Internet Statement 2007-72

 

Wer ist diese Justiz, daß sie einen Streik verbieten kann!?

Ein Streikverbot kann nicht akzeptiert werden

Klas Ber 10.8.07     

Heute war die Verhandlung vor dem Nürnberger Arbeitsgericht über den Widerspruch, den die GDL gegen das Streikverbot der Lokführer, das per einstweiliger Verfügung am Mittwoch erlassen wurde, eingelegt hatte.
Hier hat sich die GDL nun im Grunde diesem Verbot angepaßt und sich darauf eingelassen bis zum 27. August nicht zu streiken. In einem sogenannten „Vergleich“ einigten sich GDL und die Deutsche Bahn darauf, während die Deutsche Bahn auf "arbeitskampfbezogene Maßregelungen" - wie etwa weitere einstweilige Verfügungen – verzichtet. Das Ganze auf dem Hintergrund, daß beide sich bereits vor der Verhandlung am Donnerstag darauf verständigt hatten, zwei Vermittler, Geißler und Biedenkopf, beide CDU, hinzuzuziehen.

Die Streikverbote seien damit aufgehoben, schreibt die GDL nun und auch in den Nachrichten wird gemeldet, alle Streikverbote seien aufgehoben. Nun, wenn die GDL nun nicht mehr streiken will, dann hat das Verbot ja erstmal sein Ziel erreicht. Und die weiteren Verhandlungen sowie ein mögliches Ergebnis werden natürlich vom Streikverbot geprägt sein.

Daß hier von Teilen der Justiz, namentlich den Arbeitsgerichten Nürnberg, Chemnitz, Düsseldorf, ein Streikverbot gegen eine Gewerkschaft, gegen die GDL ausgesprochen werden kann, ist eine unerhörte Provokation. Und darüber kann man auch nach dem "Vergleich" in Nürnberg nicht hinweggehen, als wäre nichts geschehen.

Viel wird in den Medien darüber diskutiert, über das für und wider, wobei sogar ein Großteil, wenn nicht die Mehrheit der Meinungen, gegen das Verbot ist. Selbst viele Rechtswissenschaftler betonen die Unhaltbarkeit dieses Verbotes. Jetzt haben auch der DGB, die IG Metall, ver.di und sogar Transnet das Verbot kritisiert und verurteilt.
Frank Bsirske z.B. verurteilte das gerichtliche Verbot des Lokführerstreiks als einen Angriff auf das Streikrecht. Und Michael Sommer sagte: "Die Gewerkschaften werden das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jeden verteidigen, der es einschränken will." Aber Fakt ist, daß dieses Streikverbot bis Ende September gegen die GDL ausgesprochen wurde.

Für ihr Ausscheren aus der bisherigen sog. Tarifgemeinschaft und der Verfolgung eigener weitergehender Forderungen mit einer gewissen Bereitschaft zum Streik wurde die GDL nicht nur von der Deutschen Bahn und Politikern verhetzt, sondern, und das auch jetzt noch, von den anderen Gewerkschaften gescholten. 4,5 % Lohnerhöhung hatte die Deutsche Bahn mit Transnet und der GDBA als Maximum abgesprochen. Was so auch auf der Linie etlicher Tarifabschlüsse anderer Branchen in dieser Tarifrunde liegt wie z.B. der Tarifabschluß der IG Metall. Solch Gefüge der Kungelei hatte die GDL mit ihrem Vorgehen ganz schön in Frage gestellt.
Doch obwohl die GDL im Laufe der Auseinandersetzung schon vieles an Abstrichen gemacht hat und auch - um ein Chaos beim Streik zu vermeiden und die Reisenden nicht zu sehr zu belasten - vorher lange angekündigt hat, wo und wann sie streiken will, wurden Streikvorbote erlassen.

Und wie geht man mit solchen Verboten um? Sicher nicht, in dem man es akzeptiert. Wer ist denn diese Justiz?! Der muß mal klar und deutlich gemacht werden, daß ihr gar nicht zusteht ein Streikverbot auszusprechen. Und dazu muß man sich über so ein Streikverbot auch mal hinwegsetzen. In so einem Fall wäre die volle Solidarität aller anderen Gewerkschaften gefordert, müßten Solidarstreiks gegen das Verbot durchgeführt werden usw.. Ein Streikverbot kann und darf jedenfalls nicht akzeptiert werden

Diese Auseinandersetzung macht im Grunde noch einmal deutlich, wie die Gewerkschaften, wie die ganze Gewerkschaftsbewegung hier mit der Staatsfrage konfrontiert ist und daß sie sich dem stellen muß.

 

 

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