Internet Statement 2007-84 Lokführerstreik
nur im Regionalverkehr Das
Streikverbot nicht hinnehmen die Auseinandersetzung auch
mit der Justiz führen Klas Ber 5.10.07 Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zeigt auch nach den sog. Moderatorengesprächen eine gewisse Hartnäckigkeit, ihre aufgestellten Forderungen durchzusetzen, insbesondere darin, einen eigenen Tarifvertrag, zumindest für die Lokführer, zu erreichen. Für heute hatte sie bereits einen dreistündigen Streik angekündigt, der auch bundesweit, allerdings nur im Regionalverkehrsbereich, durchgeführt wurde. Dem Antrag der DB auf eine einstweilige Verfügung gegen den angekündigten Streik im Regionalverkehr wurde vom Gericht "nicht stattgegeben". Er wurde verworfen. Aber gleichzeitig wurde durch die noch in der Nacht um 2 Uhr gefällte Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz, der GDL mit Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro doch untersagt, im Fern- und Güterverkehr zu streiken. Als Begründung soll genannt worden sein: Um Schaden zu begrenzen und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das ist erneut ein massiver und unzulässiger Eingriff. Die Urteilsbegründung wurde der GDL noch nicht überreicht, diese behält sich rechtliche Schritte dagegen vor. Das wird nun auch in gewisser Weise von anderen Gewerkschaften, auch von der Transnet-Führung, die zu diesem Streik eine ablehnende Haltung einnimmt, kritisiert. So wandte sich Transnet-Vorstand Kirchner im rbb-Inforadio gegen die Auffassung des Gerichtes und sagte: „Ich glaube, dass die Streikfähigkeit der GDL außer Frage steht. Aus unserer Sicht ist die Lokomotivführergewerkschaft eine Gewerkschaft, die sehr wohl Arbeitskampf führen darf, wie wir das auch dürfen.“ Gleichzeitig forderte er in dem selben Interview, mit gespielter Unparteilichkeit, dazu auf wieder Verhandlungen aufzunehmen und daß die GDL weitere rechtliche Schritte gegen das Streikverbot nun unterlassen solle. Das heißt dieses Streikverbot hinnehmen soll. „Und letztendlich glauben wir, dass mit dem, was im Tarifrecht steht und im Grundgesetz verankert ist, ausreichend die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind, und jetzt einfach versucht werden sollte, von den Parteien - insbesondere von der GDL und der Bahn-AG - diese Auseinandersetzungen nicht weiter auf dem Gerichtsweg zu machen, sondern sich wirklich an den Verhandlungstisch zu setzen, und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.“ Das ist eine dermaßen doppelbödige Kritik die letzlich eben doch mit der Justiz, mit dem Streikverbot gegen die GDL komform geht. Und was ist das denn für ein Schöngerede von Kirchner – „Und letztendlich glauben wir, dass mit dem, was im Tarifrecht steht und im Grundgesetz verankert ist, ausreichend die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind“ - über die hiesigen Verhältnisse, darüber wie hier mittels der Justiz und Staatsmacht letztlich ein Diktat ausgeübt wird? Wir sehen doch gerade wieder einmal, wie KollegInnen ein Streik verboten wurde. Längst hätte von den Gewerkschaften ganz entschieden auf das Streikverbot geantwortet werden müssen. Denn es ist ja nicht das erste Streikverbot in dieser Auseinandersetzung, so daß man jetzt wieder damit rechnen mußte. Und sowenig wie eine Gewerkschaft sich nicht einfach in ihrem berechtigten Streik durch solch ein Verbot einschränken lassen kann, genausowenig können die übrigen Gewerkschaften dem tatenlos zusehen. Solch eine Entscheidung richtet sich letztlich gegen alle Gewerkschaften. Entsprechend hätten sie sich bereits darauf vorbereiten können und müssen. Davon und von den wirklich herrschenden Verhältnissen - wer hier ein Diktat gegen Arbeiter und Angestellte und alle Werktätige ausübt - lenkt der Transnet-Vorstand Kirchner, der auch gar nicht beabsichtigt, tatkräftig dem Verbot entgegenzutreten, sondern dieses Streikverbot gegen die Lokführer letztlich doch deckt, nur ab. Es führt eben kein Weg daran vorbei, das solch ein Recht erkämpft und durchgesetzt werden muß. Gemeinsam bzw. mit unterstützenden Streiks könnte dies von den Gewerkschaften durchaus auch erreichen werden, so denn gewollt. Anders als bei der Gewerkschaftsführung wächst unter den Kollegen von Transnet die Solidarität mit den Lokführern und der Unmut über das Streikverbot. In der heutigen Presseerklärung der GDL ist auch noch zu erfahren: „Die Bahn hatte die Einstweiligen Verfügungen in Chemnitz nur für die DB Regio AG und die Betriebe der RegioNetzVerkehrsGmbH eingereicht.“ Das heißt das Arbeitsgerichts Chemnitz hat hier sogar ohne den entsprechenden Antrag der DB ein Streikverbot für den gesamten Güter- und Fernverkehr ausgesprochen. Wie gesagt: dem muß entsprechend von allen Gewerkschaften entgegen getreten werden. Und daran hapert es. www.neue-einheit.com www.neue-einheit.de |
Wer
ist diese Justiz, daß sie einen Streik verbieten kann!?
Urabstimmung
bei der GDL erfolgreich - 95,8 Prozent stimmen für Streik
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