Internet Statement 2007-11
Hartz-Deal mit der Justiz Uwe Müller 17.1.07 Was heute im Braunschweiger Landgericht im VW-Korruptionsprozeß gegen Peter Hartz abgelaufen ist, spottet jeder Beschreibung und wirft abermals ein grelles Licht auf die deutsche Justiz. Der Ackermann-Prozeß ist noch gar nicht lange her. War im Vorfeld geschrieben worden, daß für die 44 Anklagepunkte wegen Veruntreuung in Millionenhöhe und für die 23 Klagepunkte wegen Begünstigung (sprich Bestechung) des VW-Betriebsrats eine Strafe von bis zu 5 Jahren zu erwarten sein wird, so sah dies heute ganz anders aus. Alleine aufgrund der Tatsache, daß Peter Hartz ein sog. Geständnis abgelegt hat und dies vor Prozeßbeginn mit den Richtern und der Staatsanwaltschaft vereinbart wurde, erwarten ihn nun bloß maximal 2 Jahre auf Bewährung und eine kleine Geldstrafe! Bei der Schwere der Anklagepunkte käme das fast einem Freispruch gleich. Man vergleiche das mit Urteilen gegenüber „Normalbürgern“, bei denen es um Veruntreuung oder Diebstahl in 100 mal kleinerem Umfang geht. Und nicht nur das. In zwei Tagen soll der ganze Prozeß abgeschlossen sein. Die Aufdeckung der ganzen Umstände wird abgesagt, etliche Zeugen werden nun gar nicht mehr gehört, die unzähligen Bordellbesuche und das Aushalten der Geliebten des Ex-VW-Betriebsratschefs sind kein Thema mehr. Die Öffentlichkeit soll über die ganzen Hintergründe im Ungewissen gehalten werden. Und das bei der Bedeutung, die dieser VW-Korruptionsskandal fürs ganze Land hat. Von einem echten Prozeß kann hier keine Rede mehr sein. Wie kann es sein, daß nur weil ein Peter Hartz ein Geständnis ablegt, er schon im Vorfeld eine erheblich mildere Strafe zugesagt bekommt und der Prozeß abrupt ohne wirkliche Aufklärung beendet wird? Angeblich, so wird von diversen Rechtsexperten nun verlautbart, seien solche Absprachen und Deals in der hiesigen Justiz gang und gäbe. Da sei Peter Hartz keine Ausnahme. Eine schöne Justiz ist das, mal angenommen diese Rechtfertigungsversuche entsprechen auch der Wahrheit. Ein weiterer Punkt fällt auf: In etlichen Medienberichten von heute war von den 23 Anklagepunkten wegen Begünstigung keine Rede mehr. Wurde darüber gar nicht gesprochen heute im Gerichtssaal? Diese Anklagepunkte sind viel bedeutender als die bloße Veruntreuung, werfen sie doch ein Licht auf den Korruptionssumpf und die sogenannte Sozialpartnerschaft a la VW. Eine vollständige Aufklärung und Aufdeckung der Rolle von Peter
Hartz und allen Beteiligten an dieser Korruption bei VW ist von großem
öffentlichem Interesse.
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Mannesmann-Prozeß: Absolut
keine Überraschung! Was
bedeuten die Voschläge der Hartz-Kommission?
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