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Statement 2018-64 Zu dem heutigen Urteil im NSU-Prozeß Maria Weiß 11.07.2018 Es kann ja wohl nicht wahr sein, daß jemand für eine Tat verurteilt wird, die er gar nicht selbst begangen haben kann, aus dem einfachen Grund, weil er dort gar nicht anwesend war. So aber im vorliegenden Fall. Und warum ist das so? Weil es in dem vorliegenden Fall ein solches Urteil geben muß, und zwar offenbar unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt. Daß ein solches Verfahren nicht hinzunehmen oder gutzuheißen ist liegt auf der Hand. Es stellt sich auch die Frage, ob es wirklich eine Genugtuung oder ein Ausgleich für die Betroffenen sein kann, ein solches Urteil gegenüber einer Person zu fällen, welche definitiv nicht am Tatort gewesen ist, in keinem der Morde, ebensowenig wie sich bislang beweisen ließ, daß diese Person in irgendeiner Form selbst dazu einen Auftrag erteilt hat oder vorher von deren Absicht Kenntnis hatte. Hinweisen auf geheimdienstliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang wurde gar nicht erst nachgegangen, Verknüpfungen mit staatlichen Vertretern ebenfalls nicht. Die Angehörigen der Opfer sollten sich mal durch den Kopf gehen lassen, warum das nicht der Fall war. Hinweisen auf Verwicklungen mit dem Ku-Klux-Clan in dem letzten Mordfall Kiesewetter wurde schon gar nicht erst nachgegangen. Was hier in einer 5-jährigen Prozeßfolge an angeblichen Nachweisen heraus gekommen ist, lässt aber eine penetrante Verwicklung von geheimdienstlichen Aktivitäten als auch eine Deckungstätigkeit offizieller Behörden erkennen, die Rolle der Hauptangeklagten aber reduziert sich mehr oder weniger darauf, diese Morde gedeckt zu haben, was selbstverständlich verwerflich und bestrafungswürdig ist, nicht aber einen Nachweis für eine unmittelbare Beteiligung an den Morden, geschweige denn einen Auftrag dazu, beweist. Natürlich kann nicht geleugnet werden, daß im Fall Zschäpe eine Form der Beihilfe zu den Morden zumindest objektiv vorliegt, welche auch hart bestraft werden muß. Das Leid der Angehörigen der Opfer aber kann dadurch nicht aufgewogen werden. Diesem kann nur Genüge getan werden, wenn die wahren Drahtzieher im Hintergrund und die wahren Beweggründe dieser Mordserie aufgedeckt werden, und das bedeutet, daß auch die Rolle staatlicher Vertreter hier mit auf das Tapet gehört. Da die angeblichen Mörder aber rechtzeitig aus der Schußlinie gerieten, indem sie einen angeblichen Selbstmord hinlegten, wird es kaum möglich sein, die wahren Hintergründe und Verknüpfungen in dieser unsäglichen Mordserie an das Tageslicht zu bekommen. Mit dem jetzigen Urteil möchte vor allem der Staat selbst, vertreten durch den Richter Götzl, einen Schlußstrich unter die ganze Angelegenheit ziehen, was allerdings wenig Aussichten hat zu gelingen. Eine weitere Frage, die bislang völlig offen geblieben ist, ist die: Wie ist überhaupt die Wahl der Opfer zustande gekommen? Wie kam es zu dieser Auswahl der Orte, wie z.B. die Dortmunder Mallinckrodtstraße, ganz in der Nähe unseres Verlages? Vielleicht fragt man ja auch mal den BND. Irgendwie erinnert einen das an die RAF - nur in einer anderen Farbe.
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Staatsconnection
Teil Zwei? Einige
nicht zu übersehende Auffälligkeiten beim Münchner NSU-Prozeß.
Gehört der Staat vielleicht selber mit auf die Anklagebank?
Was
geht da vor? Weiteres
zur Auseinandersetzung und zum Hintergrund der NSU-Affäre Der NSU-Skandal - Staatskrise oder konterrevolutionäre Strategie oder beides? Maria Weiß, Redaktion Neue Einheit - 11.05.2013 Haben
die „IM´s“ versagt?
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