Internet Statement 2020-04
Zu der sog. “Widerspruchslösung“, über die kommenden Donnerstag im Bundestag abgestimmt werden soll.
Maria Weiß 14.01.2020
Am kommenden Donnerstag wird es im Bundestag eine Abstimmung
zu dem sog. „Entnahmegesetz“ geben Jens Spahn, gegenwärtig sog. Gesundheitsminister,
schwebt dabei vor, daß jeder und jede in Zukunft prinzipiell als Organspender(in)
zur Verfügung stehen wird, sofern sie oder er dem nicht schriftlich ausdrücklich
widerspricht. Es ist schon sehr problematisch, alle Menschen, die sich nicht schriftlich
dazu geäußert haben, automatisch zum –grob gesprochen – Ausschlachten
frei zu geben. Bzw. als zur Verfügung stehend zu betrachten, zumal die
Definition des sog. „Hirntods“ selbst umstritten ist. Ist ein Mensch ohne
Bewusstsein tot oder ist er nicht tot? In Zukunft, wenn es nach gewissen
ärztlichen Diagnosen geht, soll es so sein, daß er automatisch, jedenfalls
nach dem zur Debatte stehenden Gesetz- zum Ausschlachten frei zu geben
ist, wenn er selber nicht mehr imstande ist, dem zu widersprechen und
selbst Angehörige es nicht tun dürfen, wenn er selber in dieser Hinsicht
keine Meinung schriftlich hinterlegt hat. Darüber eine Entscheidung herbeizuführen
ist eine Zumutung, die man nicht hinnehmen sollte, zumal angesichts der
vielfachen mißbräuchlichen Machinationen, welche im Laufe der letzten
Jahrzehnte nachweislich über das Ärzteunwesen bekannt geworden sind. Organentnahmen
an noch lebenden Menschen, deren Herz noch schlägt, die sich aber nicht
mehr dazu äußern können, stellt eine unvorstellbare Vergewaltigung des
Persönlichkeitsrechtes dar. Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte hat
es eine solche Verfahrensweise öffentlich legitimiert gegeben. Daß demgegenüber
viele Bedenken existieren ist nicht verwunderlich. Ein Mensch, der das
Bewusstsein verloren hat und sich daher nicht mehr selbst äußern kann,
ist nicht tot. Einen solchen Menschen, seinen Körper, quasi auszuschlachten,
einzelne Körperteile zu „entnehmen“, wie es so schön pervers offiziell
lautet, um diese anderen Menschen einzupflanzen, bei denen bestimmte Organe
nicht mehr oder nicht ausreichend funktionieren, stellt eine sagenhafte,
bisher in der gesamten Geschichte der Menschheit nicht dagewesene Form
der Perversion dar, welche überhaupt nicht zumutbar ist. So etwas in ein
Gesetz zu stecken, dem jeder ausdrücklich widersprechen muß, um nicht
selbst Opfer desselben zu werden, schlägt dem Faß den Boden aus. Und daß
man in Zukunft, will man nicht selbst Opfer dieser Regelung werden, dieser
ausdrücklich und offiziell beglaubigt widersprechen muß, tut es erst recht.
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