Internet Statement 2006-44
Die Große Koalition beschließt heute ihr „Allgemeines Gleichstellungsgesetz“
- Die größten Diskriminierer erlassen ihr Anti-Diskriminierungsgesetz 29.6.06
Am 29.6. 06 will der Bundestag das sog. Anti-Diskriminierungsgesetz beschließen, das ursprünglich von der rot-grünen Koalition als eines ihrer Hauptobjekte forciert worden war. Jetzt hat die große Koalition unter der CDU-Kanzlerin Merkel dieses Gesetz übernommen, obwohl früher die CDU sich in vielen Punkten von diesem Entwurf distanziert hatte. Mit großer Eile wird dieses Gesetz über die parlamentarische Bühne gepaukt, dazu noch zu Zeiten, wo die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile auf die Fußball-Weltmeisterschaft als öffentliches Fest gerichtet ist, und so werden ganz nebenbei tiefgehende juristische Änderungen verankert, die das gesamte Leben des Landes betreffen.
Förderung des Bürokratismus, die absurde Forderung der Beweispflicht von jemandem, der beschuldigt worden ist, angeblich gegen dieses Gleichstellungsgesetz verstoßen zu haben, sind Merkmale, die in der Öffentlichkeit schon diskutiert worden sind. Das grundlegende Rechtsprinzip, daß jemandem etwas nachgewiesen werden muß, wenn er für schuldig erklärt werden soll, wird umgedreht, wird mit Füßen getreten.
Dies ist aber noch nicht der Kernpunkt der Sache. Der eigentliche Kernpunkt ist der, daß der deutsche Parlamentarismus von SPD und CDU/CSU die sogenannte Gleichberechtigung unabhängig von der „sexuellen Orientierung“ forcieren will, was man in seiner ganzen Tragweite erst einmal durchdenken muß. Man muß zunächst die Frage stellen: was heißt es eigentlich, wenn die größten Diskriminierer wie die EU-Bürokratie und die Parteien des deutschen Bundestages „Anti-Diskriminierungsgesetze“ oder, wie es jetzt heißt, „Gleichstellungsgesetze“ erlassen? In der EU sind seit Jahren Millionen von Arbeitenden freigesetzt worden, sind Flexibilitätsgesetze erlassen worden, die so etwas wie Billiglohnsektoren, rechtlose Arbeit, „prekäre Jobs“ und anderes zum Normalalltag in fast allen europäischen Ländern gemacht haben. Der Umsturz in Osteuropa und die Entwicklung in Asien wurden genutzt, um allgemein Entrechtung der Arbeitskraft am Markte zu betreiben. Die EU-Bürokratie ist eine einzige Diskriminierungsquelle seit 15 – 20 Jahren oder noch länger, und diese Diskriminierer, die es darauf abgesehen haben, nach Möglichkeit der großen Mehrheit der Bevölkerung alle Rechte zu nehmen, spielen sich auf als Verteidiger von „Minderheiten“, an denen ihnen besonders gelegen ist. Man kann also nur feststellen: Es erlassen die großen Diskriminierer, die Hasser der Mehrheit, die Hasser der Nationen Europas schmutzige Gesetze, mit denen sie die Zersetzung weiter forcieren wollen.
Allein die Anmaßung, ein allgemeines Anti-Diskriminierungsgesetz zu bringen, ist schon verspottend. Und was schlimm ist: die sogenannte Linke, zumindest in Deutschland, schweigt über diese Punkte, und forciert noch mit besonderen Forderungen dieses zweifelhafte Gesetzesvorhaben. Kein Wort über den völlig offenkundigen Widerspruch eines Anti-Diskriminierungsanspruches und der Realität der extremen Diskriminierung, die wir alltäglich erleben. Und wie ist es denn mit den Arbeitslosen und der Arbeitslosenbewegung, stellen sie nicht fest, daß sie hier auf das Gleis der Abgeschriebenen geschoben werden, daß sie letztendlich der Vernichtung entgegensehen? So ist es in der Tat. Und diese Leute, die Hunderttausende, Millionen von Menschen der Existenzvernichtung nahebringen und dies auch vollenden wollen, sie kommen an und sagen: wir wollen die Gleichberechtigung unabhängig von der „sexuellen Orientierung“ durchsetzen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Fortsetzung der Privilegierung bestimmter Minderheiten, die symptomatisch aufgewertet werden, bei gleichzeitiger Verstärkung der Ausbeutung bis ins Perfide und Perverse. Von daher kommen ihnen die sogenannten Schwulen und Lesben entgegen, die in ihrer ganzen Grundströmung, in ihrer überwiegenden Mehrheit auf der Seite der Ausbeutung, der Ausplünderung und Entrechtung stehen.
Ihre „Emanzipation“ ist in Wirklichkeit die De-Emanzipation der Gesellschaft und die Einleitung einer völligen Verwerfung und Degeneration gesellschaftlicher Modelle, die in der Vergangenheit immerhin gewisse Erfolge in der Entwicklung aufzuweisen hatten. Es ist eine Kriegserklärung an die moderne europäische Gesellschaft, wie sie sich in den letzten tausend Jahren und besonders in ihren letzten Stufen im 19. und 20. Jahrhundert entwickelt hat. Haß auf die moderne bürgerliche Gesellschaft mit ihren Potenzen für Sozialismus ist die wirkliche Quelle dieser verbrecherischen Gesetzgebung, die sich als Anti-Diskriminierungsgesetz bezeichnet.
Dieses Gesetz hat bei näherer Nachprüfung ältere Spuren. Schon Ende der 70er Jahre schob man einen Paragraphen 611a in das Bürgerliche Gesetzbuch hinein, der den wohlklingenden Anspruch hatte, den Frauen am Lohnarbeits- und Angestelltenmarkt Gleichberechtigung zu sichern. Ganz klammheimlich hatte man dort die Bestimmung eingeführt: wenn es irgendwo eine berechtigte Annahme einer Diskriminierung gebe, müsse der Beschuldigte nachweisen, daß keine vorliegt. Hier wurde die Umkehrung der Beweislast bereits etabliert. Ein solches Gesetz hörte sich schön an als für die Gleichberechtigung der Frau, aber man mußte die Kehrseite an der Sache sehen. Erstens hat dieses Gesetz nirgendwo die wirkliche Gleichberechtigung für die Frau durchgesetzt. Die Frauen verdienen nach wie vor 20-30% weniger als die Männer und werden an vielen Punkten des Arbeitslebens bis heute benachteiligt. Es ist nicht zu erkennen, daß der § 611a irgend etwas an dieser Tatsache geändert hätte, oder daß er auch nur bei den Versuchen, das zu ändern, eine Rolle gespielt hat. Solch ein Paragraph kann gar nicht das gerechte soziale Anliegen, das nur durch Massendruck, massenhafte Bewegung durchgesetzt werden kann, ersetzen. Und zweitens hat man es erreicht, daß mit einer richtigen Sache ein falsches Prinzip schon einmal im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wurde. Und daran kann man nun nach Jahrzehnten anknüpfen. Das jetzige Gesetz wendet das gleiche Prinzip an, um angeblich allen möglichen Minderheiten, allerdings mit bestimmten Ausnahmen, auf die gleiche Weise zur „Gleichberechtigung“ zu verhelfen.
Als Vorwand für die eilige Gesetzgebung werden EU-Richtlinien genommen, die angeblich verbindlich für alle Länder seien. Sie lägen nun einmal vor, und wenn die Bundesrepublik nicht umgehend ein neues Anti-Diskriminierungsgesetz erlasse – so hieß es in der Öffentlichkeit viele Male – dann müsse sie mit Strafgebühren in Millionenhöhe rechnen. Da stellt sich die Frage: wie ist es denn mit den EU-Richtlinien in den anderen EU-Ländern? Sind sie dort bereits umgesetzt worden? Darüber hört man nichts. Hat Frankreich die EU-Richtlinien offiziell beschlossen? Und wie sieht es in all den weiteren Ländern aus, in Osteuropa zum Beispiel? Warum stehen die nicht unter solchem Druck? Da bleibt die öffentliche Berichterstattung stumm. Glaubwürdig ist jedenfalls der Zwang zu einem solchen Hau-Ruck-Verfahren nicht.
Was dieses Gesetz bedeutet, ist zunächst den wenigsten Menschen klar. Anti-Diskriminierung hört sich gut an, und was kann schon viel daran schiefgehen, zumal wenn es nur ein formaler Paragraph ist? Aber nehmen wir einmal ein einfaches Beispiel, einen freien Träger, eine Elterngruppe, die einen Kinderladen betreibt. Sie will die Stelle eines Kindergärtners bzw. einer Kindergärtnerin besetzen, und die Eltern wollen aus bestimmten Gründen z.B. nicht, daß die Kinder im frühen Alter von einem Homosexuellen erzogen werden. Ist es das Recht der Eltern, dies zu verweigern, oder nicht? Es ist ihr Recht, so etwas zu verweigern, es ist auch das Recht zu sagen: ich möchte aus bestimmen Gründen lieber eine Frau oder einen Mann als Erzieher haben. Dieses Recht wird aber mit dieser Vorgabe bestritten. Wenn jetzt jemand sagt, er sei abgelehnt worden, bspw. vorwiegend aus dem Grunde seiner sogenannten sexuellen Orientierung, dann kann er mit der Androhung von Strafzahlungen erreichen, daß er die Anstellung bekommt. Dabei wurde auf den Punkt der „sexuellen Orientierung“ seitens der Bundesregierung, der Brigitte Zypries, der SPD und der CDU/CSU außerordentlicher Wert gelegt. Die Diskriminierer, die ihr eigenes Volk freisetzen, Millionen entlassen, machen andererseits Gesetze, um unbedingt zu erreichen, daß ein Mensch, der anderen aus guten Gründen suspekt sein mag, in einer bestimmten Stelle, z.B. als Erzieher der Kinder, eingesetzt werden muß.
Ebenso können jetzt z.B. sogenannte Homosexuelle bei allem und jedem Versuch, Arbeit zu bekommen, der aus fachlichen Gründen scheitert, hinterher behaupten, sie hätten sie aus diskriminierenden Gründen ihrer „besonderen sexuellen Neigung“ nicht bekommen. Das bevorzugt sie direkt bei der Stellensuche. Hier wird direkt der Verbreitung der Homosexualität von diesem Staat Vorschub geleistet, wie auch schon längst an anderen Punkten. Ein Staat, der zu verantworten hat, daß die eigene Bevölkerung radikal dezimiert wurde, daß inzwischen eine sog. demografische Katastrophe existiert, die sich ihrerseits auf verschiedenen Gebieten auswirkt, beschließt andererseits solche Gesetze. Das allerdings läßt weitere Schlußfolgerungen über diesen Staat zu.
Mit diesem Gesetz stützt der Staat weiter die kulturellen Bestrebungen, die Formen der sexuellen Perversion zu stärken. Es ist auch eine Tatsache, daß die ganze Päderastie mit dem Homosexualismus eng zusammenhängt, was der Staat mit Vorliebe verschweigt. Entsprechende offene Zitate der Fürsprecher der Homosexualität werden öffentlich unterschlagen [siehe dazu Der Fall Rosa von Praunheim - an Hand von Selbstzeugnissen und Erläuterungen aus seinem Umfeld]
Im Hintergrund dieser Überlegungen erscheinen dann auch wesentliche Fragen nach der Rolle der EU-Bürokratie, die hinter dieser Gesetzgebung steht. Dort gibt es seit längerem Bemühungen um das sogenannte gender-mainstreaming. Die „gender“-Ideologie geht so weit, die Geschlechtlichkeit des Menschen im Grunde völlig zu leugnen, und bspw. insbesondere die Förderung des Lesbiertums zu einem besonderen Programmpunkt zu erheben. Mainstreaming bedeutet eine Förderung von oben herab gegen die Massen, gegen die durchweg eine Verachtung besteht, von seiten der EU-Bürokratie, in der sich diese Kräfte kulturell und auch materiell festgesetzt haben.
Hatten wir in der Vergangenheit bei der rot-grünen Koalition schon das völlig unnütze Homo-Ehe-Gesetz dieser unfähigen Regierung erlebt, die so unendlich viel auf allen ökonomischen Sektoren heute zu verantworten hat, so sehen wir jetzt, daß die Fortsetzer dieser Gesetzgebung einen massiven Druck auf die Bevölkerung ausüben, nun wirklich die. „Gleichberechtigung“ der sog. gleichgeschlechtlichen Liebe anzunehmen. Hier wird mit dem Knüppel einer Gesetzgebung gearbeitet, um die Menschen zu zwingen. Bei der Homo-Ehe war es noch immer so: der Staat hatte etwas beschlossen, aber die Einstellung des Bürgers änderte sich überhaupt nicht; die Leute hatten ihre Erfahrungen darüber und machten weiter ihre Erfahrungen, Homo-Ehe-Gesetz hin oder her, im wesentlichen hat sich gesellschaftlich nichts geändert. Hier kommt jetzt ein anderer Knüppel, der besagt: wenn ihr nicht in eurer ganzen Praxis euch vor dem Homosexualismus verneigt, dann kommen wir euch mit Drohungen und Strafzahlungen. Das ist das Wesen und der Kern des sogenannten Anti-Diskriminierungsgesetzes. Es ist die Diskriminierung der großen Mehrheit, es ist ein Verbrechen dieses parlamentarischen und bürokratischen Systems.
Auch wenn nun das Regime solche Gesetze im Hoppla-hopp-Verfahren durchzieht, so wird dennoch die Frage bleiben. Derartige Gesetze, mit denen dieser Staat versucht, den Bürgern die Verbeugung vor der Denaturierung vorzuschreiben, müssen und werden entsprechenden Widerstand hervorrufen. Es bleibt die Forderung: die gesamten Perversions-Förderungs-Gesetze müssen weg! Das „Gesetz über eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ mit all seinen Konsequenzen (von dem man übrigens nicht erfährt, wie viele vermeintliche derartige Paare nun Gebrauch gemacht haben, also von der Änderung von 116 Gesetzesparagraphen), und ebenso dieses neue Perversions-Förderungsgesetz, das vermeintliche Gleichstellungsgesetz, müssen verschwinden! Diese Forderung muß aufgestellt werden. Es ist letztlich eine Frage der Würde der überwiegenden Mehrheit, der Würde der Nationen Europas, daß dieser Dreck verschwindet.
Redaktion Neue Einheit
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