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Statement 2020-64
Einige
grundsätzliche Bemerkungen zu der heutigen Hausräumung
im Berliner Bezirk Friedrichshain
Maria Weiß
11.10.2020
Der Staat schützt das Eigentum, das an
Grund und Boden als auch an den Produktionsmitteln. So die offizielle
Lesart. Was das in der Praxis bedeutet, das kann man immer wieder
sehen.
Nehmen wir das Beispiel Hausbesetzung. In Friedrichshain, Liebigst.34,
einem Bezirk in der Hauptstadt, findet eine Räumung statt.
Ein Haus, welches einst von Menschen, die keine Wohnung hatten,
besetzt worden war, ist von dem Besitzer geräumt worden. Soweit
die offizielle Gesetzmäßigkeit. Was aber bedeutet das
für die Bewohner? Das interessiert offenbar niemand, mal abgesehen
von deren unmittelbaren Kontakten.
Kann man das als „Rechtens“ hinnehmen? Ich denke, man
kann es nicht.
Es ist zwar das formale Recht der Besitzer, ihren Besitzanspruch
geltend zu machen. Der Staat, wie es offiziell lautet, schützt
das Eigentum an Grund und Boden und an den Produktionsmitteln. Was
das aber in der Praxis bedeutet, das kann man zuweilen recht hautnah
zu spüren bekommen. Siehe Räumungen.
Nun kann man natürlich argumentieren, daß es eben „geltendes
Recht“ sei, daß der Staat das Privateigentum schützt.
Die Frage , die sich hier stellt, ist aber: wessen Staat ist
es dann ? Und das ist nicht schwer zu beantworten: es ist der Staat
der Eigentümer an den Produktionsmitteln und an Grund und Boden.
Und dieses Faktum hat in der Praxis eben auch zuweilen entsprechende
Auswirkungen. Siehe zum Beispiel Hausräumungen.
Der Anlaß für diese prinzipiellen Ausführungen
ist eine aktuelle Hausräumung im Berliner Bezirk Friedrichshain. Dort
fand gerade eine Räumung statt, von dem Eigentümer angefordert,
in dem viele Menschen jahrelang gelebt haben, die sonnst wenig Chancen
auf eine Wohnung, schon gar keine Eigentumswohnung, gehabt hätten.
Das wurde auch von staatlicher Seite geduldet, aber eben nur bis
zu dem Punkt, wo der Privateigentümer seinen Anspruch durchgesetzt
hat. Das ist eben dieser Staat: er schützt das Privateigentum
an Grund und Boden. Das ist im Grundgesetz verankert. Und wenn man
meint, man kann das einfach ignorieren, dann ist man bestenfalls
eben auf eine zeitweilige Duldung angewiesen. Daß diese endlich
ist, das haben die Bewohner dieses Hauses heute schmerzlich erfahren
müssen. Sie wurden einfach an die Luft gesetzt, per Gewalt,
Polizeigewalt, welche rechtmäßig in diesem Staat verankert
ist, welcher explizit per Grundgesetz das Privateigentum an Grund
und Boden schützt. Im Falle des brachialen Vorgehens des gleichen
Vermieters, ein gewisser Padowicz, gegen Mieter, die er mit legalen
Mitteln nicht aus ihrer Wohnung bekommen konnte oder im Falle des
jahrelangen rechtswidrigen Leerstands von Häusern, die er regelrecht
verrotten läßt, gibt es dagegen keine Ahndung.
Man sieht daran, daß es nicht so einfach ist, sich darüber
hinweg zu setzen, mag es im Einzelfall auch noch so berechtigt erscheinen.
Erforderlich ist eine Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse,
welche solche brutalen Aktionen überflüssig macht.
Anmerkung:
Das wurde 1990 besetzt, und die Bewohner lebten zeitweilig mehr
oder minder legal oder zumindest geduldet darin. Dann kaufte es
der berüchtigte kriminelle Hausbeszitzer Padovicz, der schon
mit übelsten Aktionen gegen Mieter bekannt geworden ist und
Häuser rechtswidrig leerstehen und verrotten läßt,
und schloß einen 10-Jährigen gewerblichen Mietvertrag
mit einem Verein, der die Bewohner vertrat. Der lief vor einiger
Zeit aus, aber die Bewohnerinnen weigerten sich auszuziehen, denn
sie können sich wahrscheinlich nichts anderes leisten.
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