Internet Statement 2020-04

 

 

 Zu der sog. “Widerspruchslösung“, über die kommenden Donnerstag im Bundestag abgestimmt werden soll.

 

 

Maria Weiß  14.01.2020

 

Am kommenden Donnerstag wird es im Bundestag eine Abstimmung zu dem sog. „Entnahmegesetz“ geben Jens Spahn, gegenwärtig sog. Gesundheitsminister, schwebt dabei vor, daß jeder und jede in Zukunft prinzipiell als Organspender(in) zur Verfügung stehen wird, sofern sie oder er dem nicht schriftlich ausdrücklich widerspricht.
Politikern wie Jens Spahn (CDU) schwebt dazu eine Art sog. „Organbörse“ vor: „Geben und Nehmen“ schreibt dazu der Tagesspiegel.. Der Kern dabei ist die Vorstellung, daß in Zukunft Jeder und Jede, bei der in Zukunft ein angeblicher „Hirntod“ diagnostiziert wird, automatisch zum Ausschlachten zur Verfügung stehen soll.
Lesen Sie dazu auch den „Bericht“ über die Umstände des Todes von Hartmut Dicke und unsere eigenen Erfahrungen mit diesem Phänomen aus dem Jahr 2009.
Auffällig war auch, daß die ganze Zeit das Narkosemittel Propofol verabreicht wurde. Warum? Tut man das, wenn man das Aufwachen fördern will? Oder wollte man vielleicht das Gegenteil erreichen, weil man hoffte, an Organe zu gelangen ?
Die 3 Tage Krankenhausaufenthalt wurden uns damals mit 5 Tausend 5 hundert Euro in Rechnung gestellt. Ich schätze, wenn wir uns mit einer Organentnahme einverstanden erklärt hätten, wäre das vermutlich wesentlich "preisgünstiger " für uns ausgefallen.

Es ist schon sehr problematisch, alle Menschen, die sich nicht schriftlich dazu geäußert haben, automatisch zum –grob gesprochen – Ausschlachten frei zu geben. Bzw. als zur Verfügung stehend zu betrachten, zumal die Definition des sog. „Hirntods“ selbst umstritten ist. Ist ein Mensch ohne Bewusstsein tot oder ist er nicht tot? In Zukunft, wenn es nach gewissen ärztlichen Diagnosen geht, soll es so sein, daß er automatisch, jedenfalls nach dem zur Debatte stehenden Gesetz- zum Ausschlachten frei zu geben ist, wenn er selber nicht mehr imstande ist, dem zu widersprechen und selbst Angehörige es nicht tun dürfen, wenn er selber in dieser Hinsicht keine Meinung schriftlich hinterlegt hat. Darüber eine Entscheidung herbeizuführen ist eine Zumutung, die man nicht hinnehmen sollte, zumal angesichts der vielfachen mißbräuchlichen Machinationen, welche im Laufe der letzten Jahrzehnte nachweislich über das Ärzteunwesen bekannt geworden sind. Organentnahmen an noch lebenden Menschen, deren Herz noch schlägt, die sich aber nicht mehr dazu äußern können, stellt eine unvorstellbare Vergewaltigung des Persönlichkeitsrechtes dar. Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte hat es eine solche Verfahrensweise öffentlich legitimiert gegeben. Daß demgegenüber viele Bedenken existieren ist nicht verwunderlich. Ein Mensch, der das Bewusstsein verloren hat und sich daher nicht mehr selbst äußern kann, ist nicht tot. Einen solchen Menschen, seinen Körper, quasi auszuschlachten, einzelne Körperteile zu „entnehmen“, wie es so schön pervers offiziell lautet, um diese anderen Menschen einzupflanzen, bei denen bestimmte Organe nicht mehr oder nicht ausreichend funktionieren, stellt eine sagenhafte, bisher in der gesamten Geschichte der Menschheit nicht dagewesene Form der Perversion dar, welche überhaupt nicht zumutbar ist. So etwas in ein Gesetz zu stecken, dem jeder ausdrücklich widersprechen muß, um nicht selbst Opfer desselben zu werden, schlägt dem Faß den Boden aus. Und daß man in Zukunft, will man nicht selbst Opfer dieser Regelung werden, dieser ausdrücklich und offiziell beglaubigt widersprechen muß, tut es erst recht.

 

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Schicksal oder abgekartetes Spiel
Geschrieben Sommer/Herbst 2008, April/Mai 2009
Maria Weiß, Mitglieder des Ständigen Ausschusses der Gruppe Neue Einheit

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