Internet Statement 2005-12

 

Die Bundesregierung will im Schnellschuß ein Knebelungsgesetz gegen die demokratische Diskussion erlassen!

Die Neonazis werden genutzt, um ganz andere politische Richtungen zu bekämpfen!

Auf der Welle verstärkter öffentlicher Zurschaustellung von provokativen Neonazi-Auftritten präsentierte die Justizministerin der SPD-Grünen-Regierung, Zypries, am 11.2. 05 einen Vorstoß zur Verschärfung des politischen Strafrechts, der es in sich hat. Angeblich bringt er bessere Handhaben zum Verbot von Nazi-Demos und Hetzreden, liest man den Entwurf jedoch genauer, dann stößt man ganz am Ende auf folgende Bestimmung, die mitnichten auf Neonazis zielt:

„Absatz 3 [von § 130 des Strafgesetzbuchs],  der bereits nach bisheriger Gesetzeslage die sog. Leugnung des Holocaust umfaßt, wird dahingehend erweitert, daß nunmehr nicht nur das Leugnen, Verharmlosen, Billigen und Rechtfertigen von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen worden sind, sondern auch solcher Handlungen, die unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verübt worden sind, unter Strafe gestellt wird. Voraussetzung dafür ist, daß die Handlung durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist. Mit dieser Einschränkung soll nur das Billigen, Rechtfertigen, Leugnen oder Verharmlosen von als geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen unter Strafe gestellt werden.
Bsp: Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien"
[1]

Was hat das, bitteschön,  mit einem Vorgehen gegen die NPD zu tun?

Welche politischen Themen sind hier gemeint, deren öffentliche Erörterung allen Ernstes mit Hilfe von Tatsachenbehauptungen von Gerichten unterbunden werden soll?

Das Beispiel Jugoslawien hat die Regierung selbst gewählt, und in der Tat wird daran einiges klar. Hier wird nichts weniger angekündigt als Strafe für diejenigen, die ihr vorwerfen, daß ihre massive Beteiligung am Angriffskrieg gegen Jugoslawien-Serbien 1999 auf Propagandalügen vom „Völkermord an den Kosovo-Albanern“ gebaut war!

Erinnern wir uns: 1999 griffen massiv überlegene Streitkräfte der USA und anderer NATO-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien etc. Serbien an, weil dieses in den Verhandlungen von Rambouillet die elementarsten Bedingungen der staatlichen Souveränität gegenüber der NATO zu retten versucht hatte. Es hatte u.a. die massive Stationierung von NATO-Truppen auf seinem Territorium verweigert. Die Auseinandersetzungen serbischer Sicherheitskräfte mit albanischen, von der NATO gestützten Separatisten der Provinz Kosovo wurden in dieser Zeit von der Regierung und fast allen offiziellen Instanzen der Bundesrepublik zu einem ang. „Völkermord“ propagandistisch aufgeblasen und dieser monatelang in den Medien als Thema Nr. 1 gebracht, um die beabsichtigte Brechung der. Souveränität eines kleinen Landes als humanitären Noteingriff zur Rettung der albanischen Bevölkerung des Kosovo zu maskieren und eine öffentliche Meinung zur Unterstützung der Aggression zu ergaunern. Die rot-grüne Bundesregierung war seinerzeit einer der fanatischsten Propagandisten und diplomatischen Verfechter dieser Aggression, auch im internationalen Vergleich, und drängte geradezu auf den Einsatz des deutschen Militärs.

Elf Wochen lang bombardierten die USA, unterstützt von deutschen Luftkräften und anderen, hauptsächlich die zivile Infrastruktur Serbiens und auch des Kosovo, um das Land in die Knie zu zwingen,  und töteten Tausende von Zivilisten,. Nach dem Krieg wollte man mit dem Hunger alles aufdiktieren können. Danach nahm man z.T. selbst die Propaganda von wg. „Völkermord“ zurück.

Nach dem Krieg aktivierten dieselben Mächte dann den von ihnen betriebenen sog. internationales Strafgerichtshof („International Criminal Tribunal for Yugoslavia“,  ICTY, errichtet 1993 in Den Haag, NL, s. IS 2001-22; er hat nichts zu tun mit dem Internationalen Gerichtshof, der seit langem in Den Haag tätig ist) für einen Prozeß gegen den seinerzeitigen jugoslawischen Präsidenten Milosevic, der gegen die NATO die staatliche Souveränität Jugoslawiens verteidigt hatte. Dieser Hof, an dem sie außerdem Prozesse gegen. verantwortliche jugoslawische Politiker und Militärs aus der gesamten Zeit des Auseinanderbrechens Jugoslawiens bis 1999 führen, hat nie einen anderen Eindruck erwecken können, als daß er eigens zur Rechtfertigung der NATO-Politik geschaffen wurde und die Ausschaltung von NATO-Widersachern, aber auch die Sicherungsverwahrung weiterer Zeitzeugen und bestimmter eigener Komplizen, die eines Tages plaudern könnten, zur Aufgabe hat.

Soviel zu der von Zypries angeführten beabsichtigten Legitimierung politischer Verfolgung durch ein „internationales Gericht“.

Dieses Gericht wurde von einer Kriegspartei zur Aburteilung der seinerzeitigen Opfer ihrer Aggression geschaffen und anschließend von derselben Kriegspartei „international anerkannt“. Arrogant und absurd, auf solche Weise sich der politischen Kritik an den eigenen reaktionären Gewaltakten entziehen zu wollen. Was für Aggressionskriege haben diejenigen im weiteren vor, die solche Bestimmungen planen?

Beim Thema „Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit “ in Ex-Jugoslawien muß selbstverständlich auch das Massaker von Srebrenica 1995 an mehreren tausend Männern des muslimischen Bevölkerungsteils von Bosnien­-Herzegowina zum Thema werden, ein schweres Verbrechen, das seinerzeit von bosnischen Serben unter den Augen und im Grunde unter Mitverantwortung derselben NATO-Mächte verübt wurde, die dann 1999 die Aggression gegen. Rest-Jugoslawien verübten (Deutschland war 1995, zumindest militärisch, noch nicht beteiligt). Die politische Aufklärung der damaligen Verantwortlichkeiten innerhalb der NATO ist noch immer bei weitem nicht abgeschlossen. Kann man sich denn einen Spruch eines noch so hohen Gerichts zu diesen Dingen vorstellen, auch wenn es eher der Anerkennung wert wäre als das ICTY, der ernsthaft beanspruchen könnte, den beteiligten Kräften unangenehme Frager vom Leib zu halten? 

Das Modell der Einschränkung der politischen Diskussion durch Strafbestimmungen und Gerichte ist in jedem Fall höchst fragwürdig, selbst wenn man in politischer Naivität annehmen würde, es gebe völlig unparteiische Gerichte.  Wenn Menschen politische Ansichten und Einstellungen haben, die diesem Staat mißfallen, dann wird keine Strafbestimmung daran etwas ändern, denn sie beruhen auf Erfahrungen mit ebendiesem Staat und können allenfalls durch Demagogen mitgeprägt sein.  Angesichts der Realität unserer Gesellschaft, in der die maßgeblichen Gerichte sowieso offenkundig alles andere als unabhängig von den politisch maßgeblichen Kräften sind, bedeutet dieses Modell von Zypries und Mitinitiatoren von vornherein die Drohung mit Geld- und Gefängnisstrafen gegenüber politischen Kritikern von Regierungen und mächtigen Parteien. Daß das selbst autoritär-faschistische  Formen sind, liegt auf der Hand. Wie bedrängt muß sich diese Bundesregierung fühlen, wenn sie solche „Auswege“ aus dem vielfältigen Desaster ihrer Politik sucht!

Und es wird auch daran immer klarer, welches Spiel dieser Staat mittels der Neonazis treibt. Die Aufmerksamkeit, die ihnen durch die bürgerlichen Parteien und die Medien zuteil wird, gepaart mit deren eigener Unfähigkeit, die Nazidemagogie  politisch-inhaltlich zu widerlegen, kommt einer enormen Propaganda ihrer Aktivitäten gleich, die die Neonazis aus eigener Kraft nie erreichen könnten. Hinzukommt das bekannte Engagement des Verfassungsschutzes in den Naziorganisationen. Daher muß verstärkter Nachdruck hinter die Fragen gestellt werden, was die herrschenden politischen Kräfte und die dahinter stehenden Kapitalisten, im nationalen wie im internationalen Rahmen, mit den Neonazis vorhaben.  Im Fall des vorliegenden Vorstoßes der SPD-Grünen-Regierung ist es ganz offensichtlich: ihre ständig gesteigerten Provokationen werden als Nebelwand genutzt, um in die elementaren demokratischen Rechte der großen Masse und ganz anderer politischer Kräfte einzugreifen, als es die Neonazis sind – während sich dieselbe Regierung öffentlich als Organisator „antifaschistischer Kundgebungen“ präsentiert. Dieses Schema der indirekten Förderung der Neonazis, um die eigene unterdrückerische Politik hinter Phrasen vom verschärften antifaschistischen Kampf besser durchzubekommen, sollte beachtet werden.

------------

Nimmt man den Text des geforderten politischen Paragraphen auch einmal unabhängig vom Fall Jugoslawien, so eröffnet er sehr bedenkliche Perspektiven für die öffentliche Diskussion grundsätzlicherer Fragen, z.B. der Frage des geschichtlichen Kampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus, die unserer Ansicht nach mit dem fortschreitenden Bankrott der Ordnung der Bundesrepublik für größere Kreise der Bevölkerung wieder Interesse und Aktualität gewinnen wird.

Dieser § enthält unausgesprochen auch die Vorstellung, Regierungen und Parteien, die den Kapitalismus verteidigen, sollten einen weiteren „internationalen Gerichtshof“ hinbekommen, der sich damit beschäftigt, die existierende Hetze gegen die revolutionäre Arbeiterbewegung, gegen sozialistische und revolutionäre Staaten der Vergangenheit wegen angeblicher „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in die Form von nachträglichen Urteilssprüchen zu bringen. Dann könnten sich solche Regierungen auf „internationale gerichtliche Feststellungen“ berufen, um die Opposition in ihren Ländern zu unterdrücken, die vielleicht Sympathien für sozialistische Entwicklungswege entwickelt. Sie könnten Historiker, die aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen zu unerwünschten Ergebnissen kommen, zum Schweigen bringen. Dies sind Vorarbeiten zur direkten Unterdrückung revolutionärer und demokratischer Bewegungen, wie sie den Absichten der Nazis selbst kaum besser zupaß kommen könnten!

Dieses Gesetz darf nicht verwirklicht werden!

W. Grobe
14.02.05

Dieser Artikel und die darin enthaltenen Anregungen bedürfen unbedingt der Unterstützung und weiteren Umsetzung. Das Operieren der Bundesregierung mit der NPD muß nicht nur weiter behandelt werden, sondern es muß auch überlegt werden, welche konkreten Maßnahmen von den betroffenen Kräften erreicht werden können. Obwohl der Vorstoß der Brigitte Zypries schon mehrere Tage alt ist, ist die Reaktion der betroffenen Organisationen bisher bemerkenswert gering.

Red. Neue Einheit
H. Dicke    

15.02.05

 

Zusatz:
Einige weitere Hinweise zum Verhältnis der SPD-Grünen-Koalition, des Staates und der bürgerlichen Parteien überhaupt zu den Neonazis

Die Feststellung, daß es der Regierung mit diesem Vorstoß um ganz andere Dinge als die Einschränkung der NPD geht, nährt sich auch aus einer ganzen Reihe weiterer Fakten und Überlegungen. Wie selbst hohe Richter in der jetzigen Diskussion feststellen, reichen vorhandene rechtliche Bestimmungen schon seit langem für das Einschreiten gegen die Neonazis aus, es fehlt aber der politische Wille, sie anzuwenden. Man braucht sich nur daran zu erinnern, was die NPD und ähnliche Gruppen sich in diesem Land schon seit Jahrzehnten erlauben können, ohne daß die Justiz besonderen Anstoß nimmt, von der Bestrafung einzelner Ausschreitungen abgesehen. Es geht diesen staatlichen Kräften nicht um Bekämpfung der NPD, insbesondere nicht dieser SPD-Grünen-Regierung, und es muß endlich bei der Behandlung der Neonazis zur zentralen Frage gemacht werden, in welcher Weise und warum die Neonazi-Umtriebe von ihnen und diesem Staat gefördert und genutzt werden.

Die Frage der politischen Widerlegung der neonazistischen Demagogie muß ernsthaft in Angriff genommen werden, auch im Bewußtsein, daß die Regierung und die übrigen herrschenden Parteien aufgrund ihrer eigenen volksfeindlichen Politik und Augenwischerei kaum in der Lage dazu sind. Mit ihrer eigenen alltäglichen Politik fördern sie faktisch, auch wenn Teile der bürgerlichen Kräfte das nicht wollen, die neonazistischen Demagogie. In ganz besonderem Maße ist es die SPD-Grünen-Koalition, bspw. im Land Berlin auch die Koalition SPD-PDS, die mit substanziellen Elementen ihrer Politik, wie z. B. der aktiven Förderung aller möglichen Dekadenzerscheinungen wie Drogenverbreitung, Prostitution, mit ihrer Politik gegen Nachwuchs und gegen die Jugend, von großen Teilen der Werktätigen zurecht als unmittelbare Bedrohung empfunden wird und mangels politischer Alternativen manche Menschen den Neonazis zutreiben muß. Das Thema „Neonazis“ führt unweigerlich von vornherein zum Thema dieses Staates.

Es ist offenkundig, wie die NPD sich der Proteste gegen die sozialen Brutalitäten wie Hartz IV und der Beunruhigung wegen der ganzen ruinösen ökonomischen Politik des industriellen Abbaus bedient, um Menschen an sich zu ziehen, die bald nicht mehr ein noch aus wissen. Obwohl die ökonomischen Schlagworte der NPD, in die Praxis umgesetzt, auf ihre Art zu noch katastrophaleren Ergebnissen führten würden als die herrschende Wirtschaftspolitik, sind die bürgerlichen Politiker wegen ihrer Verkauftheit an das Kapital, seine internationale Ausbeutung und seine rücksichtlose Vernutzung der Werktätigen und der Nationen einschl. der deutschen Nation nicht in der Lage, sich zu rechtfertigen und die NPD substanziell zu kritisieren. Sie selbst machen es für die Neonazis ein Leichtes, die herrschenden Parteien wegen ihrer ökonomischen Politik an den Pranger zu stellen. Hinzukommt, daß die NPD sich in einigen ihrer zentralen ökonomischen Programmpunkte wie „Atomausstieg“ und sog. alternative Energien mit den Grünen und der SPD voll deckt. Was die Parolen von Regionalisierung der Wirtschaft und Abkopplung von den internationalen Märkten betrifft, sind die Weisheiten der NPD gleichzeitig original grüne Weisheiten. Die seit Jahrzehnten ununterbrochene Bearbeitung der öffentlichen Meinung in diesem Sinne durch die Medien und insbesondere diese beiden Parteien leistet insofern der Bewußtseinsvernebelung durch die NPD direkte Vorarbeit.

Am meisten aber dient die nationale Demagogie den Neonazis zur Rekrutierung, und dazu liefern die herrschenden Parteien mit ihrer gesamten Politik noch und noch Anknüpfungspunkte, wie es auch wieder an den Vorgängen um die Gedenkfeiern in Dresden einmal mehr deutlich wird. Das auszuführen würde den Rahmen dieser Warnung sprengen, ich kann daher hier momentan nur auf die bisherigen Analysen, die aus unserer Redaktion hervorgegangen sind, und auf die Fortsetzung dieser Arbeiten verweisen, die wir beabsichtigen.

Walter Grobe


[1] Der Gesetzentwurf der Regierung sowie der der Fraktionen von SPD und Grünen beruft sich auf bestimmte Abkommen des Europarats, denen sie in der Ausarbeitung dieses Gesetzesvorstoßes nachkomme. Diese sind jedoch in dieser Form nicht bindend, die Verantwortung für dieses Knebelungsgesetzt liegt voll und ganz bei dieser Koalition. Das von ihr angeführte "Zusatzprotokoll zur Konvention über Cyberkriminalität betr. der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Natur, die mittels Computersystemen begangen wurden" des Europarats v. 28.1.2003 sieht in Chapter II Article 6 zwar derartige üble Bestimmungen vor, wie sie die Regierung jetzt für Deutschland anstrebt, stellt es jedoch ausdrücklich ins Belieben jeder einzelnen europäischen Regierung, ob sie in nationale Gesetzgebung umgewandelt werden.
Es heißt in dem "Zusatzprotokoll" :

"Artikel 6 - Leugnung, gröbliche Verniedlichung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit

1 Jedes Mitgliedsland soll gesetzgeberische Maßnahmen erlassen, die notwendig erscheinen, um in seiner inneren Gesetzgebung folgendes Verhalten als Verstoß gegen Strafbestimmungen zu kennzeichnen, wenn es mit Absicht und ohne Berechtigung erfolgt:
Das Verbreiten oder anderweitige Zugänglichmachen, durch ein Computersystem für die Öffentlichkeit, von Material, das Handlungen leugnet, gröblich verniedlicht, billigt oder rechtfertigt, die Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, wie sie durch internationales Recht definiert und als solche durch abschließende und bindende Entscheidungen des internationalen Militärgerichtshofs, der durch das Londoner Abkommen vom 8. August 1945 errichtet wurde, oder eines anderen internationalen Gerichtshofs festgestellt worden sind, der durch relevante internationale Instrumente errichtet wurde und dessen Rechtsprechung durch das Mitgliedsland anerkannt wird. 

2 Ein Mitgliedsland kann entweder

a: zur Bedingung machen, daß die Leugnung oder gröbliche Verniedlichung nach Abs. 1 dieses Artikels mit der Absicht begangen wurde, zum Haß, Diskriminierung oder Gewalt  gegen irgendeine Person oder Personengruppen aufzustacheln, basierend auf Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder nationale oder ethnische Abkunft, sowie auf Religion, wenn  sie als Vorwand für irgendeinen dieser Faktoren benutzt wird, oder auf andere Weise

b: sich das Recht vorbehalten, den Absatz 1 dieses Artikels zur Gänze oder teilweise nicht in Anwendung zu bringen."

(eigene Übersetzung a.d. Englischen. Das Dokument wird auf der Internetseite des Europarats nicht in deutscher Sprache angeboten.)
(Fußnote überarbeitet 21.2.2005)

 

www.neue-einheit.com