Internet Statement 2007-57

 

Daten, Fakten und Meinungen

 

Die Affäre in Sachsen – Korruption in Verwaltungen, Justiz und Polizei

 

─ Die Vorstellungen des Justizministers Mackenroth

 

Walter Grobe, 24.6.2007     

 

Ab Mitte Mai gingen in Sachsen die Wogen hoch, in der ganzen Republik waren die Erschütterungen zu spüren. Allenthalben war vom sächsischen Sumpf die Rede. Zahlreiche Darstellungen der empörenden Verhältnisse gingen durch die Zeitungen.  Über die Verquickung von Persönlichkeiten der Justiz und Polizei mit dem kriminellen Milieu der Immobilienschieberei, der Prostitution einschl. des Mißbrauchs Minderjähriger, mit organisierter Kriminalität und ungeklärten Mord- und Selbstmordfällen war in zahlreichen Beiträgen führender Blätter zu lesen. Neben Zeitungen wie der „Leipziger Volkszeitung“ beteiligten sich „Spiegel“, „Welt“, „Süddeutsche“ und andere. Selbst das staatliche Fernsehen konnte nicht umhin, die Aufdeckungen wenigstens am Rande zu erwähnen.

 

Unmittelbarer Hintergrund war eine Entscheidung in Sachsen. Am 15. Mai war eine fünfköpfige Parlamentarische Kontrollkommission des sächsischen Landtags  - zwei CDU- und zwei PDS-Parlamentarier sowie einer der SPD – auf Betreiben des Innenministers Buttolo zu dem Ergebnis gekommen, daß der Großteil der Ermittlungsakten des sächsischen Verfassungsschutzes über die Verfilzungen von Politik und Justiz mit der organisierten Kriminalität rechtmäßig zustande gekommen war und keineswegs, wie es bspw. der sog. Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig verlangt hatte, zum größten Teil vernichtet werden dürfe. Offenbar hatte in einer ganzen Reihe von Jahren die sächsische Justiz selbst niemals die Zusammenhänge aufklären wollen oder können, sondern hat im Gegenteil Ermittlungen versanden lassen oder unterdrückt, sodaß heute als Bezugspunkt der künftigen Aufklärung vor allem die Ermittlungen des Verfassungsschutzes in Frage kommen. Entsprechend umstritten waren sie von Anfang (2003) an und sind es heute sicher mehr denn je.

 

Seit dem 15. Mai stehen also nicht nur die Enthüllungen der Medien, sondern auch diese Akten im Raum, die die bisherigen Enthüllungen zu untermauern und prozeßfest zu machen drohen, zumindest in wesentlichen Punkten. Die Vergehen lassen sich noch schwerer als früher zerreden, verkleinern und in die Vergessenheit befördern. Dementsprechend verschärft sich der Kampf darum, wer die Akten nunmehr in die Hände bekommt. Eine vollständige öffentliche Aufklärung steht an, zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren sind zu erwarten, um letzte Klärungen und die entsprechenden Urteile herbeizuführen. Ganz klar ist auch bereits davor gewarnt worden, den weiteren Prozeß der sächsischen Justiz selbst in die Hände zu geben. Statt den Angeklagten zum eigenen Ankläger und Richter zu bestellen, müssen Kräfte von außen unter Beteiligung der demokratischen Öffentlichkeit mit der Bewältigung beauftragt werden, natürlich auch unter Beteiligung von Kräften der sächsischen Behörden selbst, die sich durch eigene Aufklärungsbemühungen ausgewiesen haben. Die ganze Republik wartet darauf, daß am Beispiel des sächsischen Sumpfes die untragbaren Verhältnisse, die der Bürger allenthalben auch außerhalb Sachsens gerade in der Justiz beobachten muß, zu einem beherrschenden Thema gemacht werden und zu politischen und strafrechtlichen Konsequenzen führen ( s. unser IS 2007-55 v. 18. Juni)

 

Aber wie nicht anders zu erwarten, hat die Gegenseite noch Pfeile im Köcher. Jetzt ist zunächst einmal auch auf Seiten derjenigen Medien, die Enthüllungen gebracht hatten, das große Schweigen ausgebrochen. Hat wieder einmal ein Ukas von höherer Stelle in die Medienlandschaft eingeschlagen, etwa daß man die Dinge nicht weitertreiben dürfe, weil sonst die Fragen an diesen Staat zu grundsätzlich werden könnten? Von manchen Blättern wird sogar eine direkte Polemik gegen die angemessene Behandlung geführt. Ein Blatt wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ tut sich dabei besonders hervor,  die von Anfang an behauptet hatte, es gebe nur angeblich einen sächsischen Sumpf, vieles seien unbewiesene Gerüchte, man solle doch menschliche Schwächen und Mißmanagement als ausreichende Erklärungsgründe gelten lassen, auf dieses alltägliche Format müsse die Auseinandersetzung endlich wieder herunter, etc.. Andere wie z.B. die „Welt“ sind seit mehr als einer Woche recht schweigsam, und das „Neue Deutschland“ gebraucht nicht anders als die „FAZ“ Ausdrücke wie „angebliches Netzwerk“ in Sachsen.

 

Als einer der oberen Organisatoren einer angeblichen Bewältigung der Korruption durch die sächsische Justiz selbst tritt der dortige Justizminister Geert Mackenroth hervor. Es lohnt sich, bspw. seine Rede im sächsischen Landtag v. 5.6.2007 ausführlicher zu zitieren und zu kommentieren. Das Ausmaß der Selbstgerechtigkeit und die Gier, die Dinge wieder selbst möglichst exklusiv in die Hand zu bekommen, sind beachtlich. Hier kommen natürlich nicht nur die Vorstellungen eines betroffenen Ministers zum Ausdruck, sondern der Ansatz bestimmter Kreise, sich aus den Skandalen herauszuwinden. Charakteristisch ist das konsequente Hinwegschauen von mafiotischen Verwicklungen insbesondere der Justiz in Sachsen.

 

Die Landtagsrede des Herrn Justizministers Mackenroth

Der Katalog der Peinlichkeiten beginnt mit der Bekundung des angeblichen Aufklärungswillens der Justiz im „sog. Sächsischen Korruptionsskandal“. Wo aber war dieser Wille in den bisherigen zweieinhalb Jahren von Mackenroths Ministertätigkeit, welche Resultate hat er produziert? Ist es nicht unbestritten so, daß gerade die ihm unterstehende Justiz nicht die Ermittlungen durchgeführt hat, die zu Strafverfahren führen können, sondern ein anderes staatliches Organ? Ist Mackenroths Verlangen, diese Ermittlungsergebnisse, nun, da sie nicht mehr vernichtet werden dürfen,  schnellstens in die Hände zu bekommen, nicht selbst das Eingeständnis, daß seine Behörde, v.a. die Staatsanwaltschaften, Vergleichbares nicht produziert haben? Darüberhinaus muß man sogar für die Auswertung und die Erhaltung dieser Akten Schlimmes fürchten, sollten sie den Mackenrothschen Weg gehen.

 

Mackenroth sieht alle anderen, bloß nicht den eigenen Bereich als Gegenstand moralischer Mahnungen:

 

Dennoch erkenne ich eine ernsthafte rechtsstaatliche Bewährungsprobe auch deshalb, weil die erfolgreiche Bewältigung der Situation von der Öffentlichkeit, den Medien und zwei unserer drei Staatsgewalten – Parlament und Exekutive – zwei Dinge verlangt, an denen es offenkundig teilweise mangelt: 1. Geduld und 2. Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unseres rechtsstaatlichen, gewaltengeteilten Systems.“

 

Die Justiz, Mackenroths eigene Behörden, steht im Feuer der Kritik, aber für Mackenroth gibt es da höchstens ein paar schwarze Schafe, wie überall. Ermahnt werden müsse nicht die Justiz, sondern die Öffentlichkeit, die Medien sowie Parlament und Exekutive. Hier bei der Justiz gehe alles seinen gewohnten rechtmäßigen Gang, aber an allen anderen müsse  Kritik geübt werden, weil sie es an Geduld und Vertrauen mangeln lassen -  an Geduld mit einer Justiz, die seit eineinhalb Jahrzehnten nicht nur nichts Nennenswertes gegen die organisierte Kriminalität geleistet hat, sondern von vielen Seiten verdächtigt wird, diese gedeckt zu haben.

 

„Die Generalbundesanwältin wird in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie die Ermittlungen an sich zieht. Bis dahin tut die zuständige Staatsanwaltschaft im Freistaat selbstverständlich ihre Arbeit.“

 

Gerade diese Selbstverständlichkeit ist es, die heute in Sachsen und in der ganzen Republik die meisten Bürger vermissen dürften. Und die Rolle der Generalbundesanwältin Monika Harms, die es dem Vernehmen nach abgelehnt hat, sich mit den übersandten Unterlagen zu befassen, da nicht genügend Verdachtsmomente daraus hervorgingen (!), sollte noch einmal gesondert behandelt werden. Jedenfalls wird bei ihr der Wunsch spürbar, dem Problem die gesamtstaatliche Bedeutung abzusprechen, die es zweifellos hat. Und auch wenn die ersten übersandten Unterlagen mager gewesen sein sollten, müßte die Bundesanwaltschaft längst eigene Einsichten in die sächsischen Vorgänge haben und von sich aus tätig geworden sein!

 

„Ich erlebe das Gegenteil von Vertrauen: Ich erlebe Misstrauen in die Organisation der Justiz, ihre Arbeit und auch in die handelnden Personen bis hin zu persönlichen Angriffen, für die Sie, Herr Abg. Kupfer, das einzig richtige Adjektiv  bereits gefunden haben: ‚unverschämt’. Ich will hier deutlich sagen:

Im Freistaat gibt es rund 1000 Richter und 350 Staatsanwälte, die mein volles Vertrauen haben, jedenfalls grundsätzlich.  Die Rechtspflege ist Richtern und Staatsanwälten anvertraut. Solange Menschen dort arbeiten, wird es schwarze Schafe und Fehlverhalten geben. Dies können wir nicht verhindern. Entscheidend ist, wie wir damit umgehen.“

 

Wie Mackenroth mit seinen schwarzen Schafen umgeht, hatte er noch unlängst demonstriert. Das nach vielen Berichten sozusagen schwärzeste Schaf der sächsischen Justiz dürfte ein gewisser Norbert Röger [1] sein. Als Mackenroth diesen im April 2007 zum Präsidenten des Amtsgerichts Chemnitz ernennt, erklärt er

    "Bei Norbert Röger weiß ich die Behörde in guten Händen."
     (Aus:
www.mein-parteibuch.de/wiki/Norbert_Röger)

Sechs Wochen später hat das Sächsische Justizministerium selbst gegen Norbert Röger ein Disziplinarverfahren wegen seiner mutmaßlich zentralen Rolle in der Korruptionsaffäre Sachsen eingeleitet. Als Leitender Oberstaatsanwalt in Leipzig soll Norbert Röger Ermittlungen im Rotlicht-Milieu vereitelt haben und es gebe Hinweise, dass er auch Zeugenaussagen in einem Prozess um Immobiliengeschäfte verhindert haben soll, berichtet der MDR.  (So heißt es in der oben zitierten Quelle weiter.)

Nach Mackenroth kann auch niemand verhindern, daß es in der Justiz schwarze Schafe und Fehlverhalten gibt. Soll das ein Freibrief für Korruption und Rechtsbeugung sein? Natürlich kann man dergleichen Dinge nicht restlos verhindern, aber es ist doch die Frage, in welchem Ausmaß, mit welchem Schwergewicht solche Dinge vorkommen und wie an die entsprechende Kontrolle der Justiz herangegangen wird.


„Kritik an der Organisation, an den Entscheidungen der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, an der Aufsicht durch verantwortliche Minister ist nicht nur zulässig, sondern – auch wenn Sie es mir nicht glauben – willkommen. Wie soll sich eine Institution ohne kritische Rückkopplung aus der Gesellschaft denn überhaupt weiterentwickeln?

Die Grenze ist dort erreicht, wo die Kritik zur Schmähkritik wird und  in Angriffe auf das System insgesamt umschlägt. Namentlich von den Vertretern der anderen Staatsgewalten verlange ich ein Grundvertrauen in das System, eine respektvolle und grundsätzliche Akzeptanz der Rechtsregeln und der Arbeit der Justiz.“

 

Kritik ist willkommen, aber von vornherein kann es nur eine Streichelkritik sein. Der Fall, daß das System kritisiert werden muß, den sollen sich die Kritiker von vornherein aus dem Kopf schlagen. Solche Leute erschüttern die gesamte Ordnung. Grundvertrauen ist vielmehr angesagt. Hier spricht nicht nur eine erstaunliche Selbstherrlichkeit der Justiz, sondern das System der Bundesrepublik selbst durch Mackenroth und mahnt, politische Auseinandersetzungen dürften nicht zu seiner Infragestellung führen – selbst wenn es sich durch auswuchernde Korruption selbst in Frage stellt, wenn Kriminalität zum prägenden Element seines Funktionierens wird. Das muß der Bürger eben zu ertragen wissen und sein Grundvertrauen dabei bewahren, fordert Mackenroth. Der Bürger wird eine derartige Diktatur aber nicht ertragen. Wenn solche arroganten Gehorsamsforderungen wie von Herrn Mackenroth vorgebracht werden, dann wird es Zeit, sich angemessene Antworten zu überlegen.

Und wenn bestimmte angeblich linke Parteien nichts Besseres zu tun wissen als selbst seit Monaten immer wieder die Übergabe der kompromittierenden Akten an die Justiz des Herrn Mackenroth zu fordern, dann sind sie nichts weiter als Teilnehmer bestimmter stinkender Anstrengungen der Selbstlegitimation dieses Systems!

 

„Daher sage ich: Wir können und werden unsere Probleme hier im Freistaat selbst lösen. Unzuständige oder externe Ermittler brauchen wir nicht.

Aber: Wir werden sorgfältig auf die Ergebnisse blicken, bei Bedarf externen Sachverstand hinzuziehen und das Mehr – Augen – Prinzip beachten. Wir werden uns auch helfen lassen. Ich jedenfalls bin dankbar dafür, dass beispielsweise mit Herrn Eißer kompetente Unterstützung aus Baden-Württemberg zur Verfügung steht.“

 

Die Heranziehung externer Ermittler war von Beobachtern der sächsischen Entwicklung wie Hans-Herbert v. Arnim vorgeschlagen worden, weil sie offenbar zur Ansicht gekommen waren, daß die Strukturen dort zur Eigenkorrektur nicht mehr ausreichend fähig sind. Wenn Mackenroth hier anführt, er habe einen externen Juristen als Helfer herangezogen, den Präsidenten des Landgerichts Waldshut-Tiengen, Eißer, aus Baden-Württemberg, dann karikiert er solche Vorschläge. Die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungsinstanz bzw. wer dazu berufen wird, das kann der sächsischen Justiz, die selbst untersucht werden muß, gerade nicht entscheidend anvertraut werden. Sicher gibt es auch im sächsischen Apparat Kräfte, die dafür in Frage kommen, an Aufklärung selbst interessiert sind und herangezogen werden müssen, aber die Berufung der Ermittler und die Durchführung der Ermittlungen müssen wesentlich extern verankert werden, nicht von Feigenblatt-Externen verschleiert werden.

 

Mackenroth muß als Justizminister sofort weg. Auf keinen Fall darf er eine verantwortliche Stellung in den anstehenden Untersuchungen über die Mißstände in seiner Behörde einnehmen. Was er von sich gibt, ist alles Andere als unvoreingenommen, sondern kündigt eine verbissene weitere Verschleierungsrolle an.

Die Hetze der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“

Diesem Mackenroth räumte die FAZ zur Darstellung seiner Sicht am 13.6. 07 ein Interview ein. Am 14.6. ließ sie kraft eigener Erkenntnis folgende Sätze ab:

 

„Mittlerweile ist in Sachsen eine aufgeheizte Atmosphäre des Generalsverdachts vor allem gegen die vermeintlich durch und durch korrupte Justiz entstanden. Manche Gazetten munkelten schon, der Akteninhalt sei so brisant, dass er womöglich eine Staatskrise auslösen könnte.

Doch spätestens seit die Generalsbundesanwaltschaft vor einigen Tagen nach Einsicht in ein erstes zusammenfassendes Dossier zu dem Schluss kam, es sei ‚bereits zweifelhaft’ ob die ‚Erkenntnisse überhaupt einen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung belegen können’ ist klar, dass man die Geschichte vom sächsischen Sumpf zumindest in Teilen anders erzählen muss, als das bisher geschah. Es ist zu berichten von einer Melange aus ernsthaftem Bemühen, gekränkter Eitelkeit, Misstrauen, Erfolgsdruck, Existenzangst – aber auch aus Übertreibungen.“ 

 

 

Obwohl die FAZ im gleichen Artikel anführt, daß im Fall Heinz Eggert, des früheren sächsischen Innenministers, der Versuch eines Ermittlungsverfahrens wegen sexuellen Vergehens an Minderjährigen auf Veranlassung des damaligen sächsischen Justizministers Heitman niedergeschlagen wurde, während gegen jeden Normalbürger ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden wäre, und obwohl sie – ohne den Namen Röger zu nennen – bestätigt:

 

 „Hier immerhin verdichten sich Hinweise, dass der Mann sich durch Kontakte mit dem Rotlichtmilieu erpressbar gemacht und Ermittlungsverfahren manipuliert oder zumindest Geheimnisse an das Milieu verraten haben könnte“

 

spielt sie systematisch die kriminelle Verfilzung herunter, ähnlich wie Mackenroth das tut.

 

Am 23. 6. enthüllte die „FAZ“ in einem regelrechten Hetzkommentar ihre Stellung noch deutlicher (s. Seite 8. „Mü.“ ist das Kürzel des Redakteurs Reinhard Müller)

:

„Missmanagement

Mü. Auch wenn der sogenannte sächsische Sumpf tatsächlich nur aus ein paar Feuchtgebieten bestehen sollte, der Innenminister könnte darin versinken.“

 

Warum soll eigentlich der Innenminister (Buttolo) versinken, der – was auch immer an Motiven und Verfahrensweisen für ihn sonst noch eine Rolle spielen könnte – in der Vergangenheit die Ermittlungen des sächsischen Verfassungsschutzes gegen organisierte Kriminalität und Staatskorruption gedeckt und die Vernichtung der Ergebnisse offenbar maßgeblich verhindert hat?

 

„Nicht etwa weil Mitarbeiter des Verfassungsschutzes eher unwichtige Akten vernichtet haben, sondern weil – im Sinn der antiken Tragödie – ein Scheitern geradezu unausweichlich, ein gutes Ende kaum mehr möglich erscheint. Es geht hier, wie meist bei solchen Affären, nicht um persönliche Schuld, sondern um Missmanagement.

 

„Persönliche Schuld“ Fehlanzeige, also auch keine Strafverfahren und stattdessen Vermuddelung aller Gegensätze per Korrektur des Behördenmanagements durch sich selbst? Es ist festzuhalten, daß der Eifer der „FAZ“ für den Erhalt des Systems zu Sätzen führt, wie sie die organisierte Kriminalität und ihre politischen und behördlichen Paten selbst nicht besser geschrieben haben könnten. Das bekommt auch dadurch keinen anderen Anschein, daß der Schreiber Brocken klassischer Bildung einflicht.

 

„Wer den Eindruck erweckt, die Regierung sei nicht Herrin der Lage, das Bundesland sei erpressbar und brauche Hilfe von außen, obwohl es sich nach allem Anschein keinesfalls um ein weitverzweigtes Korruptionsnetz ausgerechnet in der Justiz handelt, der muss dafür einstehen.“

 

Einstehen?  Wie und wofür? Was soll der drohende Ton, an welche Repressalien wird hier gedacht? Hier wüßte man gern Näheres – oder ist das bloßes Einschüchterungsgetöse, hinter dem nichts steht?

 

„Die Erwartungen an die Staatsanwaltschaft sind nunmehr so groß, dass die einen in jedem Fall enttäuscht sein, die anderen sich in ihren Vorurteilen bestätigt sehen werden.“

 

Nach Auffassung der FAZ kann es nur zu weiterem endlosen Ärger führen, wenn man die Dinge nicht ruhen läßt.

 

„Schon jetzt melden sich viele Querulanten, die ihre Fälle abermals überprüfen lassen wollen.“

 

Querulantentum steht für die FAZ hinter den Forderungen nach Überprüfung zahlreicher ungeklärter Affären in Sachsen, hinter der Notwendigkeit für die gesamte Öffentlichkeit, die ungeklärten Mord-, Selbstmord- und Verschwindensfälle aus dem Bereich der sächsischen Korruption endlich wiederaufzurollen.

 

„Ministerpräsident Milbradt ist derweil vor den Korruptionsvorwürfen nach China aufgebrochen, um für Technologien ‚made in Saxony’ zu werben.“

 

Man kann sich vorstellen, welchem Druck Milbradt ausgesetzt ist, sich auf die Seite der Vertuscher, Querulantenabwimmler und Meister der hausinternen Krisenbewältigung a la Mackenroth zu stellen.


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Fest steht, welchen weiteren Gang die Dinge in Sachsen in den nächsten Wochen und Monaten auch nehmen werden, daß Verhältnisse, wie sie hier zutage treten, längst schon auf einen Großteil der Bürger der Bundesrepublik Deutschland drücken. Daher wird die Auseinandersetzung um die Beziehungen der Justiz zum Verbrechen in jedem Fall weitergehen und sicher auch an anderen Punkten weitergeführt werden. Die Kritik an der Justiz bricht inzwischen in vielen Formen und getragen von verschiedenartigen Kräften auf.

 



[1] „Norbert Röger wurde am 27.05.1952 in Koblenz geboren. Nach Abschluss der juristischen Ausbildung 1981 war er zunächst u. a. bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig. 1986 wurde er zum Richter am Landgericht Koblenz ernannt. Von 1993 bis 1997 folgte eine Abordnung an das Landgericht Leipzig. Zum 01. Juni 1997 ließ er sich in die sächsische Justiz versetzen und wurde zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ernannt. Seit Juli 2005 war Norbert Röger an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgeordnet und mit den Aufgaben des Leitenden Oberstaatsanwalts betraut, ehe er am 01.Februar 2006 zum Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Görlitz ernannt wurde.“ (von der Webseite des Justizministeriums von Sachsen, Pressemitteilung v. 16. 4. 2007, Hervorhebung von mir)

 

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Nachrichten zur
Korruptionsaffäre in Sachsen

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