Internet Statement 2007-40

 

Die Wirkungen der Justiz – Wie weiter gehen?

 

Hartmut Dicke   

14.Mai 2007   

 

Vor einigen Monaten erregte der Fall des Mannesmann Prozesses gegen Josef Ackermann, den Vorsitzenden der Deutschen Bank, und andere Beteiligte das gesamte Land. Selbst die Medien waren voll von Artikeln über dieses „Urteil“, bei dem sich eine Gruppe von Vertretern aus den höchsten Spitzen des Finanzwesens und der Unternehmensvorstände, die der schwersten Korruption beschuldigt waren, mit einigen für ihre Verhältnisse lächerlichen Zahlungen von der Anklage freikaufen konnten. Die Justiz stellte auf Grund geringfügiger Zahlungen das Verfahren ein. Auf verschiedensten Ebenen wird über diesen „Ablaßhandel“ - so drückte das sogar die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus - diskutiert. Es ist ein Fall von relativ prominenten Leuten, der hier in der Öffentlichkeit aufgerührt wurde und bei dem sich selbst „solide“, namhafte Zeitungen mit unmißverständlichen Worten nicht mehr zurückhalten konnten.

 

Wenige Wochen darauf kommt es am 17. Januar 2007 zu einem weiteren derartigen Deal, der in der Öffentlichkeit das Justizwesen in der Bundesrepublik Deutschland bloßstellt. Es ging um den Korruptionsprozeß des Peter Hartz vor dem Landgericht Braunschweig, dessen Name mit der sogenannten Reformierung der Arbeitslosengesetzgebung verbunden ist. Die Hartz IV-Gesetzgebung hat viele Menschen in einen Zustand des nur noch Wartens auf irgendwelche Änderungen in ihrem Leben, bei einem Unterhalt von 345.-€ einschließlich der Energiekosten, versetzt. Nirgendwo aber ist eine höhere Effektivität der wegen Unfähigkeit in der Gesellschaft angeprangerten „Arbeitsämter“ durch die Hartz-Gesetze beobachtet worden. Dafür haben die Leiharbeit und Zeitarbeit riesige Dimensionen angenommen. Der Urheber dieser Gesetze im Rahmen der Schröder Regierung, der VW-Manager Peter Hartz , stand im Januar wegen massiver Korruption vor Gericht. Und?

 

Gegen ein Paar Zugeständnisse, die er von einem Anwalt verlesen läßt, stellt die Justiz die weitere Verfolgung von Taten wie die Zuspielung von Prostituierten  und Ausgaben von Millionen von Euro Schmiergeldern im Geschäftsverfahren des VW Konzerns ein! Wofür andere eine jahrelange Gefängnisstrafe bekommen würden, bekommt Peter Hartz eine Bewährungsstrafe.

In diesem Fall kamen auch die Medien, die sonst bedingungslos in diesem Staat alles billigen nicht umhin, die Korruption der Justiz vorsichtig beim Namen zu nennen.

So heißt es in der Berliner Morgenpost vom 18.1.2007 unter dem Titel „Bedenkliche Absprache“:

„Und dennoch bleibt ein Unbehagen. Der Fall bestätigt die Bedenken gegen derartige Vereinbarungen im Strafverfahren. Die sind in der Praxis längst üblich und vom Bundesgerichtshof abgesegnet. Ein Gesetz wird sie demnächst legalisieren. Doch eine laxe Äußerung der Staatsanwältin offenbarte die Gefahren dieser Verständigungen. Falls Hartz nicht gestehe, hatte sie angedeutet, würden die in die Affäre verwickelten Prostituierten in den Zeugenstand berufen. Das rechtsstaatliche Strafverfahren, das Wahrheitsfindung und Schuldermittlung dienen soll, wird so zur bloßen Drohung degradiert.”

So schreibt selbst Torsten Jungholt von der Berliner Morgenpost. Jedes Gericht, das diesen Namen verdient, ist erstmal auf die Beweiserhebung verpflichtet. Und in einem solchen Fall, dazu noch von großem öffentlichen Interesse, steht es an, das volle Ausmaß der Verstrickungen, die sehr wahrscheinlich noch weitere Personen umfassen, aufzudecken. Genau dies abzublocken, dient eine solche Verhandlungsführung.

Dann aber geht der Autor zu einer völligen Nebensächlichkeit über:

 

„Weil es den Gerichten an Geld und Personal fehlt, lösen die Gesetze des Handels die Regeln der Prozessordnung ab. Mehr noch: Der Hartz-Prozess nährt die Befürchtung, dass Richter und Staatsanwälte durch den Deal korrumpiert werden können.”

 

Es geht nicht um fehlende Gelder und Personal bei der Justiz, sondern um die Prinzipienlosigkeit und manchmal sogar darum, Vergehen mit besonderer sozialer Brisanz zu überdecken, und umgekehrt andere Bürger durch absurde Gerichtssprüche zu belästigen, wenn sie sich an derartigen Deals und Absprachen nicht beteiligen. Die „dealende“ Justiz ist mit irgendeinem Anspruch von „Rechtsstaat“ nicht vereinbar. Sie ist selbst Bestandteil einer Diktatur, und die Häufung dieser Fälle ist ein Anzeichen, daß die Gesellschaft in Richtung offene Diktatur marschiert.

Ohne eine solche Feststellung, es liege an mangelnder finanzieller Ausrüstung der Justiz, kommt eine Berliner Morgenpost nicht aus. Aber es ist ganz entgegengesetzt. Weil die Gerichte so prinzipienlos urteilen, weil ein völliges Durcheinander im Rechtswesen herrscht, gerade deshalb gibt es um so mehr Prozesse. Es ist ein maßgeblich selbst verursachter Faktor, wenn die Dinge im Umfang nicht mehr bewältigt werden können.

Es ist die Prinzipienlosigkeit dieses Staates, die zu einem Durcheinander auch auf diesem Gebiet führt. Es genügt  nicht nur die hochbekannten Fälle hier zu behandeln, sondern auch die Praktiken auf elementarer alltäglicher Ebene müssen begriffen werden. Ihre Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Damit mehr entstehen kann zu einer Überwindung einer derartigen Vergewaltigung des Rechtssystems, das wirklich nur in ganz großen Anführungszeichen geschrieben werden kann, muß die Methodik im Alltag angegriffen werden. Die Erfassung der Justiz und ihre Methoden stehen jedenfalls  in diesem Land auf der Tagesordnung. Was hier bei den Prominentenprozessen deutlich wurde, ist nur die Spitze des Eisbergs in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Vorführungen des Ackermann-„Ablaßhandels“ oder des Falles Hartz sind nicht so ungewöhnlich, wenn man sie vor dem Hintergrund des Justizalltags betrachtet.

Was sich alltäglich in den deutschen Justizsälen abspielt, ist eine wahre Katastrophe. Die Auswirkungen sind verheerend. Meinungen wie daß man sich um Gesetze nicht schert und besser einfach macht, was man will, werden durch die Verhaltensweisen der deutschen Justiz aktiv begünstigt. Man kann soweit gehen und von einer laufenden Auflösung des bürgerlichen Rechts sprechen.

 

Da aber diese Gesellschaft, und zwar sicherlich noch auf lange Zeit, auf das bürgerliche Recht angewiesen ist und es auf die Möglichkeit für den Bürger, seinen Rechtsanspruch durchzusetzen, grundlegend ankommt, ist diese Frage eine auf Leben und Tod für die überwiegende Mehrheit in der Gesellschaft. Die Zersetzung, die von der Justiz als einem wesentlichen Teil des Staates ausgeht, darf nicht hingenommen werden. Sie wirft in letzter Konsequenz, revolutionäre Fragestellungen auf.

 

In sehr vielen Fällen, wenn ein skandalöses Urteil bekannt wird, hört man den schon altbekannten Satz: „Auf hoher See und vor der Justiz sind Sie in Gottes Hand!“ Selbst Leute, die offiziell in den Medien über die Justiz berichten, benutzen diesen Spruch. Aber stets wird er nur gebracht, um ihm keine Konsequenzen folgen zu lassen. Der Bürger will aber nicht in Gottes Hand sein, sprich: in der Hand der Willkür von oben, sondern er will eine Justiz, die nach Prinzipien urteilt. Demjenigen, dem Schaden zugefügt worden ist, dem muß auch Ausgleich gegeben werden. Derjenige, der die Gesetze verletzt, muß auch in einer adäquaten Weise dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Und die Zersetzung dieser Prinzipien ist es gerade, die große Teile der Gesellschaft negativ zu spüren bekommt, aber die meisten wissen nicht, wie man dagegen vorgehen kann. Diese Form von Diktatur muß angegriffen werden.

 

Alltäglich erleben die Bürger in diesem Land nicht nur merkwürdige Urteile und Beschlüsse von seiten der Richterinnen und Richter, sondern spüren auch solche miesen kleinlichen Tricks wie Verschleppungstaktiken vor Gericht, verspätete Informationsweitergabe, Verschiebung von Terminen aus unerfindlichen Gründen und andere Methoden, mit der widerspenstige und auf Recht pochende Bürger ausgetrickst werden sollen.

 

Das Thema Justiz müßte ein zentrales Thema sein für alle, die die soziale Emanzipation sich zum Leitmotiv gemacht haben. Merkwürdigerweise ist es aber bei einem Großteil der Linken gar kein großes Thema, sondern sie decken diese Zustände.

 

 

Auffällige Beispiele der letzten Jahre

 

Es gibt inzwischen eine Fülle von öffentlich besprochenen Prozessen, die es wert sind, näher behandelt zu werden. Auf zwei Fälle sei hier noch einmal hingewiesen:

 

Da gab es 2003 den sog. Bunkermordprozeß des Bremer Landgerichtes. Bei ihm lag ein brutaler Doppelmord an einem jungen Paar vor, das sich gegen den Willen eines kurdischen Clans zusammengefunden hatte. Ein vom Rollstuhl abhängiger junger Mann ausländischer Herkunft war aus dem Rollstuhl geworfen und mit einem Kraftfahrzeug durch mehrfaches Überfahren getötet worden. Die junge Frau, die zu ihm gehörte, war im Schlick der Weser erstickt worden. Trotzdem bekamen die überführten  und verurteilten Täter von seiten der Bremer Justiz mildernde Umstände und somit eine geringere Strafe zugesprochen. Die angegebenen Gründe für die Milderung waren keine anderen als, daß die Täter aus dem yezidischen [1] oder kurdischen Umfeld stammten, in dem angeblich andere Moralkodexe gelten als bei uns!!! Nicht unser Gesetz wurde zum Maßstab des Urteils gemacht, sondern das Clan- und Cliquenwesen bestimmter ausländischer Gruppierungen, deren rückständige und menschenfeindliche Strukturen hier vor dem eigenen Gesetz Vorrang hatten. Das wirft auch ein Licht auf die Justiz. Sie begünstigt durch solche Urteilsprüche nämlich die Diktatur, die gegenüber zahlreichen aus dem Ausland stammenden Mitbürgern von seiten des Clan- und Cliquenwesens verübt wird. Dieses letztere bekommt Rückendeckung hier durch deutsche Behörden und Justizorgane. Die Separatexistenz bestimmter Bevölkerungsteile bekam aktive Schützenhilfe durch die Bremer Justiz.

 

Ein anderer Fall war der Prozeß um den Körperschafts-Status der „Zeugen Jehovas“- Sekte. Um den wahren Charakter oder mindestens wesentliche Elemente dieser Sekte zu beleuchten, sollte eine große Zahl von Zeugen aufgeführt werden, die über die früheren Erlebnisse in den inneren Strukturen berichten wollten. Offensichtlich hatte diese in den USA mit viel Geld ausgestattete Sekte hier eine gute Lobby. Wieder trat das Oberverwaltungsgericht Berlin, das schon verschiedentlich in besonders auffälliger Weise hervorgetreten ist, in Aktion. Die Zeugen wurden fast alle einfach aus dem Prozeß gehalten, und es wurde ihnen die Fähigkeit, ernsthaft Dinge darzustellen, abgesprochen. Die Sektenhetze und Sektenisolation gegenüber diesen ehemaligen Mitgliedern und sog. Abtrünnigen wurde somit von Justizseite fortgesetzt. Dabei lautet einer der häufigsten Vorwürfe, der international verbreitet gegenüber dieser Sekte erhoben wird, Mißbrauch von Minderjährigen durch Kader dieser Sekte. Diese Sekte maßt sich dabei an, derartige Konflikte mittels ihrer eigenen „Gerichtsbarkeit“ und „Moderation“ in Organisationsrahmen zu lösen. Wie kann nun einer solchen religiösen Organisation der Körperschaftsstatus zugestanden werden? Man kann dazu feststellen, daß hinter dieser Sekte ebenso wie bei der „Scientology“ mächtige Lobbygruppen stecken, die ihnen Gewicht verleihen. Rechtfertigen kann dies die Richter keineswegs. Wir müssen die Entlassung von Richtern fordern, die an derartigen Urteilen beteiligt sind, und die Sache auf keinen Fall für sich beruhen lassen

Dabei stellt sich durchaus die Frage, ob die Verteidigung des Landes Berlin als Beklagtem mit ausreichendem Geschick operierte, und nicht so sehr das gesamte prinzipielle Vorgehen dieser Sekte, sondern mehr spezielle Punkte, wie die Verweigerung der Bluttransfusion im Notfalle, aufführte. Aber selbst wenn diese nicht sehr geschickt vorging, so kann dies die Gerichtsentscheidung nicht entlasten. Es gibt ausreichend erhärtete, weltweit bekannte, und zum Teil gar nicht bestrittene Fakten, die nicht nur nicht den Körperschaftsstatus ausschließen, sondern auch Grund zu Restriktion und Verbot stellen. Allein die systematische Verleugnung von jeder Art Demokratie reicht dazu aus. Es ist eine Art Obolus, den diese Stadt an die früher beherrschende Hegemonialmacht zu zollen hat, die in dieser Art von Urteilen zum Tragen kommt.

 

Derartiger Lobbyismus wie in diesem Fall vor dem Oberverwaltungsgericht von Berlin fordert weitere Antworten heraus. Jedes Rechtsempfinden wird von diesen Leuten mit Füßen getreten und demonstriert: wir machen hier was wir wollen, gleichgültig welche Beweise uns vorgelegt werden. Fragt sich nur, wer ihnen die Legitimation zu solch einem Verhalten gegeben hat. Damit kommt man zur Frage der Entstehung dieses Staates und der Justiz zurück.

 

Solche Fälle kann man weitere in großer Zahl finden. Tausende Menschen, die mit der Materie in diesem Fall vertraut waren, empörten sich, resignieren aber, weil die Justiz außerhalb jeder wirksamen Kritik erscheint. Das muß aber auf die längere Sicht keineswegs hingenommen werden. Auch die Justiz ist ein Machtorgan bestimmter Kräfte, und diese können angegangen und getroffen werden und damit auch die Justiz.

 

 

Im Frühjahr 2007

 



[1] Yeziden - Besondere Religionsgemeinschaft kleineren Umfangs im Mittleren Osten lebend, die schon seit mehreren Jahrhunderten existiert, und die ihren Mitgliedern vorschreibt, ausschließlich innnerhalb der Religionsgemeinschaft zu heiraten. Diese Sekte hat sich insbesondere in Norddeutschland niedergelassen, dort ihre Büros gegründet und in der Stadt Oldenburg (Niedersachsen) ein Zentrum geschaffen. Sie erfreut sich der aktiven Unterstützung der deutschen Behörden. Insbesondere Kräfte des Islam, die die Aktivitäten dieser Sekte aus Kleinasien kennen, verdächtigen diese Sekte des Satanskultes.

 

 

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