Internet Statement 2020-27

 

Schluß mit dem Corona-Shutdown!

Er ist nicht nur verfassungswidrig, er ist auch völlig überzogen. Warum nur?

Uwe Müller 16.04.2020     

 

Im „Kampf“, manche sagen gar „Krieg“, gegen Corona ist seit mehr als 2 Wochen das ganze Land, das ganze öffentliche Leben lahmgelegt bzw. auf ein Minimum reduziert. Ganz Europa ist mehr oder minder lahmgelegt. ökonomisch und sozial. Ausnahmezustand, der dauert und heute wieder verlängert wurde.

 

Wegen einem Virus, das in seiner Gefährlichkeit und Auswirkung wohl nicht die Grippewelle vor 3 Jahren erreichen wird. Die Zahlenbasis ist derart dünn und widersprüchlich. Auf Grundlage unzureichender„Zahlen, Daten und Fakten“ werden Prognosen erstellt und Konsequenzen gezogen, die einen schwindeln lassen. Was für ein Film läuft hier eigentlich ab?! Es wird eine Politik gefahren, die es in sich hat. Nicht nur sozial und ökonomisch, sondern auch im Hinblick auf die Demokratie und den sogenannten Rechtsstaat. So grundlegende Dinge wie Bewegungsfreiheit, Demonstrations- und Versammlungsrecht sind ausgesetzt.

 

Als Anfang des Jahres das Virus in China aufkam, wurde China auf Grund seiner radikalen Abschottungsmaßnahmen hier noch geschimpft und kritisiert. Das sei halt eine Diktatur, die macht das knallhart, die kenne da keine Rücksicht auf die Bevölkerung. Und was ist nun bei uns? Wie soll man das, was bei uns läuft, was bei uns jetzt alles verboten worden ist, denn nun bezeichnen, bitte schön?

 

Und dennoch gibt es (noch) keinen Aufschrei, nur einige wenige argumentieren und protestieren dagegen. Wo sind denn die ganzen Umweltschützer, die wegen eines x-beliebigen Käfers Dutzende Klagen einreichen und Demos veranstalten? Die sind doch rechtskundig. Was machen sie denn gegen die massive Verletzung unserer Grundrechte? Was machen sie gegen die Notstandsgesetze, die in Windeseile beschlossen wurden? Da ist nichts zu hören und nichts zu sehen.

 

Einzelnen Widerstand aber gibt es. Am 3. April z.B. kündigte die Heidelberger Anwältin Beate Bahner an, eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Notverordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg und der Bundesregierung zu stellen, was sie dann auch getan hat. Sie begründet diesen Schritt in einer Presseerklärung folgendermaßen:

„Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.

 

Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!“

Dem kann man nur zustimmen. Im weiteren begründet sie ihre Haltung und ihre Bereitschaft zur Klage noch weit ausführlicher [Anm.1]. Dieses Dokument ist lesenswert, ihre Argumente sind begründet und stichhaltig.

 

Außerdem rief sie für den Ostersamstag zu einer bundesweiten Demo gegen die Corona-Verordnung auf, was eine sofortige Anzeige und Ermittlung der Polizei und Staatsanwaltschaft nach sich zog mit der Begründung, daß sie „öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen“ habe. Ihre Website wurde zwischenzeitlich gesperrt.

 

Aber noch mehr. Am Ostersonntag wurde sie von der Polizei, die sie gerufen hatte weil sie sich bedroht fühlte, in die Psychiatrie eingewiesen. Zunächst hieß es, zwangsweise, was aber später von ihr selbst dementiert wurde. Die Umstände hierzu sind aber nicht klar oder eindeutig. Die Staatsgewalt sieht natürlich keinerlei Zusammenhang zwischen der Klage und der Einweisung - eine klare, eindeutige Darstellung des Vorgangs kann man dort aber nicht finden. Inzwischen ist sie wieder auf freiem Fuß.

 

Sollte sie mundtot gemacht werden? Auszuschließen ist das nicht. Wundern würde es einen auch nicht, es wäre nicht das erste Mal, daß Kritiker des Systems, in diesem Fall der Corona-Notverordnungen - hinter denen nicht bloß die Regierung, sondern die komplette Opposition, nahezu alle Kapitalvertreter und Medien, der gesamte Mainstream eben - auf die ein oder andere Art mundtot oder zumindest unglaubwürdig gemacht werden.

 

Sei es drum. Entscheidend sind die Argumente und Tatsachen. Und hier hat diese Anwältin völlig recht, wenn sie gut und sachlich begründet gegen die massive Einschränkung der Demokratie und Grundrechte protestiert und klagt. Bravo! kann man da nur sagen. Schade, daß ich davon erst heute mitbekommen habe.

 

 

Gestern wurde die Verlängerung dieser Notstandsgesetze beschlossen, nur geringfügige Lockerungen werden zugelassen. Die ziehen das noch weiter durch. Warum aber? Diese Frage sollte man sich stellen. Während bei Orban angeprangert wird, daß er das Virus zur Stärkung seiner Machtposition ausnutzt, wird hier doch genau das Selbe gemacht. Eine Heuchelei ins Quadrat. Nur wenige allerdings scheinen das bisher zu merken. Zu sehr scheint die Panikmache, die man hier schon seit Jahrzehnten kultiviert hat (Atomkraft, Waldsterben, Klimawandel, um nur einige zu nennen), noch zu verfangen. Es wird Zeit, daß das durchschaut wird.

 

Unbehagen und Kritik an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, während notwendige Dinge wie die Versorgung mit Schutzmaterialien und Desinfektionsmitteln noch immer ungenügend ist, hört man zuhauf. Immer mehr. Gut so. Aber das reicht nicht: Man muß sich fragen, was hier abläuft, warum ein solches Virus Anlaß gibt, für so eine Politik der Entrechtung und dem Shutdown großer Teile des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens. Nichts passiert ohne Grund.

 

 

 

 

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[Anm.1]: Eine ausführliche und fundierte Begründung ihrer Klage ist zu finden auf ihrer Website unter http://beatebahner.de/lib.medien/Erklaerung%20Beate%20Bahner%207.4.2020.pdf. Insbesondere die Ausführungen zum bisherigen Infektionsschutzgesetz (gültig seit dem Jahr 2000) sind sehr aufschlußreich. Ich zitiere hier nur eine Stelle:

Anordnung von Schutzmaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern
Voraussetzung für die Anordnung entsprechender Maßnahmen ist jedoch zunächst die sorgfältige Ermittlung sowie die konkrete Feststellung einer Infektion oder einer Infektionsgefahr durch die jeweiligen Gesundheitsämter. Sodann – und dies ist der ganz entscheidende Aspekt des Infektionsschutzgesetzes - dürfen diese Schutzmaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern ergehen, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG. Sie dürfen ferner nur ergehen, solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG.

 

 

 

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