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Berliner
Bankgesellschaft - der größte Skandal !
AKTUELL
Juli / August 2003
Die
Initiative
Berliner Bankenskandal
startet
Unterschriftensammlung für die Durchführung eines Volksbegehrens
gegen den Skandal der Berliner Bankgesellschaft:
Unterstützen
Sie das Volksbegehren
"Schluss mit dem Berliner-Bankenskandal"
durch Ihre Unterschrift !!
- Der Flyer der Initiative Berliner Bankenskandal zum Volksbegehren
- Der
Unterschriftbogen als pdf-Datei
- Stützpunkte, wo Unterschriftsbögen erhalten und abgegeben
werden können
Aus dem Antrag zum Volksbegehren
„Schluß mit dem Berliner Bankenskandal!“:
"Hiermit wird beantragt, das Volksbegehren „Schluß
mit dem Berliner Bankenskandal!“ zuzulassen. Es hat folgenden Wortlaut:
Das Volk von Berlin hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit
verkündet wird:
Gesetz zur Neuausrichtung des öffentlich bestimmten Bankwesens
in Berlin
§ 1 Aufhebung des sogenannten Risikoabschirmungsgesetzes
Das Gesetz über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme
einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft
der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften
vom 16. April 2002 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 121)
wird aufgehoben.
§ 2 Auflösung der Bankgesellschaft Berlin AG
Die Bankgesellschaft Berlin AG ist aufzulösen nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Bankgesellschaft Berlin AG ist in die Insolvenz zu führen.
2. Für alle Spar- und Giroeinlagen im Privatkundengeschäft der
Bankgesellschaft Berlin AG und ihrer Tochtergesellschaften haftet das
Land Berlin, soweit sie nicht anderweitig abgesichert sind.
3. Die Landesbank Berlin wird aufgelöst.
4. Die Sparkasse des Landes Berlin wird als Anstalt des öffentlichen
Rechts wiederhergestellt.
5. Die Investitionsbank Berlin wird als Anstalt des öffentlichen
Rechts weitergeführt.
...
Begründung des Antrages zum Volksbegehren „Schluß
mit dem Berliner Bankenskandal!“
1. Die Bankgesellschaft Berlin AG ist eine Fehlkonstruktion:Öffentliches
Vermögen wurde einem Management unterstellt, das vom Abgeordnetenhaus
und dem Senat nicht kontrolliert werden kann und sich demokratischer Kontrolle
weiterhin entzieht. Eine solche Konstruktion,welche die gewählten
Organe des Landes Berlin entmachtet, verstößt gegen fundamentale
demokratische Regeln; sie ist demokratiewidrig.
2. Durch ihre verfehlte Geschäftspolitik hat sich die Bankgesellschaft
zugrunde gewirtschaftet. Seit 1996 hat die Bankgesellschaft versucht,
sich zu sanieren, und dabei die Risiken vervielfacht. Jetzt führt
der Senat von Berlin diese Geschäftspolitik weiter.Das bedeutet:Ohne
einen Beitrag zu den öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin zu leisten,
zehrt die Bankgesellschaft als ein parasitäres Gebilde die Landeskasse
aus. Allein durch das sogenannte Risikoabschirmungsgesetz hat sich das
bereits mit mehr als 52,2 Milliarden Euro (Stand:Mitte April 2003) verschuldete
Berlin eine Last von weiteren 21,6 Milliarden Euro für Garantieansprüche
aufgehalst; das entspricht einem ganzen Jahreshaushalt des Landes Berlin.
Ein derartiges Schuldengebirge ist gegenüber den nachfolgenden Generationen
unverantwortlich.
3. Zweck des sogenannten Risikoabschirmungsgesetzes ist es, untragbare
Bankschulden, die durch private Immobilienspekulationen entstanden sind,
aus Steuermitteln zu bedienen.Das Land Berlin schützt mit solchem
exzessiven Geldeinsatz die Vermögensinteressen von Bauträgern
und privaten Kapitalanlegern zu Lasten des Gemeinwesens.Das hat mit Marktwirtschaft
– gar mit sozialer Marktwirtschaft – nicht das Geringste zu
tun. Hier werden im wahrsten Sinne „Verluste sozialisiert“.Der
vom Senat verkündeten Sparpolitik fehlt somit jede Glaubwürdigkeit.Den
Bürgerinnen und Bürgern werden die Kürzungen und Einschnitte
in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Stadtentwicklung und Soziales
mit der Notwendigkeit erklärt, den Haushalt zu konsolidieren. In
Wirklichkeit werden private Renditeinteressen mit öffentlichen Mitteln
in Milliardenhöhe geschützt.
4.Der in unserer Wirtschaftsordnung vorgezeichnete Weg für ein Unternehmen,
das nicht mehr funktionsfähig und überlebensfähig ist,
wie die Bankgesellschaft, ist der Gang in die kontrollierte Insolvenz.
Sinn des Insolvenzverfahrens ist es, die Unternehmensteile der Bankgesellschaft,
soweit sie am Markt bestehen können, zu erhalten und solche, die
es nicht sind, zu liquidieren. Ziel ist, zu retten,was zu retten ist,
und einen Schnitt zu machen, der verhindert, dass sich die Risiken weiter
erhöhen. Ein anderer Weg ist mit dem Gemeinwohl nicht vereinbar.
Dieser Weg ist schmerzhaft sowohl für die Gläubiger –
außer den Privatkunden mit ihren Spar- und Giroeinlagen, die abgesichert
werden können – als auch für viele Beschäftigte,
die ihren Arbeitsplatz verlieren. Gleichzeitig bietet ein Insolvenzverfahren
aber auch Chancen: Unter die verfehlte Bankenpolitik des Landes Berlin
wird endlich ein Schlußstrich gezogen. Die tatsächlichen Verpflichtungen
des Landes Berlin und der Bankgesellschaft werden festgestellt ohne Verkleisterung
durch politische Gefälligkeit, unangebrachte Kulanz und falsche Rücksichten.
Das gleiche gilt für die Ansprüche des Landes Berlin und der
Bankgesellschaft, insbesondere die Ansprüche auf Schadensersatz wegen
Veruntreuung von Vermögen der Bankgesellschaft. Nur wenn das Land
Berlin sich von dem Mühlstein Bankgesellschaft an seinem Hals befreit,
bekommt es auch eine Chance, anstatt der jetzigen destruktiven Politik
des Sparens, Kürzens und Schließens Politik wieder zu gestalten,
was dann auch neue – andere – Arbeitsplätze schaffen
wird.
Die Bereinigung des Berliner Bankenskandals kann zum
Beginn werden für eine politische Neuorientierung in der Hauptstadt
der Bundesrepublik Deutschland."
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Rubrik:
Berliner Bankgesellschaft - der größte
Skandal mit vielen Artikeln, Dokumenten und Bildern...
Berlins
Senat und Abgeordnetenhaus wollen die Ausplünderung der Steuern bis
ins Unermeßliche garantieren! IS
2002-09 8.April 2002
Die Machenschaften
der Berliner Bankgesellschaft kommen immer mehr ans Tageslicht
IS 2002-10 - 8.4.02
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