Internet Statement 2007-87

 

Lokführer setzen unbeirrt ihren Kampf fort
    

- 30-stündiger Streik steht an

Klas Ber 23.10.07    

Wie die Deutsche Bahn gegen den Streik der Lokführer auch mit unzähligen und unerhört scharfen Disziplinierungen, bis hin zur Entlassung von zwei Lokführern, vorgeht, das ging am Montag durch die Medien und die gesamte Presse.

Unbeirrt davon hat die GDL für Donnerstag, Freitag einen 30-stündigen Streik angekündigt. Vom Donnerstag 2.00 Uhr bis zum Freitag 8.00 Uhr soll erneut bundesweit im Regionalverkehr und bei den S-Bahnen der DB gestreikt werden. Damit wird trotz des anhaltenden Streikverbotes im Güterverkehr eine Schippe draufgelegt. 

An die 200 Lokführer sollen inzwischen abgemahnt worden sein, weil sie nach Auffassung der Bahn Notdienste verweigert hätten. Ein ‚fingierter Notdienst’, wie die GDL sagt, der eben auch beinhaltet, daß beim Streik ein Mindestbetrieb des Bahnverkehrs garantiert wird.

Hat man das vielleicht schon mal gehört, daß in Frankreich bei Bahnstreiks noch per Notdienst ein Mindestbahnverkehr läuft? Da sieht man Bilder von gänzlich ruhendem Bahnverkehr. Was hier abläuft, bedeutet nichts anderes, als daß über diesen Weg der Streik unterlaufen werden soll.

Dutzende von streikenden Lokführern wurden vom Dienst suspendiert und von der Arbeit freigestellt. Zwei Lokführern wurden sogar gekündigt. Etwa zehn weitere Fälle soll es bundesweit geben, wo weitere Kündigungen in Vorbereitung sind.

 Ein Lokführer  in NRW hatte seinen Zug beim Streik am 3. Juli auf freier Strecke stehen lassen. Und der zweite Lokführer ließ seinen Zug beim Streik am 18.Oktober am Bahnhof Zoo in Berlin stehen. Obwohl die beiden nichts weiter taten als das, was man bei einem Streik tut, die Arbeit niederlegen, und obwohl keinerlei Gefahr davon ausging, behauptet die Bahn nun einfach, dies sei ein gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb“ gewesen, und kündigte beiden. Ein billiger fadenscheiniger Vorwand.

 Den Streik gänzlich zu verbieten, wie das die DB erreichen wollte, das ist nicht durchgekommen. So ein gänzliches Streikverbot ist der Justiz dann doch wohl ein zu heißes Eisen. Nun wird mit von oben angeordneter Disziplinierung und exemplarischer Abstrafung versucht, die Streikenden einzuschüchtern und zu zermürben. Der Streik dieser „kleinen“ Gewerkschaft, der aus den vielen ritualisierten gewerkschaftlichen Tarifkämpfen, wie die Presse selbst fast jede Tarifrunde nennt, rausspringt, soll zur Aufgabe gebracht werden.

Daß sich die Bahn ein derartig unerhörtes Vorgehen überhaupt herausnehmen kann, dabei spielt Transnet eine wesentliche Rolle. Aber auch die anderen Gewerkschaften, die untätig zusehen und ihre Hände in den Schoß legen,  ist deren Rolle besser?

Offensichtlich muß sich auch Oskar Lafontaine, als Vorsitzender der Partei DIE.LINKE, für den Erhalt der herrschenden politischen Landschaft zu Wort melden, der das Streikverbot kritisiert, den Lokführern und der GDL bei den Lohnforderungen ein „ernsthaftes Anliegen“ zugesteht, aber haargenau wie die Bahn selbst und andere politisch herrschende Kräfte jetzt die Tarifeinheit beschwört und  den Streikenden anraten will:  „der richtige Weg ist der gemeinsame Kampf um Tarifverträge“. Wie sah es aber konkret aus unter der Tarifgemeinschaft bei der Bahn mit Transnet. Gerade unter dieser Tarifgemeinschaft sind die berechtigten Forderungen der Lokführer unterdrückt worden. Jeder weiß doch mittlerweile, daß die Transnet weder kämpfen will, noch unterstützt sie die Forderungen der Lokführer, ja sie tritt sogar gegen den Streik auf und unterstützt die DB.
Diese Wortmeldung von Lafontaine ist nichts anderes als die Stellungnahme gegen den Streik der Lokführer.

Lokführer und GDL tun gut daran, ihren Kampf unbeirrt fortzusetzen, dabei auch weiter zuzulegen, auch im Güterverkehr, und sich auch durch die Justiz nicht aufhalten oder hinhalten zu lassen. Denn es spricht einiges dafür, daß die Justiz die nächste Entscheidung hinauszögert. Und der Gang weiter zum Bundesarbeitsgericht wird auch dauern.

War das Arbeitsgericht Chemnitz schnell dabei, per einstweilige Verfügung der GDL die Streiks im Güter- und Fernverkehr zu verbieten, so läßt sich das Landesarbeitsgericht Chemnitz jetzt Zeit damit, den Widerspruch der GDL gegen das Verbot zu behandeln. Die erste mündliche Verhandlung soll erst in eineinhalb Wochen, am 2.November sein.

 

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Das neue Angebot der DB an die GDL - Mogelpackung hinter PR-Auftritt verpackt Klas Ber 16.10.07

 

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