Internet Statement 2007-58
Über
Ungereimtheiten in der Frage der Ablesewerte bei Heizkosten 25.6.2007 Seit längerem folgt eine Meldung nach der anderen über unmögliche
Justizurteile auf dem zivilen wie auf dem strafrechtlichen Sektor. Dabei
geht es nicht nur um die großen Fragen, sagen wir in spektakulären
politischen Fällen, in denen eine Freikaufjustiz betrieben wird oder
immer wieder gehobene Persönlichkeiten ihren „Bonus“
bekommen, in anderen Fällen um bittere Urteile, in denen schwere
Kapitalverbrechen extrem gering bewertet werden, bei denen die Mehrzahl
der Menschen und vor allem die Opfer verhöhnt werden. Eine sehr wichtige Frage, der in der Öffentlichkeit Augenmerk geschenkt werden muß, ist die Frage der Umverteilung der Energiekosten auf die einzelnen Mieter eines großen Komplexes oder die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mittels sog. Heizkostenverteiler, die von bestimmten Firmen eingebaut werden. In der Öffentlichkeit wird das System der Heizkostenablesung als förderlich für das Energiesparen dargestellt; diejenigen, die wenig verbrauchen, sollen auch wenig zahlen, so die öffentliche Darstellung. Man gibt zu, daß die Heizkostenverteiler nicht unbedingt genau messen, und darum geht es auch nicht. Wenn sie eine ungefähre Genauigkeit liefern, würden sie noch den beabsichtigten Effekt erreichen. Es gibt aber ganz andere Fälle, da widersprechen die sog. Ablesungen jeder Logik und lassen Begünstigungen von einzelnen Mitbürgern im Unterschied zu anderen deutlich erahnen. Als ein Beispiel können wir einen Hauskomplex im westlichen Berlin-Moabit nehmen, in dem extreme Ungereimtheiten seit langem kritisiert werden, die sogar vor Gericht vorgebracht wurden, die aber dennoch im Laufe der Zeit sich nicht nur wiederholen, sondern sogar sich verstärken.(Man muß wissen: in einer solchen WEG kann der einzelne Teilhaber gegen gefaßte Beschlüsse nur vor Gericht vorgehen, eine andere Möglichkeit besteht nicht!) Hier das folgende Beispiel: Man betrachte zwei übereinanderliegende Wohnungen, die beide den gleichen Schnitt haben und auch beide ziemlich genau die Fläche von 131,5 m² umfassen. Die obere Wohnung gehört einem Eigentümerpaar, das weit entfernt im Ausland lebt, das seine Wohnung nicht beheizen will und kann. Sie haben konsequenterweise nur Ablesewerte, die durch die normale Verdunstung zustande kommen, Werte von 1 oder 2, allenfalls einmal eine 3. Soweit nichts besonderes. Was sagt man aber, wenn man erfährt, daß die Wohnung darunter, die dauerhaft durch zwei Personen bewohnt wird, nun in dem konkreten Fall niedrigere Werte als die darüberliegende unbewohnte hat. In der gesamten Heizkostenabrechnung zahlt die bewohnte Wohnung für die Heizkosten weniger als die unbewohnte und unbeheizte. Dies ist ein solcher Fall, der unverträglich ist. Ähnliche unerklärliche Werte zeigen sich in einer Reihe anderer Wohnungen. Hier geht es nicht mehr um Ungenauigkeit, hier geht es um unverträgliche Widersprüche, hier muß die Frage der Manipulation untersucht werden. Andere Eigentümer oder Mieter, die niedrige, aber realistische Werte haben, zahlen unter diesen Bedingungen einen extrem hohen Heizungsbetrag, selbst wenn sie sparen. Dies ergibt sich dadurch, daß ihr Anteil an der Gesamtkostenabrechnung entsprechend wächst, wenn andere für den Verbrauch von Heizenergie gar nicht oder weit weniger zahlen, als ihrem Anteil entspricht.
Ein anderes Thema ist das der Wasserzähler, bei denen es jetzt verschiedene
Prozesse gegeben hat, bei denen auch völlige Ungereimtheiten auftauchen,
weil zum einen vollkommen aus dem Rahmen fallende Werte gemessen werden.
Weiter gibt es in vielen Fällen auseinanderklaffende Differenzen
zwischen der Summe der einzelnen Wohnungs-Wasserzähler, die vermeintlich
geeicht sind, und dem ebenfalls geeichten Wasserzähler der Wasserwerke
für die gesamte Anlage. Die Systeme der Wasserzähler, die ang.
eine Eichgenauigkeit von etwa 2% haben, messen in ihrer Gesamtheit oft
das gleiche Wasservolumen mit 25 oder gar 30% weniger als die Zähler
der Wasserwerke. Wenn beide Systeme geeicht sind, ist mindestens eine
Eichung falsch, oder besser gesagt ein falscher Schein.
Redaktion NE -hd
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Die
Wirkungen der Justiz – Wie weiter gehen? Die vielleicht
größte Affäre der Bundesrepublik:
Hartz-Deal
mit der Justiz
------------- Justizminister
weist Forderung nach externen Ermittlern zurück Nachrichten
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