Internet Statement 2007-58

 

Über Ungereimtheiten in der Frage der Ablesewerte bei Heizkosten

Ein interessantes Thema des Alltags und des Filzes in diesem Land

25.6.2007    

Seit längerem folgt eine Meldung nach der anderen über unmögliche Justizurteile auf dem zivilen wie auf dem strafrechtlichen Sektor. Dabei geht es nicht nur um die großen Fragen, sagen wir in spektakulären politischen Fällen, in denen eine Freikaufjustiz betrieben wird oder immer wieder gehobene Persönlichkeiten ihren „Bonus“ bekommen, in anderen Fällen um bittere Urteile, in denen schwere Kapitalverbrechen extrem gering bewertet werden, bei denen die Mehrzahl der Menschen und vor allem die Opfer verhöhnt werden.
Es gibt auch noch weitere Sektoren, die auf den ersten Blick als kleine Zivilstreitigkeiten erscheinen, die auf die Dauer erhebliche, manchmal existentielle Auswirkungen auf die Beteiligten haben.

Eine sehr wichtige Frage, der in der Öffentlichkeit Augenmerk geschenkt werden muß, ist die Frage der Umverteilung der Energiekosten auf die einzelnen Mieter eines großen Komplexes oder die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mittels sog. Heizkostenverteiler, die von bestimmten Firmen eingebaut werden. In der Öffentlichkeit wird das System der Heizkostenablesung als förderlich für das Energiesparen dargestellt; diejenigen, die wenig verbrauchen, sollen auch wenig zahlen, so die öffentliche Darstellung. Man gibt zu, daß die Heizkostenverteiler nicht unbedingt genau messen, und darum geht es auch nicht. Wenn sie eine ungefähre Genauigkeit liefern, würden sie noch den beabsichtigten Effekt erreichen. Es gibt aber ganz andere Fälle, da widersprechen die sog. Ablesungen jeder Logik und lassen Begünstigungen von einzelnen Mitbürgern im Unterschied zu anderen deutlich erahnen. Als ein Beispiel können wir einen Hauskomplex im westlichen Berlin-Moabit nehmen, in dem extreme Ungereimtheiten seit langem kritisiert werden, die sogar vor Gericht vorgebracht wurden, die aber dennoch im Laufe der Zeit sich nicht nur wiederholen, sondern sogar sich verstärken.(Man muß wissen: in einer solchen WEG kann der einzelne Teilhaber gegen gefaßte Beschlüsse nur vor Gericht vorgehen, eine andere Möglichkeit besteht nicht!)

Hier das folgende Beispiel:

Man betrachte zwei übereinanderliegende Wohnungen, die beide den gleichen Schnitt haben und auch beide ziemlich genau die Fläche von 131,5 m² umfassen. Die obere Wohnung gehört einem Eigentümerpaar, das weit entfernt im Ausland lebt, das seine Wohnung nicht beheizen will und kann. Sie haben konsequenterweise nur Ablesewerte, die durch die normale Verdunstung zustande kommen, Werte von 1 oder 2, allenfalls einmal eine 3. Soweit nichts besonderes. Was sagt man aber, wenn man erfährt, daß die Wohnung darunter, die dauerhaft durch zwei Personen bewohnt wird, nun in dem konkreten Fall niedrigere Werte als die darüberliegende unbewohnte hat. In der gesamten Heizkostenabrechnung zahlt die bewohnte Wohnung für die Heizkosten weniger als die unbewohnte und unbeheizte. Dies ist ein solcher Fall, der unverträglich ist. Ähnliche unerklärliche Werte zeigen sich in einer Reihe anderer Wohnungen. Hier geht es nicht mehr um Ungenauigkeit, hier geht es um unverträgliche Widersprüche, hier muß die Frage der Manipulation untersucht werden. Andere Eigentümer oder Mieter, die niedrige, aber realistische Werte haben, zahlen unter diesen Bedingungen einen extrem hohen Heizungsbetrag, selbst wenn sie sparen. Dies ergibt sich dadurch, daß ihr Anteil an der Gesamtkostenabrechnung entsprechend wächst, wenn andere für den Verbrauch von Heizenergie gar nicht oder weit weniger zahlen, als ihrem Anteil entspricht.


Dies wirft Fragen nach den Firmen auf, die diese Ablesungen betreiben. Geht man den Dingen nach, so stellt man fest, daß diese Ablesungen in keiner Weise kontrolliert werden. Hat eine Firma auch nur einmal eine technische Zulassung erhalten, vielleicht sogar mit Einschränkungen, so kann sie im folgenden ihre Heizröhrchen anbringen, wie sie will und ihre Messungen vornehmen ohne jede Kontrolle. Es ist nicht vorgesehen, daß solche Firmen, die über das Budget von Tausenden von Bürgern entscheiden, in irgendeiner Weise rechenschafts- oder kontrollpflichtig sind. Dieser ganze Ökosektor strotzt davon, daß in ihm agiert werden kann, wie es bestimmte einzelne Firmen oder Individuen wollen. Die Kontrolle aber ist mit Null angesetzt.
Da gibt es z.B. die Brennstoffhandelsfirma Becker & Harms, seit einiger Zeit unter dem Namen 'Shell direct - Niederlassung Becker & Harms' bekannt, gegen die in einem konkreten Fall Anlaß zur Beschwerde bestand. Ihr müßten die Ungereimtheiten längst aufgefallen sein. Die Justiz zeigt bisher wenig Neigung, die offenkundigen Widersprüche auch nur anzugehen, geschweige denn den dringend zu vermutenden Manipulationen nachzugehen und den Beteiligten auf die Finger zu sehen. Vor der Hand wird etwas geredet von Gerechtigkeit im Sinne des Energiesparens, und hinter der Hand erscheint eine Begünstigungswirtschaft zugunsten einzelner Bürger mit ominösen Werten.
In einem Gerichtsprotokoll von 2004 ist sogar schriftlich fixiert worden, daß die Eigentümerin der besagten Wohnung ihre rätselhaften Werte damit begründete, daß „die Sonne über der Spree“ ihre Wohnung im bitterkalten Winter ganz schnell warm mache, ihren großflächigen Wohnungsteil von über 100 qm erwärme, und jede Beheizung entfalle. Solcherlei absurde Äußerungen werden vor dem Gericht hingenommen und z.B. von der besagten Firma 'Shell direct- NL Becker & Harms' noch abgestützt. Es gibt auf diesem Sektor offensichtlich vieles noch aufzudecken.

Ein anderes Thema ist das der Wasserzähler, bei denen es jetzt verschiedene Prozesse gegeben hat, bei denen auch völlige Ungereimtheiten auftauchen, weil zum einen vollkommen aus dem Rahmen fallende Werte gemessen werden. Weiter gibt es in vielen Fällen auseinanderklaffende Differenzen zwischen der Summe der einzelnen Wohnungs-Wasserzähler, die vermeintlich geeicht sind, und dem ebenfalls geeichten Wasserzähler der Wasserwerke für die gesamte Anlage. Die Systeme der Wasserzähler, die ang. eine Eichgenauigkeit von etwa 2% haben, messen in ihrer Gesamtheit oft das gleiche Wasservolumen mit 25 oder gar 30% weniger als die Zähler der Wasserwerke. Wenn beide Systeme geeicht sind, ist mindestens eine Eichung falsch, oder besser gesagt ein falscher Schein.
Auch auf diesem Sektor gibt es reihenweise Merkwürdigkeiten und infolgedessen auch Prozesse vor den Gerichten in der ganzen Republik, die sich mit den komplizierten Fragen befassen müssen.



Man gewinnt den Eindruck, daß in der Öffentlichkeit von Kontrolle, von Energiesparen, von gerechtem Bezahlen nach Verbrauch die Rede ist, aber im Konkreten zuweilen bestimmte Bürger Vorteile in nicht unerheblichem Umfang zugeschoben bekommen, was nichts mit Energiesparen, sondern etwas mit Patronage und Filzwirtschaft zu tun hat. Das kann so weit gehen, daß bestimmte Mieter ihre Wohnungen aufgeben müssen oder Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft mit kriminellen Methoden um ihre Einzelwohnung gebracht werden, eine Enteignung unter der Hand.
Diese Mißstände müssen aufgedeckt werden, nach Möglichkeit durch mehrere Einzelbeispiele erfaßt werden. Wir selbst haben mit der besagten Anlage im Stadtteil Moabit ein Objekt, an dem wir gleich eine ganze Fülle von Ungereimtheiten und absonderliche Formen von Patronage beobachten und nachweisen können. Wir fordern, daß die Hintergründe aufgedeckt werden und die Blockade der Gerichte bei der Aufdeckung beendet wird.

Redaktion NE -hd

 

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