ (S. 84)

Dieser Abschnitt 13 des StGB enthält unter anderem auch Bestimmungen gegen sexuellen Mißbrauch von Abhängigen, von Kindern und Jugendlichen.

Ebenfalls in diesem Programm:
„Wenn Jugendliche den Wunsch haben, mit Gleichaltrigen oder Älteren außerhalb der Familie zusammenzuleben, sei es, weil ihre Homosexualität von ihren Eltern nicht akzeptiert wird,
sei es, weil sie pädosexuelle Neigungen haben, sei es aus anderen Gründen, muß ihnen die Möglichkeit dazu eingeräumt werden.“ (S. 90) Hervorhebung von mir.

  Das ganze unter der Überschrift: „Schwulsein ist politisch“.


Anmerkung 2 - [zurück]  In unseren Gesetzen wurde der Begriff der Sittlichkeit aus den Gesetzestexten entfernt. Sittlichkeit bedeutet nach Wikipedia:

„Der Begriff Sittlichkeit bezeichnet die Übereinstimmung des Denkens und Handelns mit dem Sittengesetz, das heißt: den von der Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft akzeptierten Regeln. Im Alltagsgebrauch beschreibt er die Forderung, das gesellschaftliche Regelwerk, also die guten Sitten und den Anstand zu wahren. In der Philosophie beinhaltet Sittlichkeit die Orientierung an den Regeln der Moral oder an allgemeinen Werten wie dem Guten oder dem Gerechten.“

Diese Definition aus Wikipedia soll uns hier reichen, sie weicht auch nicht wesentlich von anderen gängigen ab. Man beachte: „Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft“. Welche Gemeinschaft ist hier gemeint? Das ist in der modernen Gesellschaft im Prinzip der Nationalstaat, formal seine Bürger als Souverän dieses Staates. Da stellen sich die Grünen doch faktisch darüber und andere eifern diesem Vorbild nach. Sie sehen sich selbst als Lehrer, die sich auf den Standpunkt der Sieger über den deutschen Faschismus stellen und somit das Recht zur Umerziehung hätten. Das wird letztlich mit einer völlig falschen Gleichsetzung der deutschen Nation und des deutschen Volkes mit den zwölf Jahren Nazifaschismus begründet, als ob faschistische Einstellungen vererbbar wären. Diese Frage wurde bei uns schon verschiedentlich behandelt und wird auch weiter behandelt werden.


Anmerkung 3 - [zurück]  Insofern ist die Verwendung dieses Begriffes problematisch.

 

 

 www.neue-einheit.com               www.neue-einheit.de