Internet Statement 2007-19
Nein zur „verdeckten Online-Durchsuchung“! Nein zur Ausschnüffelung! Wer schützt die Bürger vor Staatshackerei und dem Diebstahl der PC-Daten? Klas Ber, 18.2.07 Während dieser Beitrag geschrieben wird und dabei auch noch das eine und andere zum Thema im Internet recherchiert wird, ist dieser PC, wie alle anderen, die online sind, pausenlos kriminellen Angriffen aus dem Internet ausgesetzt. Einen relativen Schutz dagegen geben die Firewall, der Virenscanner und ständige eigene Vorsichtsmaßnahmen. Erst kürzlich wurde gemeldet:
Unter diesen Angreifern sind auch welche aus den hiesigen Staatsdiensten, natürlich auch diverse „Dienste“ anderer Länder, die das Internet regelrecht durchkämmen und nach allen möglichen Daten durchsuchen, auch vertraulichen, nicht öffentlichen, Wirtschaftsdaten, urheberrechtlich geschützten usw.. Geht es nach bestimmten Kräften hier in der Bundesrepublik - und da stehen der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, wie der Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke als Vorantreiber in erster Reihe -, soll die heimliche und unerkannte, die „verdeckte Online-Durchsuchung“ von Staats wegen auf den PCs erlaubt sein. Sei es durch den Verfassungsschutz, sei es durch das BKA oder andere sog. Ermittlungsbehörden. Die Ausschnüffelei der Bürger kennt für diese Leute keine Grenzen. Der PC ist ein weiteres Gebiet ihrer Begierde, möglichst lückenlos alle Aktivitäten des Bürgers polizeilich und geheimdienstlich zu erfassen. Zum wievielten Male kommen diese Kräfte mit der „Terrorgefahr“, um ihre Vorhaben gegen die Bevölkerung zu rechtfertigen! Immer wieder führt der BKA-Präsident Ziercke dabei die Sache mit den Kofferbomben in den Regionalzügen in Nordrhein-Westfalen 2006 an, obwohl mit einer Online-Durchsuchung diese Täter gar nicht hätten gefaßt werden können. Bereits 2001, als im Bundestag ein riesiges Schnüffelgesetz im Eilverfahren durchgedrückt wurde und mit dem angeblichen Kampf gegen den Terror gerechtfertigt werden sollte, haben wir in unseren Flugblatt „Nein zu dem absoluten Schnüffelgesetz!“ festgehalten:
Nachdem der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 31. Januar dieses Jahres erst einmal klar gestellt hat, daß eine „verdeckte Online-Durchsuchung“ nach der Strafprozeßordnung unzulässig ist und dem so erstmal ein Riegel vorgeschoben wurde, wird nun in der großen Koalition ein entsprechendes neues Gesetz dazu vorbereitet. Bereits unmittelbar nach der Verkündung des Urteils hat der Bundesinnenminister ein neues Gesetz gefordert, das diesen Riegel für ihn beseitigen soll. Jedesmal, wenn der Regierung etwas nicht paßt, bestehende Gesetze ihren Vorhaben gegen die Bürger im Wege stehen, sollen sie eins, zwei, drei geändert werden, werden neue Gesetze gemacht. Das und die Zielstrebigkeit und Lückenlosigkeit, mit der die Herrschenden alle Aktivitäten des Bürgers zu erfassen trachten, ist bezeichnend für eine Herrschaft, die in größtem Widerspruch zur Bevölkerung steht und in immer weiteren Widerspruch gerät. Bestritten wird auch immer, daß bereits eine heimliche „Online-Durchsuchung“ von PCs durch staaliche Stellen stattfinden würde. Daß man selbst überhaupt erst die technischen Mittel dazu entwickeln müsse, wird gesagt. Daß diese Stellen mit Sicherheit an Techniken arbeiten, die ihnen weit mehr an Spionagediensten leisten als die bisher üblichen, davon kann man ausgehen. Ansonsten gehören diese Dementis in die Welt der Märchen und Fehlinformationen, das sind bloße Schutzbehauptungen. Aufschlußreicher ist da schon, was der ehemalige Generalbundesanwalt im März 2006 an das BKA schrieb. In diesem Schreiben hält der ehemalige Generalbundesanwalt fest, daß der heimliche Diebstahl von Computerdaten, das „heimliche Abziehen“, wie er es nennt, durch verschiedene „Sicherheitsdienste“ des Staates schon geschieht. Und er fordert das BKA auf, die technischen Voraussetzungen dazu auch beim BKA zu schaffen. Damit bereitet er seine eigenen Online-Durchsuchungen, die er durchführen will, vor.
Dies ist ein Beleg und gibt denjenigen Recht, die sagen: es gibt dieses heimliche Ausspionieren von PCs und den Datendiebstahl übers Internet von Staats wegen längst. Die ganze öffentliche Diskussion über die „verdeckte Online-Durchsuchung“, die z.Z. läuft, wurde ja angestoßen, als ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs im November 2006 einen Antrag und die Anordnung des Generalbundesanwalts auf eine „verdeckte Online-Durchsuchung“ in einer Ermittlung ablehnte und der Generalbundesanwalt dagegen vor den BGH zog. Man muß sich fragen, ob dies der einzige Fall sein sollte - das ist zu bezweifeln - oder ob hier nur an der Ablehnung eines Ermittlungsrichters eine Praxis aufgeflogen ist. Der Generalbundesanwalt käme jedenfalls wohl kaum auf die Idee, einige Monate nach seinem Brief an das BKA seine „verdeckte Online-Durchsuchung“ zu beantragen und anordnen zu lassen, wenn dies den Stellen nicht möglich wäre. Der BGH gibt in seinem ablehnenden Beschluß v. 31. Januar den Antrag des Generalbundesanwalts an den Ermittlungsrichter wieder:
Hieraus kann man auch sehen, um was es bei dem Zugriff geht. Um das durchzuführen, sind allerdings entsprechende Lücken in den entscheidenden Programmen auf dem PC die Voraussetzung. Und da kann man sich mal fragen, warum es bestimmten Programmherstellern nicht gelingt, alle ihre Sicherheitslücken in den Programmen zu schließen. Wenn eine geschlossen ist, ist die nächste schon da. Die heimliche „Online-Durchsuchung“ von Staats wegen ist auch Teil eines von Innenminister Schäuble eingebrachten sog. „Programms zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ (PSIS). Da werden den entsprechenden staatlichen Stellen Millionen zur Verfügung gestellt. Das PSIS wurde am 9. Nov. 2006 vom Haushaltsausschuß des Bundestages beschlossen. Und darin geht es u.a. auch um die Online-Durchsuchung. Ein Passus dazu heißt: "technische Fähigkeit, entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen zu können, ohne selbst am Standort des Geräts anwesend zu sein“ (vgl. PSIS, Anlage 2b, Maßnahme 3). (Drucksache 16/3973, Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/3787 –) Das Gesamtvolumen für das PSIS wird mit 132 Mio. € beziffert. Jährlich sollen das BKA, der Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) von 2007 bis 2009 44 Mio. € erhalten.
Man darf auch nicht übersehen, daß der Verfassungsschutz von NRW für diese sog. „verdeckte Online-Durchsuchung“ seit dem 30. Dezember 2006 bereits eine gesetzliche Deckung erhalten hat. So wurde das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen (VSG NRW) am 30. Dezember bereits dahingehend geändert. Ein entsprechender Passus, fett hervorgehoben von mir, lautet:
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