|   www.neue-einheit.com 
      
       
        Berliner 
          Bankgesellschaft - der größte Skandal ! 
        AKTUELL         
          Juli / August 2003 
       
       
        Die 
        Initiative 
        Berliner Bankenskandal 
        startet 
        Unterschriftensammlung für die Durchführung eines Volksbegehrens 
        gegen den Skandal der Berliner Bankgesellschaft: 
         
      
        Unterstützen 
          Sie das Volksbegehren 
           
          "Schluss mit dem Berliner-Bankenskandal" 
          durch Ihre Unterschrift !! 
       
       
        - Der Flyer der Initiative Berliner Bankenskandal zum Volksbegehren 
      - Der 
        Unterschriftbogen als pdf-Datei    
           
                   
         
        - Stützpunkte, wo Unterschriftsbögen erhalten und abgegeben 
        werden können  
         
         
       
      Aus dem Antrag zum Volksbegehren 
        „Schluß mit dem Berliner Bankenskandal!“: 
       "Hiermit wird beantragt, das Volksbegehren „Schluß 
        mit dem Berliner Bankenskandal!“ zuzulassen. Es hat folgenden Wortlaut: 
       
      Das Volk von Berlin hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit 
        verkündet wird: 
        Gesetz zur Neuausrichtung des öffentlich bestimmten Bankwesens 
        in Berlin 
         
        § 1 Aufhebung des sogenannten Risikoabschirmungsgesetzes 
        Das Gesetz über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme 
        einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft 
        der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften 
        vom 16. April 2002 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 121) 
        wird aufgehoben. 
         
        § 2 Auflösung der Bankgesellschaft Berlin AG 
        Die Bankgesellschaft Berlin AG ist aufzulösen nach folgenden Grundsätzen: 
        1. Die Bankgesellschaft Berlin AG ist in die Insolvenz zu führen. 
        2. Für alle Spar- und Giroeinlagen im Privatkundengeschäft der 
        Bankgesellschaft Berlin AG und ihrer Tochtergesellschaften haftet das 
        Land Berlin, soweit sie nicht anderweitig abgesichert sind. 
        3. Die Landesbank Berlin wird aufgelöst. 
        4. Die Sparkasse des Landes Berlin wird als Anstalt des öffentlichen 
        Rechts wiederhergestellt. 
        5. Die Investitionsbank Berlin wird als Anstalt des öffentlichen 
        Rechts weitergeführt. 
        ... 
      Begründung des Antrages zum Volksbegehren „Schluß 
        mit dem Berliner Bankenskandal!“ 
         
        1. Die Bankgesellschaft Berlin AG ist eine Fehlkonstruktion:Öffentliches 
        Vermögen wurde einem Management unterstellt, das vom Abgeordnetenhaus 
        und dem Senat nicht kontrolliert werden kann und sich demokratischer Kontrolle 
        weiterhin entzieht. Eine solche Konstruktion,welche die gewählten 
        Organe des Landes Berlin entmachtet, verstößt gegen fundamentale 
        demokratische Regeln; sie ist demokratiewidrig. 
         
        2. Durch ihre verfehlte Geschäftspolitik hat sich die Bankgesellschaft 
        zugrunde gewirtschaftet. Seit 1996 hat die Bankgesellschaft versucht, 
        sich zu sanieren, und dabei die Risiken vervielfacht. Jetzt führt 
        der Senat von Berlin diese Geschäftspolitik weiter.Das bedeutet:Ohne 
        einen Beitrag zu den öffentlichen Aufgaben des Landes Berlin zu leisten, 
        zehrt die Bankgesellschaft als ein parasitäres Gebilde die Landeskasse 
        aus. Allein durch das sogenannte Risikoabschirmungsgesetz hat sich das 
        bereits mit mehr als 52,2 Milliarden Euro (Stand:Mitte April 2003) verschuldete 
        Berlin eine Last von weiteren 21,6 Milliarden Euro für Garantieansprüche 
        aufgehalst; das entspricht einem ganzen Jahreshaushalt des Landes Berlin. 
        Ein derartiges Schuldengebirge ist gegenüber den nachfolgenden Generationen 
        unverantwortlich. 
         
        3. Zweck des sogenannten Risikoabschirmungsgesetzes ist es, untragbare 
        Bankschulden, die durch private Immobilienspekulationen entstanden sind, 
        aus Steuermitteln zu bedienen.Das Land Berlin schützt mit solchem 
        exzessiven Geldeinsatz die Vermögensinteressen von Bauträgern 
        und privaten Kapitalanlegern zu Lasten des Gemeinwesens.Das hat mit Marktwirtschaft 
        – gar mit sozialer Marktwirtschaft – nicht das Geringste zu 
        tun. Hier werden im wahrsten Sinne „Verluste sozialisiert“.Der 
        vom Senat verkündeten Sparpolitik fehlt somit jede Glaubwürdigkeit.Den 
        Bürgerinnen und Bürgern werden die Kürzungen und Einschnitte 
        in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Stadtentwicklung und Soziales 
        mit der Notwendigkeit erklärt, den Haushalt zu konsolidieren. In 
        Wirklichkeit werden private Renditeinteressen mit öffentlichen Mitteln 
        in Milliardenhöhe geschützt. 
         
        4.Der in unserer Wirtschaftsordnung vorgezeichnete Weg für ein Unternehmen, 
        das nicht mehr funktionsfähig und überlebensfähig ist, 
        wie die Bankgesellschaft, ist der Gang in die kontrollierte Insolvenz. 
        Sinn des Insolvenzverfahrens ist es, die Unternehmensteile der Bankgesellschaft, 
        soweit sie am Markt bestehen können, zu erhalten und solche, die 
        es nicht sind, zu liquidieren. Ziel ist, zu retten,was zu retten ist, 
        und einen Schnitt zu machen, der verhindert, dass sich die Risiken weiter 
        erhöhen. Ein anderer Weg ist mit dem Gemeinwohl nicht vereinbar. 
        Dieser Weg ist schmerzhaft sowohl für die Gläubiger – 
        außer den Privatkunden mit ihren Spar- und Giroeinlagen, die abgesichert 
        werden können – als auch für viele Beschäftigte, 
        die ihren Arbeitsplatz verlieren. Gleichzeitig bietet ein Insolvenzverfahren 
        aber auch Chancen: Unter die verfehlte Bankenpolitik des Landes Berlin 
        wird endlich ein Schlußstrich gezogen. Die tatsächlichen Verpflichtungen 
        des Landes Berlin und der Bankgesellschaft werden festgestellt ohne Verkleisterung 
        durch politische Gefälligkeit, unangebrachte Kulanz und falsche Rücksichten. 
        Das gleiche gilt für die Ansprüche des Landes Berlin und der 
        Bankgesellschaft, insbesondere die Ansprüche auf Schadensersatz wegen 
        Veruntreuung von Vermögen der Bankgesellschaft. Nur wenn das Land 
        Berlin sich von dem Mühlstein Bankgesellschaft an seinem Hals befreit, 
        bekommt es auch eine Chance, anstatt der jetzigen destruktiven Politik 
        des Sparens, Kürzens und Schließens Politik wieder zu gestalten, 
        was dann auch neue – andere – Arbeitsplätze schaffen 
        wird. 
         
         Die Bereinigung des Berliner Bankenskandals kann zum 
        Beginn werden für eine politische Neuorientierung in der Hauptstadt 
        der Bundesrepublik Deutschland." 
        
      www.neue-einheit.com  | 
      
        
        
        
       
        Zur kompletten 
        Rubrik: 
        Berliner Bankgesellschaft - der größte 
        Skandal mit vielen Artikeln, Dokumenten und Bildern... 
      Berlins 
        Senat und Abgeordnetenhaus wollen die Ausplünderung der Steuern bis 
        ins Unermeßliche garantieren!  IS 
        2002-09  8.April 2002 
      Die Machenschaften 
        der Berliner Bankgesellschaft kommen immer mehr ans Tageslicht 
         
        IS 2002-10 - 8.4.02 
       |