Internet Statement 2018-95

 

 

 

Gedanken aus der Ferne – Teil 2

 

 

Maria Weiß  31.10.2018

Schon wieder hat sich Baden-Württemberg mit brutalen Fällen von Gewalttätigkeiten aus den Reihen von Flüchtlingen an jungen Frauen berühmt gemacht. Das geschieht überhaupt nicht zum ersten Mal. Ganz im Gegenteil, in den letzten Jahren seit 2015 ist das schon der zigste Fall, der dort vorkommt. Und wieder hat die Polizei versagt, und die Justiz. Die Polizei, die die Täter genau kannte und, obwohl gegen den einen bereits zwei Haftbefehle vorlagen, solange gewartet hat, bis der zweite dann auch noch amtlich wurde und den Haupttäter nicht rechtzeitig eingelocht hat. Verstehen kann man so etwas nicht. Was man aber verstehen kann ist, daß in einem Bundesland, was von den Grünen regiert wird, offensichtlich auch ganz besonders grünäugig vorgegangen wird, indem man besonders deutlich über solche krassen Dinge hinweg schaut. Das ist interessant.

 

Was ist vorgefallen? Dazu schreibt die FAZ in ihrer heutigen Ausgabe, daß eine 18 Jahre alte Studentin am 14. Oktober durch sechs syrische und einen irakischen Flüchtling sowie - wie es hieß - einem deutschen Mann vergewaltigt worden ist, wobei der mutmaßliche Haupttäter der Iraker sein soll. Gegen Letzteren soll bereits ein Haftbefehl wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung vorgelegen haben, welcher jedoch nicht vollstreckt wurde, angeblich um ein weiteres Ermittlungsverfahren aus ähnlichen Gründen nicht zu gefährden. Die Logik darin müsste man erstmal erklärt bekommen. Obendrein soll dieser Haupttäter laut FAZ auch schon ein beträchtliches Strafregister hinter sich haben, ohne daß daraus irgendwelche Maßnahmen gefolgt sind, so daß es eben am 14. Oktober zu dieser unsäglichen Tat kommen konnte.

 

Das ist in dem von Winfried Kretschmann (Die Grünen) regierten Baden-Württemberg – angeblich sehr erfolgreich, wie man überall lesen kann - auch nicht der erste Fall dieser Art, sondern es gab dort auch schon vor zwei Jahren ganz krasse Fälle. Man erinnere sich des Falls der jungen Studentin Maria L., welche auf dem Heimweg auf ihrem Fahrrad ebenfalls von einem Flüchtling am späten Abend am Rand eines Gewässers überfallen, vergewaltigt und danach in dem Gewässer ertränkt worden ist. Das war schon extrem genug. Auch noch weitere Fälle gab es, ähnlicher Brutalität.

 

Man fragt sich wirklich, was die Behörden dort sich eigentlich dabei denken. Und nicht nur das, man fragt sich vor allem, was die Landesregierung dieses so prosperierenden Bundeslandes sich dabei eigentlich denkt. Sieht die sich eigentlich nicht veranlasst, mal zu intervenieren, was in den örtlichen Kreisen ihrer Polizei vorgeht? Warum kann so etwas nicht verhindert werden, nachdem es schon mindestens zwei andere Fälle vorher dort gegeben hat? Die FAZ schreibt dazu am Schluß noch Folgendes: „Eine Sprecherin des Innenministeriums kommentiert die laufenden Ermittlungen folgendermaßen: Nach Informationen dieser Zeitung waren von den sieben Flüchtlingen nur einer als besonders stark gefährlicher Ausländer erfasst. Ein Problem für die Polizei bestünde darin, heißt es weiter, „daß auch gewalttätige Flüchtlinge derzeit nicht nach Syrien abgeschoben werden können.“ Die Gefährderhaft, wie es weiter heißt, ist in Baden-Württemberg auf 14 Tage begrenzt.“ Was nach diesen 14 Tagen folgt, das überlässt man dann offenbar dem lieben Gott.

 

Was ist los in Ihrem Ländle, Herr Kretschmann?

 

Man sollte vielleicht mal darüber nachdenken, in den hiesigen herrschenden politischen Kreisen, wie man endlich diesen unsäglichen Syrienkrieg beenden kann. Dann gibt es keinerlei Vorwände mehr, daß solche Menschen nicht „zurückgeführt“ – um es mal vorsichtig auszudrücken - werden können Allerdings müsste man dafür wohl erstmal den Erdogan’schen politischen Spielchen in dieser Hinsicht auf die Finger schauen oder besser gesagt das Handwerk legen.

 

Was sind das für Zustände? Kann man denn in Baden-Württemberg nicht mal mehr eine Diskothek besuchen, ohne Gefahr zu laufen, von einer Horde mißhandelt zu werden? Wobei übrigens egal ist, ob es sich um einheimische oder aus anderen Ländern kommende Täter handelt. Die Rohheit ist eben auch unteilbar, die muß überall bestraft werden. Hier kann man eben auch nicht mit doppelten Maßstäben herangehen.

 

Man sollte im Übrigen nicht davor zurückschrecken, auch Flüchtlingen aus Syrien oder anderswo auf der Welt klar zu machen, daß es nicht geht, wenn sie meinen, sich in unserem Land für die Verbrechen, die ihnen in ihrem Herkunftsland auch unter Beteiligung unseres eigenen Landes nebenbei, widerfahren sind, sich jetzt hier sozusagen schadlos halten zu können. Umso wichtiger ist dann allerdings ein konsequentes strafrechtliches Vorgehen gegenüber derartigen unsäglichen Vorkommnissen auch von der Seite unseres eigenen Landes.

 

 

 

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