Internet Statement 2007-72
Wer ist diese Justiz, daß sie einen Streik verbieten kann!? Ein Streikverbot kann nicht akzeptiert werden Klas Ber 10.8.07 Heute war die Verhandlung vor dem Nürnberger Arbeitsgericht über
den Widerspruch, den die GDL gegen das Streikverbot der Lokführer,
das per einstweiliger Verfügung am Mittwoch erlassen wurde, eingelegt
hatte. Die Streikverbote seien damit aufgehoben, schreibt die GDL nun und auch in den Nachrichten wird gemeldet, alle Streikverbote seien aufgehoben. Nun, wenn die GDL nun nicht mehr streiken will, dann hat das Verbot ja erstmal sein Ziel erreicht. Und die weiteren Verhandlungen sowie ein mögliches Ergebnis werden natürlich vom Streikverbot geprägt sein. Daß hier von Teilen der Justiz, namentlich den Arbeitsgerichten Nürnberg, Chemnitz, Düsseldorf, ein Streikverbot gegen eine Gewerkschaft, gegen die GDL ausgesprochen werden kann, ist eine unerhörte Provokation. Und darüber kann man auch nach dem "Vergleich" in Nürnberg nicht hinweggehen, als wäre nichts geschehen. Viel wird in den Medien darüber diskutiert, über das für
und wider, wobei sogar ein Großteil, wenn nicht die Mehrheit der
Meinungen, gegen das Verbot ist. Selbst viele Rechtswissenschaftler betonen
die Unhaltbarkeit dieses Verbotes. Jetzt haben auch der DGB, die IG Metall,
ver.di und sogar Transnet das Verbot kritisiert und verurteilt. Für ihr Ausscheren aus der bisherigen sog. Tarifgemeinschaft und
der Verfolgung eigener weitergehender Forderungen mit einer gewissen Bereitschaft
zum Streik wurde die GDL nicht nur von der Deutschen Bahn und Politikern
verhetzt, sondern, und das auch jetzt noch, von den anderen Gewerkschaften
gescholten. 4,5 % Lohnerhöhung hatte die Deutsche Bahn mit Transnet
und der GDBA als Maximum abgesprochen. Was so auch auf der Linie etlicher
Tarifabschlüsse anderer Branchen in dieser Tarifrunde liegt wie z.B.
der Tarifabschluß der IG Metall. Solch Gefüge der Kungelei
hatte die GDL mit ihrem Vorgehen ganz schön in Frage gestellt. Und wie geht man mit solchen Verboten um? Sicher nicht, in dem man es akzeptiert. Wer ist denn diese Justiz?! Der muß mal klar und deutlich gemacht werden, daß ihr gar nicht zusteht ein Streikverbot auszusprechen. Und dazu muß man sich über so ein Streikverbot auch mal hinwegsetzen. In so einem Fall wäre die volle Solidarität aller anderen Gewerkschaften gefordert, müßten Solidarstreiks gegen das Verbot durchgeführt werden usw.. Ein Streikverbot kann und darf jedenfalls nicht akzeptiert werden Diese Auseinandersetzung macht im Grunde noch einmal deutlich, wie die
Gewerkschaften, wie die ganze Gewerkschaftsbewegung hier mit der Staatsfrage
konfrontiert ist und daß sie sich dem stellen muß.
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Der
Angriff auf die Lebensmittelpreise
Urabstimmung
bei der GDL erfolgreich - 95,8 Prozent stimmen für Streik
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